Quelle: HBS
Böckler ImpulsBetriebsräte: Besseres Management dank Mitbestimmung
Eine vom I.M.U. geförderte Studie zu Werkverträgen im Einzelhandel zeigt, wie Betriebsräte auch da mitbestimmen können, wo es rechtlich nicht vorgesehen ist.
Mit dem Ladenschluss hört die Arbeit im Einzelhandel nicht auf: Wenn der letzte Kunde abkassiert ist, müssen unter anderem die Regale wieder aufgefüllt werden, oft in Nachtschichten. Mit dieser Arbeit werden regelmäßig Subunternehmen beauftragt. Welche Probleme mit solchen Werkverträgen verbunden sind und was Betriebsräte in diesem Zusammenhang tun können, haben Markus Hertwig von der TU Chemnitz und Carsten Wirth von der Hochschule Darmstadt für das I.M.U. anhand zweier Fallstudien untersucht. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass engagierte Betriebsräte Einfluss auch in Feldern ausüben können, in denen sie keine gesetzlichen Mitbestimmungsrechte haben.
Für ihre Untersuchung haben Hertwig und Wirth Interviews mit Betriebsräten und dem Management zweier SB-Warenhäuser sowie mit Gewerkschafts- und Verbandsvertretern geführt. Die untersuchten Betriebe hatten unter anderem das Befüllen der Regale an Werkvertragsunternehmen vergeben. Dabei kam es jeweils zu ähnlichen Problemen: Wegen der unattraktiven Löhne und Arbeitsbedingungen hatten die beauftragten Unternehmen mit Personalmangel und geringer Motivation zu kämpfen. Die erbrachte Dienstleistung wies erhebliche Qualitätsmängel auf: Es kam zu Warenschwund, Mindesthaltbarkeitsdaten wurden nicht beachtet, Waren nicht korrekt einsortiert, Aufgaben nicht rechtzeitig erfüllt. Die Stammbelegschaft, deren Stimmung aufgrund von Personalabbau und Versetzungen ohnehin schlecht war, musste die Arbeit des Werkvertragsunternehmens mühsam kontrollieren und korrigieren. Dadurch kam es zu einer erheblichen Arbeitsverdichtung.
Formal konnten die Beschäftigten wenig tun: Die Vergabe von Werkverträgen falle unter „wirtschaftliche Angelegenheiten“ und sei damit nicht mitbestimmungspflichtig, so die Forscher. Dennoch konnten die Betriebsräte der beiden untersuchten Filialen erreichen, dass die Werkverträge gekündigt und zusätzliche Stammbeschäftigte eingestellt wurden. Der Untersuchung zufolge bestand ein Erfolgsgeheimnis darin, das Management an seinen eigenen Aussagen zu messen: Die Arbeitnehmervertreter hätten nachweisen können, dass die dysfunktionale Praxis in deutlichem Widerspruch zu den betriebswirtschaftlichen Zielen der Werkvertragsvergabe – Kostensenkung und größere Kundenzufriedenheit – stand. Dadurch sei es gelungen, Koalitionen auch mit dem lokalen Management zu schmieden. „Der Betriebsrat muss Werkvertragsarbeit auf die Agenda setzen und so zum Thema machen“, schreiben Hertwig und Wirth. Mit guten Argumenten und politisch geschicktem Vorgehen sei es möglich, die Mitbestimmung auf ein Feld auszudehnen, auf dem rechtlich keine Mitbestimmung vorgesehen ist.
Markus Hertwig, Carsten Wirth: Mitbestimmung ohne Mitbestimmungsrechte? Study der HBS Nr. 430, Oktober 2019