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HBS Böckler Impuls

Interessenvertretung: Im Kern stabil

Ausgabe 17/2007

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht, wie sich Flächentarifbindung und betriebliche Mitbestimmung im vergangenen Jahrzehnt entwickelt haben.

Flächentarifverträge dominieren nach wie vor das deutsche System der Lohnfindung. Für 54 Prozent der Beschäftigten gelten betriebsübergreifende Tarifverträge. Weitere 19 Prozent profitieren indirekt, weil sich ihr Arbeitgeber bei der Bezahlung freiwillig an einer bestehenden Branchenregelung orientiert. Allerdings hat die Bedeutung von Flächentarifen im vergangenen Jahrzehnt abgenommen. "Die Situation ist heute in Ost- wie Westdeutschland durch eine wesentlich größere Differenzierung und Dezentralisierung gekennzeichnet als in den 1990er Jahren", stellen Peter Ellguth und Susanne Kohaut vom IAB fest. Betriebsbezogene Regelungen hätten im Vergleich zu branchenweiten an Gewicht gewonnen. Die Analyse stützt sich auf die Daten des IAB-Betriebspanels 2006.

Die Flächentarifbindung ging in den alten wie neuen Ländern zwischen 1996 und 2006 zurück. Im Westen nahm die Zahl der Beschäftigten im Flächentarifsystem um 12 Prozentpunkte ab, in Ostdeutschland um 15. In der jüngsten Vergangenheit war im Westen ein langsamer, aber kontinuierlicher Rückgang zu beobachten. Im Osten dagegen scheint sich die Flächentarifbindung seit 2004 zu stabilisieren - allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau.

Bundesweit gilt: Betriebe mit über 500 Beschäftigten sind mehrheitlich an Branchentarife gebunden. In Kleinbetrieben spielen sie nur eine "untergeordnete Rolle", so die IAB-Forscher. Lohn und Arbeitsbedingungen werden allerdings nicht nur in Branchentarifverträgen festgeschrieben. In Westdeutschland haben 8 Prozent der Beschäftigten Haustarife, in Ostdeutschland 13 Prozent. Und selbst Arbeitnehmer, für die offiziell überhaupt kein Tarifvertrag gilt - ein gutes Drittel im Westen, 46 Prozent im Osten -, kommen oft in den Genuss kollektiver Vereinbarungen. Denn etwa die Hälfte von ihnen wird in Anlehnung an bestehende Tarifverträge bezahlt.

Betriebsräte vertraten in Westdeutschland 2006 etwa 46 Prozent aller Beschäftigten in privaten Betrieben mit fünf Mitarbeitern und mehr. Hier konstatiert das IAB in den vergangenen Jahren einen "leichten Abwärtstrend". Gemessen an der Zahl der Betriebe ist jedoch keine Veränderung festzustellen. Die Anteilswerte schwanken seit Jahren um die Elf-Prozent-Marke. In Ostdeutschland hält sich die Verbreitung der betrieblichen Mitbestimmung stabil. Das gilt sowohl für den Anteil der vertretenen Beschäftigten als auch den Anteil der Betriebe mit Betriebsrat.

Die Wissenschaftler haben die Daten zur Tarifbindung mit der Statistik zur Verbreitung der betrieblichen Mitbestimmung in Beziehung gesetzt. Die Schnittmenge ist die so genannte "Kernzone des dualen Systems der Interessenvertretung": Im Betrieb vertritt ein Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer, auf überbetrieblicher Ebene die Gewerkschaft, die die Tarifverhandlungen bestreitet. Dieser Kernbereich erstreckt sich auf ein knappes Drittel der Beschäftigten in Westdeutschland und etwa ein Fünftel im Osten.

Die duale Vertretung ist in den alten Ländern vor allem im Verarbeitenden Gewerbe weit verbreitet. Hier profitiert fast die Hälfte der Beschäftigten sowohl von betrieblicher Vertretung als auch von einem Branchentarif, während im Dienstleistungssektor nur jeder vierte Arbeitnehmer doppelt vertreten wird. In Ostdeutschland sind keine signifikanten Unterschiede zwischen Industrie und Dienstleistungen festzustellen. Ein Vergleich mit den Statistiken der Vorjahre zeigt, wie sich die Kernzone in der jüngsten Vergangenheit entwickelt hat: Im Verarbeitenden Gewerbe Westdeutschlands ist sie ein wenig geschrumpft, bei den Dienstleistungen konstatieren die IAB-Forscher hingegen eher eine Ausdehnung. Für Ostdeutschland bestätige sich insgesamt das "Bild weitgehender Stabilität", so Ellguth und Kohaut.

Im Gegensatz zur "Kernzone" stehen die "weißen Flecken der Tarif- und Mitbestimmungslandschaft", also Betriebe ohne Branchentarif und Betriebsrat. Im Westen arbeiten 30 Prozent der Beschäftigten unter solchen Bedingungen, im Osten 42 Prozent. In den alten Ländern ist vor allem der Dienstleistungsbereich betroffen, in den neuen ist kaum ein Unterschied zwischen Produktion und Service festzustellen. 

  • Die Kernzone des dualen Systems industrieller Interessenvertretung umfasst im Westen gut 30, im Osten knapp 20 Prozent der Beschäftigten. Zur Grafik

Peter Ellguth, Susanne Kohaut: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung - Aktuelle Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2006, in: WSI-Mitteilungen 9/2007.

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