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Mindestlohn

Auf einen Blick: Mindestlohn in Deutschland und Europa

Die Einführung und die Anhebungen des Mindestlohns haben eine Reihe positiver Auswirkungen. Millionen Beschäftigten bringt er notwendige Lohnverbesserungen. Und auch die deutsche Wirtschaftsleistung profitiert. Studien und Einschätzungen zur neuen Lohnuntergrenze.

[16.5.2024]

Einführung des Mindestlohns in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Jahr 2014 erhielten zwischen 4,8 und 5,4 Millionen Beschäftigte einen geringeren Stundenlohn.

Aus Sicht seiner Gegner stellte der geplante Mindestlohn eine Gefahr für Arbeitsplätze dar. Doch bereits damals wies der aktuelle Stand der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung in eine andere Richtung. Auch ein Gutachten von Gerhard Bosch und Claudia Weinkopf vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen zeigte: Mindestlöhne sind für den Arbeitsmarkt unbedenklich.

Ihrer Expertise zufolge waren keine nennenswerten Beeinträchtigungen des Beschäftigungsniveaus zu erwarten. Vielmehr sei der geplante gesetzliche Mindestlohn überfällig, um den Lohnunterbietungswettbewerb zu stoppen, der seit fast 20 Jahren die soziale Marktwirtschaft in Deutschland untergrabe.

  • Hungerlöhne in der Gastronomie
    Der geplante Mindestlohn entspricht 51 Prozent des mittleren Stundenlohns von Vollzeitbeschäftigten. Damit rangiert Deutschland im europäischen Mittelfeld.

Der deutsche Niedriglohnsektor war auf ein auch im europäischen Vergleich sehr hohes Niveau gewachsen. Nach Berechnungen von Bosch und Weinkopf lag der Anteil der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro im Jahr 2012 zwischen 13,6 und 19,7 Prozent.

Wie sich Mindestlöhne tatsächlich auswirken, müsse letztlich empirisch geklärt werden, so die Analyse. Das Gros der Studien, die sich vor allem auf den US-amerikanischen und den britischen Arbeitsmarkt beziehen, lasse die Warnungen der Mindestlohngegner unbegründet erscheinen.

Und tatsächlich allen Unkenrufen, dass der gesetzliche Mindestlohn auf jeden Fall Beschäftigung kosten werde, zum Trotz: Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen hatte 2015 seit Jahresbeginn weiter zugenommen, die kräftigsten Zuwächse verzeichneten Branchen, die besonders stark vom Mindestlohn betroffen sind.

  • Jobboom nach der Mindestlohneinführung
    In den ersten vier Monaten des Jahres 2015 sind 216.000 neue sozialversicherungspflichtige Jobs entstanden. Die kräftigsten Zuwächse verzeichnen Branchen, die besonders stark vom Mindestlohn betroffen sind.

Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro

Beschäftigte in etwa 8,6 Millionen Arbeitsverhältnissen wurden Ende 2021 mit weniger als zwölf Euro brutto pro Stunde bezahlt. Etwa zwei Drittel davon: Frauen. Durch die geplante Anhebung des Mindestlohns sollte vor allem die Entlohnung von Beschäftigten ohne Tarifvertrag verbessert werden, denn diese sind rund dreimal so häufig von Niedriglöhnen betroffen wie Beschäftigte mit Tarifvertrag. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des WSI.

  • Wo Niedriglöhne verbreitet sind

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brachte unmittelbar rund acht Millionen Beschäftigten, die finanziell besonders stark belastet sind, spürbare Einkommensverbesserungen. Auch Studien gingen von positiven langfristigen gesamtwirtschaftlichen Wirkungen aus.

Warnungen vor deutlich mehr Inflation durch den höheren Mindestlohn trafen nicht zu. Letztendlich hatte die Erhöhung in Deutschland nur geringe Inflationseffekte zur Folge.

  • Existenzsichernder Mindestlohn rückt näher

Die Sorge, dass die Mindestlohnanhebung eine Lohn-Preis-Spirale auslöst, war unbegründet. Auch Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kritisiert den Verweis Einiger auf die vermeintliche Erfahrung der Siebzigerjahre und ihre Warnungen „vor einer sogenannten Stagflation, also viele Jahre mit hoher Inflation, geringem Wachstum und steigender Arbeitslosigkeit.“ Diese Narrativ gehöre in das Reich der Fabeln. Ordentliche Lohnerhöhungen wären auch in der Krise nicht nur möglich, „sondern sogar nötig, um die Wirtschaft zu stabilisieren.

