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HBS Böckler Impuls

Mitbestimmung: 20 Jahre Eurobetriebsräte: Deutsche Metaller vorn

Ausgabe 14/2014

Die Richtlinie 94/45/EG zur Einrichtung von Europäischen Betriebsräten (EBR) vom September 1994 soll das Recht auf Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern in multinationalen Konzernen stärken.

Sie gilt für EU-weit operierende Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte und mindestens zwei Niederlassungen in unterschiedlichen Mitgliedstaaten mit jeweils über 150 Beschäftigten haben. Heute gibt es etwa 12.000 Arbeitnehmervertreter in mehr als 1.000 EBR, die grenzüberschreitend die sozialen Interessen ihrer Kollegen wahrnehmen. In 20 Jahren hat sich der EBR zu einem unverzichtbaren Element der europäischen Arbeitsbeziehungen entwickelt, sagt Norbert Kluge. Der Leiter der Abteilung Mitbestimmungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung sieht aber durchaus noch Verbesserungsbedarf. Zum einen bedürfe die nationale Umsetzung der Vorgaben einer kritischen Prüfung. Zum anderen gelte es, die Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter zu erweitern. Kluge empfiehlt, die Schwellenwerte zur Gründung eines EBR von 1.000 auf 500 beziehungsweise von 150 auf 100 Mitarbeiter zu senken. Der Gesetzgeber sollte dem Eurobetriebsrat ausdrücklich das Recht auf Zugang zu allen Standorten einräumen und die Möglichkeit, das Unternehmen zu verklagen. Die Kosten wären dabei durch den Arbeitgeber zu tragen. Zudem sei eine Ausweitung des Zuständigkeitskatalogs notwendig: Datenschutz, Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung, die Integration Behinderter, Umwelt, Arbeitsschutz und Sicherheit sowie Investitionen wären wichtige EBR-Themen, so der Mitbestimmungsexperte. Nötig sei darüber hinaus, das Unterrichtungsrecht verbindlicher und weiter als in der Richtlinie zu fassen, etwa nach dem Vorbild des Wirtschaftsausschusses im deutschen Betriebsverfassungsgesetz. Dessen Unterrichtung über wirtschaftliche Angelegenheiten muss „rechtzeitig und umfassend“ sein und die „Beratung“ mit dem Arbeitgeber umfassen.

  • 20 Jahre nach verabschiedung der Richtlinie 94/45/EG gibt es etwa 12.000 Arbeitnehmervertreter in mehr als 1.000 Europäischen Betriebsräten, die grenzüberschreit Zur Grafik

 

Mitbestimmung in Europa

Praxisblatt "Euro-Betriebsräte"

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