Quelle: HBS
Böckler ImpulsAusbildungsvergütung: Eine Untergrenze muss sein
Bei den in Tarifverträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen gibt es erhebliche regionale Unterschiede: Im Kfz-Handwerk erhalten Azubis in Baden-Württemberg im dritten Lehrjahr 956 Euro, in Brandenburg werden nur 660 Euro gezahlt.
Die Auszubildenden im Bauhauptgewerbe verdienen im dritten Jahr 1475 Euro im Westen, im Osten 1190 Euro. Neben den Unterschieden zwischen West und Ost lässt sich in einigen Branchen auch ein Nord-Süd-Gefälle beobachten. Das zeigt ein Vergleich von 16 Branchen aus dem Tarifarchiv des WSI.
Ungeachtet der regionalen Unterschiede gilt: Wenn ein Betrieb nach Tarif bezahlt, sind Auszubildende in der Regel besser dran. „In der wachsenden Anzahl nicht-tarifgebundener Betriebe werden häufig deutlich niedrigere Vergütungen gezahlt“, erklärt Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs. Nach dem Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende zwar ein Anrecht auf eine „angemessene Vergütung“. Nach gültiger Rechtsprechung soll sich diese an den Tarifverträgen orientieren und darf deren Niveau nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten. Doch die Angemessenheit einer bestimmten Vergütung ist in Betrieben ohne Tarif kaum transparent. „Deshalb ist neben einer generellen Stärkung der Tarifbindung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung sinnvoll“, so Schulten.
WSI-Tarifarchiv (pdf), Juli 2018