Quelle: HBS
Böckler ImpulsCoronakrise: Beschäftigte weiter schützen
Die Sorge der Beschäftigten vor einer Corona-Infektion stagniert auf hohem Niveau. Basisschutz am Arbeitsplatz bleibt auch künftig wichtig.
Angesichts weiterhin hoher Fallzahlen sorgten sich im Februar 31 Prozent der Beschäftigten davor, sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus anzustecken. Der Wert ist gegenüber den Vormonaten nahezu unverändert und deutlich höher als im Oktober 2021, als dies nur auf 21 Prozent zutraf. Besonders betroffen sind diejenigen, die in ihrem Beruf direkten Kontakt zu vielen Menschen haben. Dazu gehören die Beschäftigten im Bereich Soziales, Bildung und Erziehung, von denen zuletzt zwei Drittel Sorgen vor einer Ansteckung hatten. Überdurchschnittlich waren die Quoten auch in Gesundheits- und Pflegeberufen mit 52 Prozent sowie den Verkaufsberufen mit 46 Prozent. Das geht aus einer Umfrage des vom WSI betreuten Portals Lohnspiegel.de hervor, an der sich seit Beginn der Pandemie fast 98 000 Beschäftigte beteiligt haben.
Die Büroetagen werden wieder voller
„Mit dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht zum 20. März steigt das Infektionsrisiko auch für Beschäftigte, die bisher gut geschützt im heimischen Büro gearbeitet haben“, sagt Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. Viele Arbeitgeber hätten im Laufe der Pandemie zwar flexible Regeln zum mobilen Arbeiten eingeführt und wollten diese auch dauerhaft beibehalten. Trotzdem zeichne sich ab, dass die Büroetagen in den kommenden Monaten wieder voller werden. „Wir alle können auf Grundlage unserer individuellen Risikoneigung selbst entscheiden, ob wir künftig wieder häufiger ins Restaurant gehen oder Großveranstaltungen besuchen“, so Ahlers. „Bei der Arbeit ist das etwas anderes – darauf sind wir fast alle angewiesen.“
Ein gewisser Basisschutz am Arbeitsplatz bleibe deshalb auch nach den bevorstehenden Lockerungsschritten notwendig. Inzwischen hätten sich in den Betrieben viele Maßnahmen zum Infektionsschutz gut eingespielt, so die Expertin. Dazu gehören 3G-Regeln für den Zutritt zum Betrieb, Maßnahmen zur Kontaktreduktion sowie die Maskenpflicht in gemeinschaftlich genutzten Innenräumen. „Solange die Fallzahlen weiterhin hoch sind, wäre es unsinnig, die etablierten Hygienekonzepte von heute auf morgen über Bord zu werfen“, so Ahlers.
Betriebsräte einbeziehen
Zwar seien die Arbeitgeber schon aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten zu treffen. Mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 19. März entfalle aber die konkrete Rechtsgrundlage für viele betriebliche Regelungen. „Die Politik muss deswegen handeln, um einen angemessenen Basisschutz am Arbeitsplatz auch für die Zeit danach zu gewährleisten“, appelliert Ahlers. Damit die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden, sei es wichtig, die Betriebsräte einzubeziehen.