Quelle: HBS
Böckler ImpulsGesellschaft: Dimensionen sozialer Gerechtigkeit
Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Das steht im Grundgesetz. Eine umfangreiche Studie untersucht, inwieweit das bestehende Wirtschafts- und Sozialsystem diesen Anspruch erfüllt.
Die Frage, ob es in Deutschland gerecht zugeht, lässt sich nicht unabhängig von subjektiven Wertvorstellungen beantworten. Dennoch ist es möglich, die Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik objektiv zu beurteilen: Man kann sie an ihren eigenen Ansprüchen messen. Dies haben die Armuts- und Reichtumsforscher Irene Becker und Richard Hauser von der Universität Frankfurt im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung getan. Sie gehen von den Normen aus, die Politik und Rechtsprechung entwickelt haben. Die recht allgemeine Formulierung im Grundgesetz, die Bundesrepublik sei ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat, habe der Gesetzgeber im Laufe der Geschichte mit "zahlreichen Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und verfassungsgerichtlichen Entscheidungen ausgefüllt", schreiben die Wissenschaftler. Etwa durch die Festsetzung des sozio-kulturellen Existenzminimums, Mindestanforderungen an den Familienlastenausgleich oder Diskriminierungsverbote.
Newsletter abonnieren
Alle 14 Tage Böckler Impuls mit Analysen rund um die Themen Arbeit, Wirtschaft und Soziales im Postfach: HIER anmelden!
Becker und Hauser unterscheiden vier Dimensionen sozialer Gerechtigkeit: Chancen-, Leistungs-, Bedarfs- und Generationengerechtigkeit. Zum Teil bedingen die vier Aspekte einander, zum Teil stehen sie in einem Konkurrenzverhältnis, wie etwa die gleichzeitig erhobenen Forderungen "jeder soll bekommen, was er zum Leben braucht" und "was jemand bekommt, soll sich nach seiner Arbeitsleistung richten". Die Wissenschaftler sprechen von einem "magischen Viereck", das die Politik stets als Ganzes im Auge haben müsse. Hinzu kommen "Querschnittsaufgaben" wie die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit, die keinem der Eckpunkte exklusiv zugeordnet sind.
Die Bestandsaufnahme der Wissenschaftler:
Chancengerechtigkeit. Ungleiche Startchancen auszugleichen, gelinge Deutschland "nur in vergleichsweise geringem Maße", urteilen Becker und Hauser. Beispiel Bildungssystem: Kinder, die bei Tests gleiche gedankliche Grundfähigkeiten und mathematische Kompetenzen bewiesen haben, besuchen hierzulande keineswegs auch die gleiche Schulform. Tatsächlich spielt der soziale, ökonomische und kulturelle Status der Eltern eine entscheidende Rolle: Sind die Eltern dem oberen Viertel der Gesellschaft zuzuordnen, haben die Kinder eine fast sechsmal größere Chance, aufs Gymnasium zu kommen, als der Nachwuchs des zweiten Viertels.
Ungleiche Chancen ergeben sich auch aus der Vermögensverteilung. Bücher, Computer, Ausflüge, Reisen, Nachhilfe, Sport und kulturelle Angebote - all das kostet Geld und spielt für die geistige und soziale Entwicklung von Kindern eine wichtige Rolle. Entsprechend macht es einen erheblichen Unterschied, ob jemand in einem der untersten zehn Prozent aller Haushalte aufwächst, wo Verschuldung die Regel ist, oder im obersten Zehntel, wo je Haushaltsmitglied über 190.000 Euro auf der hohen Kante liegen. Da die Vermögen vererbt werden und eine "restriktive Sozialpolitik bei nur schwach korrigierender Schenkungs- und Erbschaftsteuer" wenig zur Umverteilung beiträgt, rechnen die Forscher mit einer Verschärfung der Ungleichheit in der Zukunft.
Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern herrscht zwar innerhalb des Schulsystems, das heute mehr junge Frauen als Männer mit Abitur verlassen. Für das Berufsleben gilt dies vor allem wegen der weiterhin verbreiteten geschlechtsspezifischen Rollenverteilungen jedoch nicht: Bei drei Vierteln aller erwerbstätigen Ehepaare mit wenigstens einem Kind unter 15 Jahren arbeitet der Mann Vollzeit, die Frau jedoch nur mit reduzierter Stundenzahl - oft in weniger anspruchsvollen und schlechter bezahlten Jobs. Die Politik sendet hier widersprüchliche Signale, indem sie einerseits mit dem neuen Elterngeld Anreize zur Erziehungsbeteiligung für Väter schafft, andererseits aber - oft von Müttern ausgeführte - Mini- und Midijobs subventioniert, so die Studie.
Die gerechte Gesellschaft: Sozialphilosophische Annäherung
Kaum ein Begriff sei so umstritten wie die "soziale Gerechtigkeit", schreiben Becker und Hauser. Karl Marx hat das utopische Ziel formuliert, jeder solle nach seinen Fähigkeiten arbeiten und nach seinen Bedürfnissen leben können. Der Wirtschaftsnobelpreisträger Friedrich August von Hayek meinte hingegen, die Frage nach sozialer Gerechtigkeit stelle sich überhaupt nicht. Es sei unsinnig, die Ergebnisse wirtschaftlicher und sozialer Prozesse nach Gerechtigkeitskriterien beurteilen zu wollen. Solange niemandem der Zugang zum freien Markt verwehrt werde, seien die Marktergebnisse optimal und müssten akzeptiert werden.
Heute wird oft auf den liberalen Philosophen John Rawls Bezug genommen, wenn es um die Gerechtigkeit von Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung geht. Gerecht ist ein soziales System für Rawls dann, wenn die Regeln, nach denen es funktioniert, allen akzeptabel erschienen, selbst wenn sie noch nicht wüssten, welche Position sie selbst in dieser Gesellschaft einnehmen werden - Topmanager oder Arbeitsloser. Nach Rawls könnten sich alle Menschen auf einen Gesellschaftsvertrag einigen, der sich auf zwei Prinzipien stützt: Erstens müsse es ein größtmögliches Maß an Grundfreiheiten für alle geben. Zweitens sei Ungleichheit nur dann akzeptabel, wenn von jedem weiteren Vorteil für einen Bessergestellten auch die am wenigsten Begünstigten profitieren. Im Gegensatz zu utilitaristischen Ansätzen, die ohne Rücksicht auf Einzelschicksale auf "das größte Glück der größten Zahl" zielen, schließen Rawls' Regeln aus, dass sich die Mehrheit auf Kosten der Schwächsten bereichert.
Was genau gemeint ist, wenn von Bevorzugung oder Benachteiligung die Rede ist, hat der mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Ökonom Amartya Sen ausgeführt. Ein Schlüsselbegriff in seinem Konzept sind die "Verwirklichungschancen". Er fragt: Welche Möglichkeiten haben Menschen, ein hohes Maß an Lebensqualität zu erzielen, "ein mit Gründen schätzenswertes Leben zu wählen?" Je größer die Zahl der Wahlmöglichkeiten, desto besser. Entsprechend drehen sich Gerechtigkeitsfragen nicht nur um Einkommen und einige Grundrechte. Wichtig sind auch der Zugang zu Bildung, Gesundheit und Arbeitsmarkt, demokratische Mitsprache, ein verlässliches soziales Netz und gesellschaftliche Transparenz, das heißt ein Umfeld ohne Korruption und Machtmissbrauch. Über die Rangfolge müsse eine Gesellschaft in einem demokratischen Prozess entscheiden. Armut definiert Sen als Mangel an Verwirklichungschancen.
