Quelle: HBS
Magazin MitbestimmungZur Sache: Steuerhinterziehung kostet 100 Milliarden
Brigitte Unger, wissenschaftliche Direktorin des WSI in der Hans-Böckler-Stiftung, über Steueroasen und Steuersünder-CDs: „Es ist ein mühsamer Weg, die Elite wieder dazu zu bringen, ihren Beitrag zu einer zivilisierten Gesellschaft zu leisten.“
Steuern sind der Preis, den wir für eine zivilisierte Gesellschaft zahlen, meinte 1870 Oliver Wendell Holmes, Richter am obersten US-Bundesgericht. Der Rückgang der Steueraufkommen in Prozent des BIP in der EU seit der Finanzkrise stimmt jedoch nachdenklich, ob wir uns von dieser postulierten Zivilisation nicht gerade wieder entfernen. Die von der EU proklamierten vier Freiheiten scheinen sich auch in der Freiheit, keine Steuern zu zahlen, niederzuschlagen. Die Elite hat Oasen gefunden, um Gelder aus Steuerhinterziehung zu parken. Geschützt vom Bankgeheimnis in Andorra, Monaco und der Schweiz, von Stiftungskonstruktionen in Liechtenstein und Luxemburg, haben sich immer mehr EU-Bürger der Steuerpflicht entzogen. Wiewohl die Definition einer Steueroase in der Literatur variiert, kommen diese fünf europäischen Länder in diversen Steueroasenlisten vor. Die OECD, die seit 2000 jährlich eine solche Liste erstellt, bezeichnete sie als nicht kooperative Steueroasenländer. Doch 2009 wurden – nach diplomatischen Interventionen und Anpassungen – alle genannten Länder von der Liste entfernt. Die Probleme sind geblieben.
Schätzungen zufolge verliert Deutschland jährlich rund 100 Milliarden Euro an Steuereinnahmen durch Steuerhinterziehung. Angesichts steigenden Budgetdrucks gerieten deshalb die Steuerhinterzieher ins Visier. Deutsche Behörden kauften erstmals im Januar 2006 eine CD aus Liechtenstein mit Steuerdaten von rund 800 Personen. Im Oktober 2010 bezahlten Steuerfahnder für Kundendaten der Schweizer Bank Julius Bär und im Oktober 2011 für rund 3000 Kontoinformationen aus Luxemburg. 2012 kaufte Nordrhein-Westfalen mehrere CDs, ohne die Namen der Banken zu nennen.
Diese CD-Ankäufe mit Listen von Steuerhinterziehern setzten ein internationales Zeichen. Begeht der Staat Hehlerei, wenn er gestohlene CDs ankauft? Sind die Verkäufer von gestohlenen CDs als Diebe zu bestrafen? Dies mögen Juristen beurteilen. Politisch war es ein deutliches Zeichen an die Elite, das auch in den Nachbarländern deutliche Effekte zeigte. Die Niederlande folgten mit der „Heimkehrregel“ („inkeerregeling“), wonach Steuerhinterzieher sich freiwillig melden konnten und straffrei – nicht steuerfrei! – ausgingen. Andere Länder folgten. Schlusslicht war Berlusconi, der den Heimkehrern nicht nur Straffreiheit, sondern auch Steuerfreiheit garantierte, wenn sie nur ihr Geld wieder in Italien veranlagten.
Obgleich der Ankauf ein deutliches politisches Signal war, fällt die Milde im Umgang mit den Steuerhinterziehern auf. Sie prägt auch das geplante Abkommen mit der Schweiz: Es sieht vor, dass Vermögen, die in der Vergangenheit in der Schweiz angelegt wurden, als reingewaschen gelten, wenn darauf eine Steuer zwischen 17,5 und 34 Prozent nachgezahlt wird (der Steuersatz ist abhängig von der Dauer der Anlage und der Art der Kapitaleinlage). Steuerhinterzieher werden nicht belangt, da die Steuerpflicht mit der Nachzahlung „abgegolten“ sei. Ein Ladendieb kommt nicht so leicht davon. Seine Geldstrafe wird im Verhältnis zum gestohlenen Warenwert bemessen, und im Wiederholungsfall droht ihm eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren.
Laut Abkommen soll die Schweiz Quellensteuern auf Kapitalerträge erheben, die nach Inkrafttreten des Abkommens anfallen, und diese an die ausländischen Steuerbehörden weiterleiten. Dabei bleiben die Kontoinhaber anonym und müssen ihre in der Schweiz erhaltenen Kapitalerträge nicht mehr deklarieren. Die Quellensteuern auf Zinseinkommen auf Schweizer Sparkonten sollen – wie in der EUZinsrichtlinie vorgesehen – 35 Prozent betragen, auf andere Kapitalformen wie Dividenden und Veräußerungsgewinne nur rund 26 Prozent.
Statt eines umfassenden Informationsaustausches mit Konten-Offenlegung aller Deutschen in der Schweiz soll Deutschland in Zukunft Informationen über Kontendaten einer begrenzten Anzahl von Deutschen erhalten, die von der Schweiz der Steuerflucht verdächtigt werden. Laut „Le Monde“ vom 18.8.2011 sind dies nur circa 500 Personen pro Jahr. Deutschland verpflichtet sich zudem, alte Fälle von Steuerbetrug nicht mehr aufzuklären, und verzichtet auf die strafrechtliche Verfolgung von Mitarbeitern der Schweizer Banken wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung. Damit, so beklagt Attac Deutschland, könnten Informationen von aufgekauften Steuer-CDs nicht mehr verwertet werden.
Obgleich es einfach wäre, international nach Steuerhinterziehern zu fahnden, scheitert dies sogar innerhalb Europas. Es scheint ein mühsamer Weg zu werden, die Elite wieder dazu zu bringen, Steuern zu zahlen und ihren Beitrag zu einer zivilisierten Gesellschaft zu leisten.