zurück
Mehr Frauen und Kleinbetriebe betroffen Böckler Impuls

Kurzarbeit: Mehr Frauen und Kleinbetriebe betroffen

Ausgabe 16/2020

Die Quote der Kurzarbeitenden ist höher als in früheren Krisen. Tarifverträge und Mitbestimmung reduzieren Einkommensverluste.

Kurzarbeit hat während der Corona-Pandemie ein deutlich anderes „Profil“ bekommen als in vorherigen Wirtschaftskrisen. Erstmals haben kleine Betriebe das Instrument häufiger als größere genutzt. Und während 2009 Männer fast dreimal so häufig wie Frauen in Kurzarbeit waren, war im Juni 2020 die Quote mit jeweils rund 13 Prozent beinahe gleich hoch. Das hängt damit zusammen, dass nicht nur Industriebetriebe stark betroffen sind, sondern auch viele Dienstleistungsbranchen. Im Vergleich zu anderen Wirtschaftseinbrüchen ist die gesamtwirtschaftliche Quote der Kurzarbeitenden sehr hoch, ebenso wie mit rund 50 Prozent auch der Anteil, um den die Arbeitszeit im Schnitt reduziert wurde. Das zeigt eine Studie des WSI, für die Toralf Pusch und Hartmut Seifert die Erwerbstätigenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet haben. Im April und im Juni 2020 waren jeweils mehr als 6000 Menschen befragt worden.

Im Juni gaben 13 Prozent der befragten Beschäftigten an, in Kurzarbeit zu sein. Mit Abstand am höchsten war die Quote mit gut 45 Prozent im Gastgewerbe. Es folgten das verarbeitende Gewerbe mit rund 20 Prozent sowie der Verkehrs- und Logistikbereich mit gut 17 Prozent. Unterdurchschnittlich betroffen waren unter anderem das Gesundheits- und Sozialwesen mit 5 Prozent, das Baugewerbe mit knapp 4 Prozent und der öffentliche Dienst mit knapp 3 Prozent. In Kleinstbetrieben mit weniger als fünf Beschäftigten, wie sie typisch für das Gastgewerbe sind, waren knapp 17 Prozent in Kurzarbeit, in großen Betrieben ab 2000 Beschäftigten gut 11 Prozent.

Auch jenseits von Kurzarbeit wurde die Arbeitszeit oft krisenbedingt verkürzt. Insgesamt arbeiteten 21 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Stichprobe im Juni weniger als normal. In einigen Branchen kam es aber auch zu Ausweitungen der Arbeitszeit. Das betraf laut Pusch und Seifert etwa den Handel, wo 19 Prozent der Befragten mehr arbeiteten als normal, während 19 Prozent weniger arbeiteten. Im öffentlichen Dienst arbeiteten 17 Prozent der Beschäftigten mehr, 9 Prozent weniger. In beiden Bereichen fiel die Ausweitung der Arbeitszeit bei den Betroffenen erheblich aus: Im Handel mussten sie im Schnitt 5,7, im öffentlichen Dienst 4,7 Wochenstunden länger arbeiten.

Auch wenn Kurzarbeit zahlreiche Jobs sichern konnte: Für die Betroffenen bedeutet sie Einkommenseinbußen. „Umso wichtiger sind deshalb tarifliche, betriebliche und gesetzliche Regelungen über Aufstockungen des Kurzarbeitergelds“, schreiben die Wissenschaftler. Von den Befragten in Kurzarbeit, die lediglich das normale gesetzliche Kurzarbeitergeld erhielten, schätzten 49 Prozent, ihr Haushaltseinkommen habe sich um 25 bis 50 Prozent reduziert. Weitere 46 Prozent gingen von Verlusten bis zu 25 Prozent aus. Unter den Kurzarbeitenden mit Aufstockung kamen Einkommenseinbußen jenseits von 25 Prozent hingegen deutlich seltener vor: Nur knapp ein Viertel der Befragten berichtete davon.

Insgesamt erhielten im Juni 46 Prozent der Befragten in Kurzarbeit eine Aufstockung. Darunter dürften einige gewesen sein, die vom höheren gesetzlichen Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat profitierten. Eine deutlich größere Rolle spielten nach Puschs und Seiferts Analyse aber Tarifverträge beziehungsweise Betriebsräte. So erhielten 58 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag eine Aufstockung. Ohne Tarif waren es nur 34 Prozent. In mitbestimmten Betrieben lag der Anteil der Kurzarbeitenden mit Aufstockung bei 60 Prozent, ohne betriebliche Mitbestimmung bei lediglich 32 Prozent. In Betrieben mit Tarifver­trag oder Betriebsrat gab es also fast doppelt so häufig eine Aufstockung wie in anderen Betrieben.

Kurzarbeit zur Weiterbildung zu nutzen, ist nach Analyse der Forscher vernünftig und wurde in früheren wirtschaftlichen Krisensituationen bereits praktiziert. Zum Befragungszeitpunkt im Juni war der Anteil der Kurzarbeitenden, die seit Beginn der Pandemie an Weiterbildung teilgenommen hatten, mit knapp 10 Prozent allerdings deutlich niedriger als unter Beschäftigten ohne Kurzarbeit mit 18 Prozent. Das könne unter anderem mit zeitweiligen Betriebsschließungen und der besonders schwierigen Situation im Hinblick auf Hygienebestimmungen und Kontaktbeschränkungen zu tun haben, schreiben die Forscher. Trotzdem bestehe offensichtlich „noch Potenzial für eine Ausweitung der Weiterbildungsaktivitäten“.

Toralf Pusch, Hartmut Seifert: Kurzarbeit in der Corona-Krise mit neuen Schwerpunkten (pdf), WSI-Policy Brief Nr. 47, September 2020

Impuls-Beitrag als PDF

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen