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Die Hälfte bekommt Weihnachtsgeld Böckler Impuls

Löhne: Die Hälfte bekommt Weihnachtsgeld

Ausgabe 18/2023

Die Chance auf eine Extrazahlung am Jahresende ist deutlich höher mit Tarifvertrag. Die Höhe reicht je nach Branche von 250 bis über 3800 Euro.

Weihnachtsgeld kann ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskasse vor den Festtagen sein – erst recht in Zeiten hoher Inflation. Doch lediglich 53 Prozent der Beschäftigten in Deutschland können sich in diesen Tagen darauf freuen. Das geht aus einer Umfrage des WSI-Internetportals Lohnspiegel.de hervor, an der bis Ende Oktober 2023 mehr als 40 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilgenommen haben. Eine entscheidende Rolle spielt laut der Auswertung die Tarifbindung: Von den Beschäftigten mit Tarif bekommen 77 Prozent eine Sonderzahlung zum Fest, in Betrieben ohne Tarifvertrag sind es lediglich 42 Prozent.

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Nach wie vor gibt es zudem klare Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Im Westen bekommen 55 Prozent, im Osten nur 43 Prozent der Befragten Weihnachtsgeld – auch weil die Tarifbindung in den neuen Bundesländern deutlich niedriger ist. Vollzeitbeschäftigte kommen mit 54 Prozent etwas häufiger zum Zug als Teilzeitbeschäftigte mit 49 Prozent. Während lediglich 48 Prozent der Befragten mit Befristung eine Zahlung erhalten, sind es bei den Unbefristeten 54 Prozent. Männer werden zudem mit 55 Prozent immer noch etwas häufiger bedacht als Frauen mit 51 Prozent.

In den meisten großen Tarifbranchen existieren gültige tarifvertragliche Bestimmungen zum Weihnachtsgeld oder einer ähnlichen Sonderzahlung, die zum Jahresende fällig wird. Eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 24 großen Branchen zeigt, dass die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Zahlung dabei erheblich schwankt: Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 3836 Euro in der chemischen Industrie. Im Verhältnis zum Monatslohn reicht die Spanne von 20 Prozent in Teilen des Kfz-Gewerbes bis hin zu 110 Prozent in der Eisen- und Stahlindustrie – wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden. Die Beschäftigten im ostdeutschen Bewachungsgewerbe gehen nach wie vor leer aus. Auch im Gebäudereinigungshandwerk gibt es kein Weihnachtsgeld, in diesem Jahr aber einen „Weihnachtsbonus“ als kleinen Ausgleich.

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