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HBS Böckler Impuls

Managervergütung: Arbeitnehmerbank deckelt Bezüge

Ausgabe 12/2008

Für eine Kapitalgesellschaft mit mehr als 2.000 Beschäftigten gilt: Im Aufsichtsrat sitzen gleich viele Vertreter von Arbeitnehmern und Anteilseignern. Jetzt zeigt eine Studie: Mitbestimmung im Auf­sichts­rat dämpft die Höhe der Vorstandsgehälter.

Deutschlands Aufsichtsräte haben in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Damit sie ihre Kontrollaufgaben besser wahrnehmen können, haben viele zu ihrer Entlastung Ausschüsse eingerichtet. Diese sind jedoch nicht immer zu gleichen Teilen mit Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Denn im Gegensatz zur Mandatsverteilung im Aufsichtsrat selbst gibt es für Ausschüsse kaum gesetzliche Vorgaben. Wie wirkt also Unternehmensmitbestimmung in Ausschüssen? Mit dieser Frage befasst sich erstmals eine Studie von Sigurt Vitols mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung. Der Corporate-Governance-Experte des Berliner Wissenschaftszentrums für Sozialforschung (WZB) hat die Struktur und die Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse in 104 börsennotierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen untersucht.

Sein Ergebnis: Arbeitnehmervertreter in den Ausschüssen eines Aufsichtsrats beeinflussen die Höhe der Vorstandsvergütung. Genauer: Mitbestimmung wirkt auf höhere Vergütungen stark dämpfend und beschränkt den aktienorientierten Anteil der Vorstandsgehälter. Für ein typisches DAX-Unternehmen gilt: Eine paritätische Besetzung des für die Vorstandsvergütung zuständigen Ausschusses dämpft die Gesamtvergütung um etwa 11 Prozent, so Vitols. Ist ein Gewerkschaftsvertreter stellvertretender Vorsitzender, dämpfe dies die Vergütung um zirka 16 Prozent.

In seiner Untersuchung betrachtete Vitols die Präsidial-, Prüfungs- und Personalausschüsse. Diese sind, so vorhanden, in der Regel mit den wichtigsten Aufgaben im Kontrollgremium betraut. Ihre genauen Befugnisse definiert der Aufsichtsrat selbst. Dennoch lassen sie sich grob kategorisieren:

  • Der Präsidialausschuss bereitet Sitzungen des Aufsichtsrats vor und berät den Vorstand in Grundsatzfragen der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens. Einige Präsidialausschüsse legen die Vorstandsvergütung fest.
  • Der Prüfungsausschuss befasst sich mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements. In der Regel bereitet er die Entscheidung des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses vor.
  • Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Dazu können die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie Abschluss, Änderung und Aufhebung ihrer Anstellungsverträge gehören. Andere Personalausschüsse beraten den Vorstand lediglich in Personalfragen, die nicht den Vorstand betreffen.

Fast alle Unternehmen der Studie haben einen Prüfungs-, zwei Drittel einen Personal-, 60 Prozent einen Präsidialausschuss. Nur ein Teil der paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräte besetzt jedoch auch seine Ausschüsse paritätisch, ermittelte die Untersuchung: 71 Prozent der Präsidial-, 63 Prozent der Prüfungs- und 57 Prozent der Personalausschüsse verfügen über gleich viele Kapital- und Arbeitnehmervertreter. In nur etwas mehr als der Hälfte der Aufsichtsräte sind alle diese Ausschusstypen paritätisch mitbestimmt. In 19 Prozent sind ein oder zwei Ausschüsse paritätisch besetzt, ein oder zwei nicht. In gut einem Viertel der Fälle ist kein Ausschuss paritätisch besetzt. Das bedeutet in der Regel ein mehr oder minder großes Übergewicht der Kapitalseite.

Eine multivariate Regressionsanalyse zeigt: Mitbestimmung im Aufsichtsrat beeinflusst die Höhe und die Struktur der Vorstandsvergütung. Paritätisch besetzte Ausschüsse haben jedoch keinerlei Auswirkungen auf Rentabilität oder Börsenbewertung eines Unternehmens. Sie wirken sich ebenfalls nicht auf die Beschäftigungsdynamik aus. Auch das Ausmaß der gewerkschaftlichen Beteiligung im Aufsichtsrat verändert nicht die Kennzahlen für Unternehmenserfolg. Die Stärke der Mitbestimmung in den Ausschüssen hängt hingegen sehr stark mit der Rolle der Gewerkschaftsvertreter im gesamten Aufsichtsrat zusammen, so Vitols. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausschüsse paritätisch besetzt sind, ist signifikant höher, wenn ein externer Gewerkschaftsvertreter stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender ist und alle Gewerkschaftsmandate im Gremium von externen Gewerkschaftsvertretern wahrgenommen werden.

"Da eine übermäßige Vorstandsvergütung zunehmend als gesellschaftlich problematisch angesehen wird, kann die Stärkung der gewerkschaftlichen Präsenz im Aufsichtsrat durch die Ergebnisse der Studie somit positiv bewertet werden", folgert der WZB-Forscher. Aus dem gleichen Grund spricht er sich für eine gesetzliche Verankerung des Prinzips der Parität in Ausschüssen aus. Für die Aktionäre entstünden dadurch keine Nachteile.

  • Für eine Kapitalgesellschaft mit mehr als 2.000 Beschäftigten gilt: Im Aufsichtsrat sitzen gleich viele Vertreter von Arbeitnehmern und Kapital. Für dessen Ausschüsse gilt dies jedoch nicht immer. Denn im Gegensatz zur Mandatsverteilung im Aufsichtsrat selbst gibt es für Ausschüsse kaum gesetzliche Vorgaben. Zur Grafik

Sigurt Vitols: Beteiligung der Arbeitnehmervertreter in Aufsichts­ratsausschüssen: Auswirkungen auf Unternehmensperformanz und Vorstandsvergütung, Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, Juni 2008

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