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HBS Böckler Impuls

Unternehmensmitbestimmung: Aufsichtsräte - Zwölf Sitze sind die Regel

Ausgabe 08/2009

Die Zahl der Unternehmen mit paritätisch besetzten Aufsichtsräten in Deutschland ist im vergangenen Jahr weitgehend konstant geblieben.

Zum Jahresende 2008 gab es 694 Unternehmen, die unter das Mitbestimmungsgesetz von 1976 fallen, ein Jahr vorher waren es 708. 35 Unternehmen gingen in einem anderen auf oder wurden so klein, dass sie nicht mehr zum Bereich der 1976er-Mitbestimmung zählen. Dafür kamen 21 hinzu, die entweder neu formiert wurden oder erstmals groß genug für die 1976er-Mitbestimmungpflicht wurden. Acht Unternehmen änderten ihre Rechtsform, davon wandelte sich nur eins zu einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Die Größe eines paritätisch besetzten Aufsichtsrates kann zwischen 12 und 20 Mitgliedern liegen. In den meisten Aufsichtsräten größerer Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Kapitalgesellschaften & Co. KG sitzen 12 Mitglieder. Das gilt für etwa zwei von drei Kontrollgremien. 14 Prozent der Aufsichtsräte haben 16 Mitglieder, in 19 Prozent werden insgesamt 20 Mandate an Vertreter der Arbeitnehmer und der Kapitalseite vergeben. Acht Gremien vergrößerten sich 2008, ebenso viele reduzierten die Zahl der Mandate.

  • Rund 700 Unternehmen fallen unter die 1976er-Mitbestimmung Zur Grafik

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