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Kurzarbeit rettet über zwei Millionen Jobs Böckler Impuls

Arbeitsmarkt: Kurzarbeit rettet über zwei Millionen Jobs

Ausgabe 09/2021

Kurzarbeit hat maßgeblich zur Beschäftigungssicherung in der Coronakrise beigetragen. Ein Problem sind die finanziellen Einbußen, die gerade Geringverdiener verkraften müssen.

Durch Kurzarbeit sind auf dem Höhepunkt der Coronakrise rechnerisch mehr als sechsmal so viele Arbeitsplätze gesichert worden wie auf dem Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009. Laut einer Studie des IMK sank die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Beschäftigtem im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 17,6 Stunden, im entsprechenden Drei-Monatszeitraum 2009 um 3,1 Stunden. Rechnerisch entspricht das knapp 2,2 Millionen gesicherten Jobs in der aktuellen Krise gegenüber rund 330 000 in der Finanzkrise.

Die gesetzliche Kurzarbeit sei für die Beschäftigungssicherung während der Pandemie entscheidend gewesen, heißt es in der IMK-Analyse. Zu begrüßen sei, dass die Bundesregierung rascher und großzügiger als 2009 die Zugangsvoraussetzungen erleichtert und das gesetzliche Kurzarbeitsgeld nach mehrmonatigem Bezug aufgestockt hat. Allerdings blieben deutliche Lücken bei der sozialen Absicherung. Nach Berechnung des IMK büßten alleinstehende Kurzarbeitende in Steuerklasse 1 im April 2020 im Schnitt gut 18 Prozent ihres Einkommens ein, während es im Vergleichszeitraum 2009 knapp 9 Prozent waren. Dabei ist das Ausgangsgehalt diesmal im Schnitt geringer, weil oft relativ niedrig bezahlte Beschäftigte in Dienstleistungsberufen betroffen sind, während es 2009 vor allem Industriearbeitnehmer mit vergleichsweise höheren Einkommen waren. Erschwerend hinzu kommt, dass in den aktuell besonders gebeutelten Dienstleistungsbranchen sehr viele geringfügig Beschäftigte und Soloselbstständige arbeiten, die nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und deren Jobs deshalb nicht über Kurzarbeit abgesichert werden können.

Die IMK-Forscher kommen zu dem Schluss, dass Kurzarbeit nach den aktuellen gesetzlichen Regeln zwar erfolgreich Arbeitsplätze sichert, aber gerade Beschäftigte mit geringeren Löhnen in eine prekäre wirtschaftliche Lage bringen kann. Da diese häufiger in Unternehmen ohne Tarifvertrag arbeiten, können sie oft auch nicht auf eine Aufstockung des Kurzarbeitsgeldes durch den Arbeitgeber hoffen, die Gewerkschaften in etlichen Krisen-Tarifverträgen ausgehandelt haben. Das ist ein Grund dafür, dass Erwerbstätige mit zuvor schon geringerem Einkommen auch anteilsmäßig höhere Einbußen erleiden, wie beispielsweise die aktuelle Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung gezeigt hat. Helfen könnten laut IMK erhöhte Sätze beim Kurzarbeitsgeld für Niedrigverdiener. Zudem sollte darüber nachgedacht werden, Minijobber und Selbstständige in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzubeziehen.

Alexander Herzog-Stein, Patrick Nüß, Lennert Peede, Ulrike Stein: Germany’s Labour Market in Coronavirus Distress – New Challenges to Safeguarding Employment, IMK Working Paper Nr. 209, Mai 2021

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