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HBS Böckler Impuls

Corporate Social Responsibility: Etwas Transparenz

Ausgabe 12/2016

Nachhaltigkeitsberichte lassen oft zu wünschen übrig.

Große Unternehmen berichten in der Regel darüber, inwieweit sie sich – nach eigener Einschätzung – sozial verantwortlich verhalten. Die veröffentlichten Berichte zur sogenannten Corporate Social Responsibility ließen jedoch lange zu wünschen übrig, wie Studien im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung ergaben. Mangels einheitlicher Kennzahlen und verbindlich festgelegter Themenbereiche waren die Dokumente kaum miteinander zu vergleichen und entsprechend schwer zu bewerten: Wie lässt sich eine Rangfolge aufstellen, wenn das eine Unternehmen den CO2-Ausstoß bezogen auf eine bestimmte Menge an Endprodukten, das andere im Verhältnis zum Umsatz angibt? Der Anteil der Frauen in Führungspositionen ist davon abhängig, wie man Führungsposition definiert. Kann man davon ausgehen, dass ein Unternehmen, das nicht auf Menschenrechtsfragen eingeht, keine Zulieferer in Ländern mit problematischen Arbeitsbedingungen hat?

In jüngster Zeit haben sich immerhin gewisse Standards durchgesetzt, wie eine neue Auswertung der Betriebswirtin Melissa Metzner zeigt. 26 der 30 Dax-Unternehmen berichteten zuletzt nach international anerkannten Standards. Einige taten dies im Rahmen des Geschäftsberichts, andere in Form einer separaten Publikation. Damit scheinen die meisten Unternehmen gut gerüstet für den 1. Januar 2017 – an diesem Tag soll die verbindliche europäische CSR-Richtlinie in Kraft treten. Sechs Unternehmen müssen bis dahin allerdings noch nachbessern, weil ihre bisherige Berichtspraxis den neuen Standards nicht genügt: Fresenius Medical Care, Lufthansa, Merck, Münchener Rück, Pro7/Sat1 und Vonovia.

Und dass mit der CSR-Richtlinie alle Probleme der CSR-Berichterstattung aus der Welt sind, ist nicht gesagt. Oliver Emons, CSR-Experte der Hans-Böckler-Stiftung, fürchtet, die Richtlinie könnte sich als „zahnloser Tiger“ erweisen. Unter anderem fehle es an weitgehenden Sanktionsmechanismen für Verstöße gegen die Vorgaben der Richtlinie. Zudem sei der Kreis der einbezogenen Unternehmen zu klein. Weiterhin müsse sichergestellt sein, dass Aufsichtsräte die Angaben in den CSR-Berichten gründlich überprüfen könnten. Vor allem, wenn ein separat erstellter CSR-Bericht erst später als der reguläre Jahresabschluss vorliegt.

Die Richtlinie über die „Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffenden Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ muss bis Dezember 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Melissa Metzner: CSR-Richtlinie: Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung?, Expertise für die Hans-Böckler-Stiftung, Juni 2016;

Judith Beile u.a.: Nachhaltigkeitsberichte im Vergleich, 2010 

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