Löhne: Der Mindestlohn wirkt – ist aber zu niedrig
Die Einführung des Mindestlohns vor zehn Jahren war ein voller Erfolg. Die Untergrenze müsste jedoch deutlich angehoben werden.
Bis Ende Juni muss die Mindestlohnkommission entscheiden, wie hoch der deutsche Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren sein soll. Eine wichtige Vorentscheidung hat sie dabei bereits getroffen: Anders als bisher wird sich die nächste Erhöhung nicht nur nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren, sondern auch am Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten. Darauf haben sich die von Gewerkschaften und Arbeitgebern benannten Kommissionsmitglieder im Januar geeinigt, als sie eine neue Geschäftsordnung verabschiedet haben. Was dies für die kommende Mindestlohnanpassung bedeutet, haben Malte Lübker und Thorsten Schulten vom WSI sowie Alexander Herzog-Stein vom IMK herausgearbeitet.
Welcher Mindestlohn ist angemessen?
Um das Ziel von 60 Prozent des Medianlohns zu erreichen, ist in Deutschland ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig. Je nach Datenquelle ergeben sich unterschiedliche Werte, die allerdings nur um Cent-Beträge schwanken: Schreibt man die Daten des Statistischen Bundesamtes fort, so ergibt sich ein Mindestlohn von 14,88 bis 15,02 Euro im Jahr 2026 und von 15,31 bis 15,48 Euro im Jahr 2027. Verwendet man stattdessen Berechnungen der OECD, wäre schon für das laufende Jahr ein Mindestlohnniveau von 15,12 Euro erforderlich, um den 60-Prozent-Wert zu erreichen. In der Vergangenheit hat Deutschland den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns, der auch in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie verankert ist, regelmäßig unterschritten. Entsprechend groß ist nun der Nachholbedarf – auch weil die Mindestlohnkommission in ihrer letzten Entscheidung 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaften nur eine Mini-Erhöhung auf das derzeitige Niveau von 12,82 Euro beschlossen hatte.
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Die kommende Anhebung dürfte damit stärker ausfallen, als dies der Fall wäre, wenn die Kommission sich wie bisher nur an der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre orientieren würde, erwarten die Fachleute von WSI und IMK. Nach dem bisherigen Anpassungsmodus stünde lediglich eine Anhebung auf rund 14 Euro an. Dies dürfte nach der neuen Geschäftsordnung aber allenfalls „die untere Grenze des Verhandlungskorridors in der Mindestlohnkommission markieren“. Auch hier weist die Studie je nach Datenquelle geringfügig voneinander abweichende Ergebnisse aus: So lässt sich allein aus den bisher veröffentlichten Daten zum Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ein Mindestlohn von 13,71 bis 13,92 Euro ableiten. Dieser Wert dürfte sich noch einmal erhöhen, wenn zum Verhandlungsbeginn weitere Tarifabschlüsse vorliegen. Wenn man Tariflohndaten der Deutschen Bundesbank oder des WSI-Tarifarchivs zugrunde legt, ergibt sich nach dem bisherigen Anpassungsmodus ein Niveau von bis zu 14,26 Euro.
Neuorientierung der Mindestlohnkommission
Für den anstehenden Beschluss bietet sich nach Analyse der Forscher ein zweistufiges Verfahren an: Die Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre und andere Verlaufsindikatoren wie die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung könnten als Maßstab für die reguläre Anpassung des Mindestlohns dienen. Als Zweites könnte bis zum Erreichen des Zielwertes von 60 Prozent des Medianlohns eine weitere Komponente hinzukommen, mit der die bestehende Lücke geschlossen wird. „Die Kommission könnte damit Transparenz über ihre eigene Entscheidungsfindung schaffen und Verlässlichkeit über die weitere Entwicklung des Mindestlohns herstellen. Sie könnte zugleich ihre eigene Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen und so verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen“, so die Studienautoren.
