Quelle: HBS
Böckler ImpulsGender: Jobcenter: Frauen stehen hinten an
Frauen werden bei der Jobvermittlung benachteiligt. Wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen, profitieren sie seltener von Förderprogrammen der Arbeitsverwaltung als Männer.
Dass Frauen weniger gefördert werden, belegt eine Studie, die das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) zusammen mit weiteren Forschungseinrichtungen im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums erstellt hat. Die Wissenschaftler haben die Umsetzung der Hartz-IV-Reform aus Geschlechtersicht untersucht und festgestellt, dass die Gleichstellungspolitik "bislang nicht systematisch in die Prozesse und Abläufe" der Jobcenter integriert ist. In der Praxis treten Gleichstellungsziele regelmäßig in den Hintergrund, nicht zuletzt weil die Ämter vor allem um wirtschaftliche Effizienz und niedrigere Kosten für Transferleistungen bemüht sind.
Bei einem hilfebedürftigen Paar mit einem Kind heißt das beispielsweise: Der Arbeitsvermittler ist in erster Linie daran interessiert, den Mann in einen Vollzeitjob zu vermitteln. Sofern dies gelingt und die neue Stelle ausreichend bezahlt ist, überspringt die Familie die Bedürftigkeitsschwelle und die Grundsicherungsstelle ist nicht weiter zuständig.
Die Frau in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hat für den Arbeitsvermittler dagegen eine geringere Priorität. Denn oft würde sich dies schwieriger gestalten: Zuerst müsste, im Falle der noch immer verbreiteten traditionellen familiären Arbeitsteilung, eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind gefunden werden. Dies ist besonders in Westdeutschland schwierig. Häufig wären umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen nötig, um die Frau in die Lage zu versetzen, ein existenzsicherndes Arbeitseinkommen zu erzielen - denn klassische Frauenberufe sind oft unterdurchschnittlich bezahlt. Trotz ihres Auftrags, "in Bedarfsgemeinschaften alle erwerbsfähigen Mitglieder zu aktivieren", begnügen sich viele Arbeitsvermittler in der Praxis damit, dass Frauen Kinder betreuen und allenfalls in Mini- oder in Teilzeitjobs mit wenigen Stunden arbeiten.
Bislang fehlt es häufig an den organisatorischen Voraussetzungen, um Gender-Aspekte angemessen zu berücksichtigen, zeigt die Analyse. So hatten Ende 2007 fast 40 Prozent der Grundsicherungsstellen noch keine Beauftragten für Gleichstellungsfragen benannt. Dass die bei der Mittelvergabe gesetzlich vorgesehene Frauenförderquote oft nicht eingehalten wurde, blieb meist folgenlos. Bessere Gleichstellungsangebote bei einigen Grundsicherungsstellen gehen der Studie zufolge meist auf das Engagement einzelner Mitarbeiter oder Anstöße aus der Kommunalpolitik zurück.
Wie groß die Diskrepanzen bei der Förderung von Frauen und Männern sind, zeigen auch die neuesten Daten des Gender-Index für Deutschland: Im Jahr 2007 bekamen von 1.000 männlichen Langzeitarbeitslosen in vielen Regionen mehr als 40 Eingliederungszuschüsse, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Bei Frauen lag der Wert meist unter 20.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Bewertung der Umsetzung des SGB II aus gleichstellungspolitischer Sicht (pdf), Juni 2009.