Der Anstieg des Mindestlohns auf zwölf Euro ist vielleicht das effektivste und sozialste Instrument, um in dieser Krise die Kaufkraft von Menschen mit geringen Einkommen zu stabilisieren.

Marcel Fratzscher, Präsident DIW Berlin

IMK-Direktor Sebastian Dullien erläutert die positiven Effekte von 12 Euro Mindestlohn auch in einer Folge unseres Podcast Systemrelevant.

„Die Teuerung von Energie und Lebensmitteln betrifft vor allem jene Gruppen, die schon in der Corona-Pandemie von Einkommenseinbußen betroffen waren. Diese Gruppen haben sowohl finanziell als auch in psycho-sozialer Hinsicht keine Reserven mehr und verlieren allmählich das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin unseres Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) (neue Daten dazu hier). Der höhere Mindestlohn stabilisiert die Einkommen am untersten Rand der Einkommensverteilung. Davon werden sehr stark auch Frauen profitieren.“ Zudem wirke der Mindestlohn gesamtwirtschaftlich stabilisierend, was etwa die Überwindung der Coronakrise erleichtert habe. 

  • Bettina Kohlrausch Mindestlohn

Angesichts der hohen Teuerung ist es zentral, dass die Einkommen von Menschen mit niedrigen Verdiensten gestärkt werden“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor unseres Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). „Simulationsstudien zeigen zugleich auch positive gesamtwirtschaftliche Effekte der Mindestlohnerhöhung, beispielsweise auf das Wirtschaftswachstum und den Spielraum für öffentliche Investitionen. Die Auswirkungen auf Beschäftigung und Inflation sind hingegen gering.“

Allerdings betonen Dullien und Kohlrausch auch, dass die Mindestlohnerhöhung nur ein Faktor sein kann, um kurz- wie längerfristig insbesondere niedrige Einkommen zu stabilisieren – und dass sie keine ausreichende Antwort auf die aktuellen Preissteigerungen ist: „Um soziale Härten zu vermeiden, sollte die Bundesregierung in Betracht ziehen, weitere Einmalzahlungen für Haushalte mit geringeren Einkommen auf den Weg zu bringen“, sagt IMK-Direktor Dullien. „Die Erhöhung auf 12 Euro ist ein wichtiger Schritt – allerdings nur ein Baustein zur Schaffung eines gerechten Lohngefüges. Mindestens ebenso wichtig ist eine Stärkung der Tariflöhne“, betont WSI-Direktorin Kohlrausch.

  • Sebastian Dullien Mindestlohn

Auch die Studie "A 22 percent increase in the German minimum wage: nothing crazy!" von Bossler, Chittka und Schank aus dem Mai 2024 zeigt, dass der Mindestlohn wie beabsichtigt wirkt: Die Löhne von Beschäftigten im Niedriglohbereich sind durch die Erhöhung auf 12 Euro deutlich gestiegen. Das gilt sowohl für die Stunden- als auch für die Monatslöhne“, sagt Dr. Malte Lübker vom WSI, der an der Studie nicht beteiligt war.

Hingegen ließen sich keine Beschäftigungsverluste als Folge der Mindestlohnerhöhung nachweisen. Dies entkräftet ein viel bemühtes Argument der Mindestlohngegner. „Die Ergebnisse bestätigen, dass ein höherer Mindestlohn eine verantwortungsvolle, zielführende Politik ist, die in unserem Land ein Stück mehr Gerechtigkeit schafft“, fasst Lübker zusammen.

  • Mindestlohn gegen Altersarmut

Mindestlohn in Europa

Mit der im Oktober 2022 verabschiedeten Europäischen Mindestlohnrichtlinie werden eine Reihe von Kriterien vorgegeben, die die Mindestlohnkommission zukünftig in ihrer Arbeit berücksichtigen muss. Hierzu zählen unter anderem die allgemeine Lohnentwicklung, die Kaufkraft des Mindestlohns und die Entwicklung der Produktivität. Als wichtigste Orientierungsgröße für ein angemessenes Mindestlohniveau empfiehlt die Europäische Mindestlohnkommission, dass der Mindestlohn nicht weniger als 60 Prozent des sogenannten Medianlohns betragen soll. Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes liegt der aktuelle Mindestlohn in Deutschland mit 12 Euro bei etwa 53 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Um die 60-Prozent-Schwelle zu erreichen, müsste der Mindestlohn demnach auf 13,50 Euro angehoben werden.

