Quelle: HBS
Böckler ImpulsGender: Aufsichtsräte: Die Quote greift
Der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ist gestiegen. Das ist der Geschlechterquote zu verdanken. Allerdings müsste sie für viel mehr Firmen gelten.
Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Sie ist aber nur für sehr wenige Unternehmen verpflichtend. Und sie sorgt nicht für einen grundsätzlichen Kulturwandel. „Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder wie gesetzlich erforderlich“, erklärt Marion Weckes vom I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung.
Insgesamt lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 Unternehmen aus den Börsenindizes Dax, MDax und SDax im Jahr 2018 bei 30,4 Prozent – und damit höher als im Vorjahr mit 28 Prozent. Einen Beitrag dazu hat die sogenannte Geschlechterquote geleistet, die seit 2016 gilt: Seitdem müssen 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate an Frauen gehen, allerdings nur in Kapitalgesellschaften, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Das betrifft aktuell 107 Unternehmen. In deren Aufsichtsräten beträgt der Frauenanteil im Durchschnitt 33,2 Prozent.
Von den 107 Firmen bleiben 22 unter der 30-Prozent-Marke. Bei einem Teil von ihnen haben noch keine Neu- oder Nachwahlen des Kontrollgremiums stattgefunden, sie müssen also demnächst nachziehen. 85 der 107 Unternehmen weisen im Aufsichtsrat einen Frauenanteil entsprechend der Mindestquote auf. Gerade einmal 38 haben einen höheren Frauenanteil als gesetzlich erforderlich. In einem Kontrollgremium sitzen genauso viele Frauen wie Männer, in einem weiteren sind die Frauen in der Überzahl.
„Ein ‚kleines‘ Quotengesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet und zudem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch keinen Kulturwandel“, lautet das Fazit der I.M.U.-Expertin. Sie plädiert dafür, die Regelung auf alle großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs mit mehr als 250 Beschäftigten auszuweiten, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Damit würden auch GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung leisten. Geschlechtergerechtigkeit sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so Weckes. Insgesamt würde die Geschlechterquote dann für etwa 2250 Unternehmen gelten.
Marion Weckes: „Quötchen“ verschiebt nur die gläserne Decke und ist strahlungsarm. Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat und Vorstand 2019 (pdf), Mitbestimmungsreport 48, März 2019