Quelle: HBS
Böckler ImpulsSonderzahlungen: In der Industrie das meiste Urlaubsgeld
Die meisten Beschäftigten bekommen Urlaubsgeld - je nach Branche zwischen rund 150 und 2.000 Euro. Einige von der Krise betroffene Betriebe haben die Extrazahlung gekürzt.
Die Mehrheit der Arbeitnehmer kann sich in diesen Tagen freuen. Ihr Arbeitgeber überweist ihnen Urlaubsgeld. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings nur, wenn sie in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten und der Tarifvertrag Urlaubsgeld vorsieht. Je nach Branche fällt das Ferienextra sehr unterschiedlich aus, zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige: Zwischen 155 und 2.023 Euro erhalten Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld.
Verglichen mit 2009 ist der tarifliche Zuschuss zur Urlaubskasse in 13 der untersuchten Branchen stabil geblieben. In den übrigen 9 ist das Urlaubsgeld gestiegen: So können beispielsweise die Beschäftigten der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden ein Plus von 35 Euro verzeichnen. Ihre sächsischen Kollegen bekommen 32 Euro mehr. In ähnlichem Umfang ist auch das tarifliche Urlaubsgeld im Versicherungsgewerbe und in der Druckindustrie gewachsen.
Auch wenn die tariflich vereinbarten Urlaubsgeldbeträge stabil geblieben sind oder sich leicht positiv entwickelt haben: In etlichen Betrieben sind die Sonderzahlungen in der Wirtschaftskrise unter Druck geraten. Nach einer Online-Erhebung des WSI bei 10.000 Beschäftigten in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres fiel in acht Prozent aller Betriebe das Urlaubsgeld geringer aus. Legt man nur die nach eigenen Angaben aktuell von der Krise betroffenen Betriebe zugrunde, traf dies 2009 für 12 Prozent der Betriebe zu. Relativ einfach kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld kürzen, wenn es keinen Tarifvertrag und keine Urlaubsgeld-Vereinbarung mit dem Betriebsrat gibt. In einigen Tarifverträgen gibt es aber auch Öffnungsklauseln, die Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Einschnitte erlauben.
Die höchsten tariflichen Urlaubsgelder erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Metall- und der Druckindustrie. Am wenigsten Geld für die Reisekasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlebergbau. Im Westen ist das Urlaubsgeld oft höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für die Beamtinnen und Beamten gibt es keine tarifliche Urlaubsgeldregelung. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder.
WSI-Tarifarchiv 2010