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HBS Böckler Impuls

Weihnachtsgeld: Alle Jahre wieder: Tarifvertrag lohnt

Ausgabe 18/2013

Etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten kann auch in diesem Jahr für die Weihnachtseinkäufe auf eine Sonderzahlung zurückgreifen. Bessere Chancen haben Arbeitnehmer mit Tariflohn.

Insgesamt bekommen rund 54 Prozent der Beschäftigten eine Jahressonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld. Dies ergab eine Online-Umfrage des vom WSI-Tarifarchiv betreuten Webportals lohnspiegel.de. Rund 15.000 Arbeitnehmer haben sich daran beteiligt. Die Analyse zeigt: Eindeutige Vorteile bringt die Tarifbindung des Arbeitgebers. Beschäftigte, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, erhalten zu 71 Prozent Weihnachtsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zur 41 Prozent. Auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zahlt sich aus. 64 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder werden mit der Sonderzahlung bedacht, Nichtmitglieder nur zu 52 Prozent.

Große Unterschiede gibt es immer noch zwischen Ost- und Westdeutschland. 58 Prozent der Arbeitnehmer im Westen, aber nur 39 Prozent im Osten können sich über ein finanzielles Extra freuen. Auch ein befristeter Arbeitsvertrag wirkt sich nachteilig aus. Hier bekommen nur 45 Prozent Weihnachtsgeld, bei unbefristet Beschäftigten sind es 56 Prozent. Frauen haben ebenfalls schlechtere Chancen. 51 Prozent der Arbeitnehmerinnen erhalten eine Sonderzahlung, aber 57 Prozent der Arbeitnehmer.

Die geltenden Tarifverträge sehen in den meisten Wirtschaftszweigen ein Weihnachtsgeld vor, zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Zumeist beträgt es einen festen Prozentsatz des Monatseinkommens. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich diese Prozentsätze kaum verändert. Ein mit 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie. Darunter liegen unter anderem die Versicherungen (80 Prozent), der Einzelhandel West (62,5 Prozent) und die Metallindustrie (West: 55 Prozent, Ost: 50 Prozent).

In vielen Branchen haben die Arbeitnehmer in Ostdeutschland mittlerweile gleichgezogen. Dennoch fallen die absoluten Euro-Beträge in der Mehrzahl der östlichen Tarifgebiete niedriger aus. Die mittlere Vergütungsgruppe kommt in Westdeutschland auf Beträge zwischen 250 Euro für die Arbeiter in der bayerischen Landwirtschaft über 1.501 Euro für die Arbeiter im westdeutschen Bauhauptgewerbe bis hin zu 2.994 Euro für die Arbeitnehmer in der nordrhein-westfälischen Energieversorgung. Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im gesamtdeutschen Gebäudereinigerhandwerk.

Der Bund und die einzelnen Bundesländer haben die Sonderzahlung für ihre Beamten ganz unterschiedlich geregelt. Zum Teil ist das Weihnachtsgeld inzwischen in die laufende monatliche Besoldung integriert. Sachsen sieht für seine Staatsdiener keinerlei finanzielle Extras vor.

  • Bessere Chancen auf Weihnachtsgeld haben Beschäftigte mit Tariflohn. Die Höhe der Sonderzahlung ist dabei von Branche zu Branche sehr unterschiedlich. Zur Grafik

WSI-Tarifarchiv, Oktober 2013

WSI-Tarifarchiv: Wer bekommt Weihnachtsgeld – was sehen die Tarifverträge vor?, Pressemitteilung vom 29. Oktober 2013. 

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