Leistungsgerechtigkeit wäre verwirklicht, wenn die Markteinkommen von Arbeitsanforderungen, Arbeitsbelastungen, Verantwortung und Einsatzbereitschaft abhingen. Dies sei jedoch "nur sehr bedingt" der Fall, konstatieren Hauser und Becker. Zwar gebe es keine "gerechte Referenzverteilung", an der sich die tatsächliche Lohnstruktur messen lasse. Aber die zwischen Branchen und Geschlechtern stark variierenden Einkommen sowie die in den vergangenen Jahren erheblich gewachsenen Lohnunterschiede sprächen nicht dafür, dass Leistung das entscheidende Entlohnungskriterium sei. So sind zwischen 1998 und 2006 die Zahl derer, die weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns verdienen, und die Gruppe, die mehr als das Doppelte des Mittelwerts bekommen, jeweils um etwa ein Drittel gewachsen. Ein "Bezug zu Leistungsgerechtigkeit" lasse sich angesichts des größer werdenden Niedriglohnsektors bei gleichzeitig steigenden Top-Einkommen "immer weniger erkennen". Zudem widerlegen die Autoren der Studie die populäre These, Leistung lohne sich aufgrund hoher Einkommensteuern nicht. So wurden auf die Einkommen im obersten Zehntel der Steuerpflichtigen im Jahr 2001 - im Durchschnitt gut 115.000 Euro - tatsächlich nur durchschnittlich 22 Prozent Steuern fällig. Und seither habe die progressive Wirkung des Steuersystems noch abgenommen.
Bedarfsgerechtigkeit erfordert genügend Mittel, um die Grundbedürfnisse zu befriedigen - unabhängig davon, ob die jeweilige Person in der Lage ist, Gegenleistungen zu erbringen. Die Umverteilung von Einkommen durch Steuererhebung und Zahlung von Sozialleistungen soll denen zugute kommen, die am Markt kein ausreichendes Einkommen erzielen. "Der ausgleichende Effekt des Abgaben- und Transfersystems" war im Untersuchungszeitraum von 2000 bis 2006 jedoch rückläufig, schreiben Becker und Hauser. Die damit einhergehende Zunahme der relativen Armut zeige "eine wachsende Entfernung" vom Ziel der Bedarfsgerechtigkeit an. Zudem sei strittig, ob die aktuellen Hartz-IV-Sätze gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben genügten. Auch die verdeckte Armut - von der nach Schätzungen viele Kinder betroffen sind - sei ein Beispiel dafür, dass der Rechtsanspruch auf eine Mindestsicherung in vielen Fällen nicht erfüllt ist.
Generationengerechtigkeit ist ein vergleichsweise neuer Begriff. Dahinter verbirgt sich zum einen die Frage, ob eine der lebenden Generationen - Kinder, Erwerbsbevölkerung, Rentner - gegenüber den anderen systematisch benachteiligt wird. Zum anderen geht es darum, ob wir auf Kosten unserer Nachfahren leben, ihnen beispielsweise nichts als einen überschuldeten Staatshaushalt überlassen werden. Was die derzeit Lebenden betrifft, stellten Becker und Hauser tatsächlich eine Benachteiligung der Jüngeren fest. So sind die Armutsquoten der Kinder und Jugendlichen in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen, während die der 55- bis 65-Jährigen stabil geblieben und die der über 65-Jährigen leicht gesunken sind. In der Langfrist-Perspektive sei jedoch keine Verletzung des Ziels der Generationengerechtigkeit nachweisbar, so die Autoren. Denn es gebe eine ganze Reihe von Posten, die bei einer umfassenden Generationen-Bilanz mit der vererbten Staatsschuld zu verrechnen seien: die ebenfalls vererbten privaten Vermögen, die öffentliche Infrastruktur, politische und wirtschaftliche Institutionen und nicht zuletzt das in Jahrzehnten angesammelte Wissen, das die Grundlage für künftiges Wirtschaftswachstum bildet. "Aus einer ungefähren quantitativen Abschätzung" ergibt sich den Wissenschaftlern zufolge, dass die alte Generation der folgenden auch künftig "mehr hinterlassen wird, als sie von der verstorbenen Vorgängergeneration empfangen hat". Dabei machen sie allerdings eine erhebliche Einschränkung: Mit welcher Summe Umweltzerstörungen in einer solchen Rechnung angesetzt werden müssten, könne gegenwärtig noch nicht gesagt werden.
Irene Becker, Richard Hauser: Soziale Gerechtigkeit - ein magisches Viereck, edition sigma 2009