Dies würde einer grundsätzlichen Neuorientierung der Kommission gleichkommen – eine Perspektive, die in der Studie ausdrücklich begrüßt wird. Denn im Rückblick fällt die Bilanz äußerst verhalten aus: Per Saldo haben die Anhebungen durch die Kommission über die vergangenen zehn Jahre im Wesentlichen die Kaufkraftverluste durch die Inflation ausgeglichen. Gegenüber der allgemeinen Lohnentwicklung und den Produktivitätsfortschritten sind die Anpassungen über viele Jahre zurückgefallen. Auch der Kaitz-Index, der den Mindestlohn ins Verhältnis zum Medianlohn setzt, sank unter der Ägide der Kommission nach Daten der OECD von 48,2 Prozent im Jahr 2015 auf 44,8 Prozent 2021 und hatte sich damit weiter von dem 60-Prozent-Referenzwert entfernt.
Erst die Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro durch den Gesetzgeber zum 1. Oktober 2022 brachte einen zwischenzeitlichen Anstieg auf 51,7 Prozent im Jahr 2023. Damit befand sich Deutschland innerhalb der EU etwa in der Mitte einer Spanne, die von 42,3 Prozent in Lettland bis zu 68,2 Prozent in Portugal reichte. Neben Portugal übertrafen zuletzt auch Slowenien mit 63,0 Prozent und Frankreich mit 62,2 Prozent die 60-Prozent-Marke. Für Luxemburg und Rumänien lag sie in Reichweite.
Befürchtete Nebenwirkungen blieben aus
Unabhängig von der Kritik am niedrigen Niveau fällt die Bilanz nach zehn Jahren Mindestlohn in der Studie positiv aus. „Der gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen zu einem fest etablierten Regelungsinstrument der deutschen Arbeitsmarktordnung geworden, das von keinem relevanten Akteur mehr in Frage gestellt wird“, so die Forscher. Profitiert haben vor allem Beschäftigte im unteren Lohnsegment. Hier sind die Stundenlöhne – insbesondere seit der Erhöhung auf zwölf Euro – deutlich gestiegen. Dies habe zu einem Rückgang der Lohnungleichheit in Deutschland beigetragen. „Da Niedriglöhne vor allem bei Frauen und in Ostdeutschland verbreitet sind, waren die Auswirkungen hier besonders stark. Der Mindestlohn hat damit auch einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern geleistet und geholfen, das innerdeutsche Lohngefälle zumindest im unteren Lohnsegment abzubauen“, hebt Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, hervor.
In vielen Fällen ist es nach Einführung des Mindestlohns gelungen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, so die Analyse. Die von Kritikern im Vorfeld befürchteten Arbeitsplatzverluste – je nach Prognose zwischen rund 400 000 und 1,4 Millionen – sind hingegen ausgeblieben. Nach heutigem Forschungsstand sind Jobs allenfalls im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung und auch dort in deutlich geringerem Umfang als vorhergesagt verloren gegangen. Auch für die Tarifpolitik lassen sich keine unerwünschten Effekte feststellen: Der Mindestlohn hat weder die Tarifbindung noch den Organisationsgrad von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beeinträchtigt. Nach der Erhöhung auf zwölf Euro haben die Tarifparteien ihre Tarifverträge entsprechend angepasst. In vielen Niedriglohnbranchen kam es in der Folge zu deutlichen Tariflohnsteigerungen.
Zwischen April 2014 und April 2018 blieb der Anteil des Niedriglohnsektors an der Gesamtbeschäftigung zwar zunächst unverändert bei 21 Prozent. Ein Grund dafür ist, dass der Mindestlohn deutlich unterhalb der Niedriglohnschwelle eingeführt wurde. In den folgenden vier Jahren sank die Niedriglohnquote dann aber auf 19 Prozent im April 2022 und während eines weiteren Jahres auf 16,3 Prozent im April 2023. Dies war der stärkste Rückgang innerhalb von zehn Jahren – er fiel zusammen mit der außerordentlichen Erhöhung des Mindestlohns. „Dies zeigt insgesamt, dass ein höherer Mindestlohn im Zusammenspiel mit der Tarifpolitik ein wirksames Mittel ist, um den Niedriglohnsektor einzugrenzen“, heißt es in der Analyse.
Malte Lübker, Thorsten Schulten, Alexander Herzog-Stein: 10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick. Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025, HBS Policy Brief Nr. 88, März 2025