  • Nur kleine Zuwächse nach Abzug der Inflation

Anfang 2024 sind die gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union kräftig gestiegen: Die 22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn erhöhten diesen vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten im Mittel (Median) um 9,7 Prozent. Besonders stark fielen die nominalen Zuwächse in vielen osteuropäischen Ländern aus, aber auch die Niederlande (+12,9 %) und Irland (+12,4 %) haben ihren jeweiligen Mindestlohn deutlich angehoben.

In Deutschland fiel die Anhebung zum Jahreswechsel mit einem nominalen Plus von nur 3,4 Prozent auf nun 12,41 Euro hingegen deutlich kleiner aus; EU-weit stieg der Mindestlohn nur in Belgien (+2,0 %) noch langsamer. Das ergibt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

  • Deutschland mit Nachholbedarf

Die deutsche Mindestlohnkommission hat in ihrer jüngsten Entscheidung – gegen das Votum der Gewerkschaften – die Vorgaben der EU außer Acht gelassen und angekündigt, auch künftig nur die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien zu berücksichtigen. Dies unterstreiche, wie wichtig es ist, die fortschrittlichen Regelungen der EU-Richtlinie möglichst konkret und verbindlich in deutsches Recht umzusetzen, so die beiden Autoren Malte Lübker und Thorsten Schulten im WSI-Mindestlohnbericht 2024: „Damit zukünftig auch in Deutschland ein angemessenes Mindestlohnniveau im Sinne der Europäischen Mindestlohnrichtlinie existiert, sollte der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns explizit als Untergrenze in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden.“

Mindestlohn und Tarifverträge

Nachdem die zweite große Mindestlohnreform beschlossen war, die den Mindestlohn einmalig auf 12 Euro pro Stunde erhöhen sollte, äußerten sich Arbeitgeberverbände wenig begeistert und formulierten noch einmal lautstark ihre Kritik. Im Mittelpunkt stand dabei der Vorwurf eines schwerwiegenden Eingriffs in die Tarifautonomie. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnt gar vor einem Systemwechsel hin zu „Staatslöhnen“ und drohte mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs, warnte Anfang 2022 davor und war sich damals sicher, dass die Arbeitgeberverbände in Karlsruhe wenig Aussicht auf Erfolg hätten Ihre Argumente, mit denen sie einen Widerspruch von Mindestlohn und Tarifautonomie konstruieren, seien alles andere als überzeugend.

  • Thorsten Schulten im HANS-Newsletter Nummer 2 zu Mindestlohn und Tarifautonomie
    Prof. Dr. Thorsten Schulten leitet das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Der Mindestlohn sei in Deutschland überhaupt nur deshalb eingeführt worden, weil die Tarifautonomie in einigen Bereichen nicht mehr funktioniere. Nur noch jeder zweite Beschäftigte arbeite heute in einem Unternehmen mit Tarifvertrag. Davon abgesehen gibt es immer noch eine Reihe von Tarifverträgen, in denen einzelne Entgeltgruppen unter 12 Euro liegen. Die Vereinbarung niedriger Tariflöhne ist jedoch keineswegs Ausdruck einer besonders vitalen Tarifautonomie, sondern vielmehr das Ergebnis relativ schwacher Tarifverbände. Auf Seiten der Arbeitgeber kommt noch hinzu, dass durch die so genannten „OT-Mitgliedschaften“ selbst viele Verbandsmitglieder nicht mehr an den Tarifvertrag gebunden sind. Gerade in den Niedriglohnbranchen würde eine Erhöhung des Mindestlohns tarifgebundene Unternehmen gegenüber der tariflosen Konkurrenz stärken und damit das Tarifsystem stabilisieren.  

Am Ende ist es immer der Staat, der die Entscheidung über ein angemessenes Mindestlohnniveau treffen muss und hierfür auch die soziale Verantwortung trägt. Mindestlohn und Tarifverträge folgen demnach unterschiedlichen Logiken. Sie stehen aber keineswegs im Widerspruch zueinander, sondern können sich im Gegenteil positiv ergänzen.

  • Die Tarifbindung hat in Deutschland massiv abgenommen. Waren im Jahr 2000 noch fast 70 Prozent der Beschäftigten bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt, so ist es heute nur noch rund die Hälfte. Nur noch jeder vierte Betrieb ist tarifgebunden.

Der Mindestlohn allein reicht nicht aus, um das Tarifgefüge nachhaltig zu stabilisieren, warnten schon früh Wissenschaftler unserer Institute WSI und IMK in einem gemeinsamen Policy Brief. Der Trend zu rückläufiger Tarifbindung sei immer noch ungebrochen. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, diesem Trend entgegenzuwirken. Ein einfacher, aber wirkungsvoller Schritt wäre es, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Positiver Nebeneffekt: In Betrieben mit Tarifvertrag und Betriebsrat wird so gut wie nie gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, zeigen Studien des WSI.

Die gesetzliche Untergrenze des Mindestlohns macht Tarifverhandlungen in Niedriglohnbranchen keineswegs überflüssig. Im Gegenteil: Zumeist half dies eher schwach organisierten Tarifvertragsparteien in den Niedriglohnbranchen, „eine notwendige Aufwertung der Tariflohnniveaus gegenüber anderen Branchen voranzutreiben“.

Zukünftige Entwicklung des Mindestlohns

Im Oktober 2022 ist eine neue EU-Richtlinie verabschiedet worden, um „die Angemessenheit der Mindestlöhne der Arbeitnehmer“ zu verbessern. Damit werden – auch für Deutschland verbindliche – anspruchsvollere Ziele formuliert. Während bei der Einführung hierzulande die recht niedrige Pfändungsfreigrenze als Orientierungspunkt galt, kommen nun weitere Kriterien ins Spiel: Der Mindestlohn soll Armut trotz Arbeit möglichst verhindern, den sozialen Zusammenhalt stärken, soziale Aufstiege erleichtern und das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringern.

Wissenschaftler von IMK und WSI raten in einer gemeinsamen Publikation der Mindestlohnkommission, dass sie sich bei der Entscheidung über den Mindestlohn für die Jahre 2024 und 2025 an diesem Referenzwert orientieren solle, um so dem Auftrag der Europäischen Mindestlohrichtlinie gerecht zu werden.

Mit der Erhöhung auf 12 Euro hat Deutschland beim Mindestlohn einen Sprung nach vorn gemacht. Allerdings sei dies kein Grund, sich zurückzulehnen und mit dem Status quo zufriedenzugeben. Nach der außerordentlichen Erhöhung gelte es nun, den Mindestlohn dauerhaft auf ein Niveau zu bringen, das zum Leben reicht.

Der DGB appeliert Ende Mai 2024: „Immer mehr Menschen verstehen, dass ein höherer Mindestlohn notwendig ist. Immer mehr Politiker greifen entsprechende Forderungen auf. Doch unverbesserliche Mindestlohn-Gegner erfinden regelmäßig Gegenargumente. Eines lautet, die aktuelle Mindestlohnhöhe sei Ausdruck der Tarifautonomie, weil in der beschlussfassenden Mindestlohnkommission Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern sitzen.

Mit Tarifautonomie und fairen Verhandlungen hat es aber nichts zu tun, wenn am Ende die Gewerkschaften einfach überstimmt werden. Auch deshalb ist eine veränderte Verfahrensweise in der Kommission nötig. In einer Patt-Situation muss es künftig ein Schlichtungsverfahren geben, um unterschiedliche Interessenlagen in Einklang zu bringen.

Turnusgemäß wird die Mindestlohnkommission Mitte 2025 über die nächsten Erhöhungsschritte entscheiden. Ihr Beschluss fällt damit unmittelbar in die Hochphase des nächsten Bundestagswahlkampfes, wird also hochpolitisiert sein. Deshalb haben die Gewerkschaften eine Korrektur dieser Entscheidung noch in diesem Jahr vorgeschlagen – und zwar innerhalb der Kommission.

Klar ist schon jetzt: Wenn es in der Mindestlohnkommission nicht im Konsens gelingt, dem 60-Prozent-Kriterium der europäischen Richtlinie zu entsprechen, braucht sich niemand über ein erneutes Einschreiten des Gesetzgebers wundern."

Ich bin klar dafür, den Mindestlohn erst auf 14 Euro, dann im nächsten Schritt auf 15 Euro anzuheben.

Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD

Auch Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. „Ich bin klar dafür, den Mindestlohn erst auf 14 Euro, dann im nächsten Schritt auf 15 Euro anzuheben", sagte Scholz dem Stern. Gleichzeitig übte der Kanzler Kritik an der Mindestlohnkommission. „Die Arbeitgeber haben nur auf einer Mini-Anpassung beharrt."

SPD-Chefin Saskia Esken forderte die Arbeitgeber auf, eine deutliche Mindestlohnerhöhung möglich zu machen. Andernfalls sei die Politik zum Handeln gezwungen. „Wir können es nicht zulassen, dass der Mindestlohn zu niedrig bleibt", sagte Esken der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten".

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