Quelle: HBS
Auf einen Blick: 100 Jahre Betriebsrätegesetz
1920 wurde das Betriebsrätegesetz erlassen. Das Gesetz schuf eine Grundlage für die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir haben Daten und Analysen zur Mitbestimmung in Deutschland zusammengetragen.
[18.01.2022]
In der Bundesrepublik regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung im Betrieb und mehrere weitere Gesetzte die Mitbestimmung von Beschäftigten in den Aufsichtsräten großer Unternehmen. Aktuell haben 41 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben ab fünf Beschäftigten einen Betriebsrat an ihrer Seite.
„Die Mitbestimmung gehört zur DNA der sozialen Marktwirtschaft. Sie ist ihr demokratisches Gestaltungsprinzip“, sagt Dr. Norbert Kluge, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung. „Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Betriebsräte für bessere Arbeitsbedingungen sorgen und Mitbestimmung gleichzeitig dem gesamten Unternehmen nützt. Firmen mit Betriebsrat sind beispielsweise produktiver und innovativer, sie tun mehr für Aus- und Weiterbildung. Und die Finanz- und Wirtschaftskrise vor einem Jahrzehnt haben mitbestimmte Unternehmen deutlich besser bewältigt als andere, das zeigen zentrale ökonomische Kennzahlen.
Das lässt erwarten: Auch die Transformation, die vielen Unternehmen im Zeichen von Digitalisierung, Dekarbonisierung und fortschreitender Globalisierung bevorsteht, werden wir mit Mitbestimmung erfolgreich hinbekommen. Trotzdem“, so Kluge, „gibt es auch im 21. Jahrhundert Arbeitgeber, die Mitbestimmung verhindern wollen. So sind Versuche, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern, leider keine Einzelfälle.“
Daten und Analysen zur Mitbestimmung in Deutschland
- Wie verbreitet sind Betriebsräte? Wie haben sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt? In welchen Bundesländern ist die Quote der mitbestimmten Unternehmen höher, in welchen niedriger? Das zeigen Daten aus dem IAB-Betriebspanel:
- Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung
- Anteil Betriebe und Beschäftigte mit Betriebsrat in Deutschland
- Praktische Fragen – etwa zu Kompetenzen von Betriebsräten und zum Ablauf von Betriebsratswahlen – beantwortet das „Basiswissen Mitbestimmung“.
- Daten zu den Ergebnissen der letzten Betriebsratswahlen von 2018.
- Wie sich Mitbestimmung (betrieblich und im Aufsichtsrat) auf Arbeitsbedingungen und auch wirtschaftlich auswirkt, z.B. auf Produktivität, Qualifizierung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Resilienz von Unternehmen in Krisen- und Transformationssituationen, zeigt der Forschungsüberblick:
- Gute Argumente für eine starke Arbeitnehmerbeteiligung
- Wie Mitbestimmung wirkt und wie Arbeitgeber sie bedrohen
- Wieso mitbestimmte Unternehmen in und nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 besser performt haben (mit Infografik zum Download) - Dass Arbeitnehmer im Betrieb mitbestimmen sollen – davon ist die große Mehrheit der Erwerbstätigen überzeugt, so eine Analyse. Grundsätzlich wird Mitbestimmung von den meisten Deutschen als sehr positiv eingeschätzt.
- Wie ist das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Management? Wo gibt es Behinderung von Mitbestimmung? Das hat die repräsentative Betriebsrätebefragung (mit Infografik) untersucht. Schikanen gegen die Neugründung von Betriebsräten beleuchtet eine qualitative Studie des WSI.
- Ein wichtiges Instrument der betrieblichen Mitbestimmung sind verbindliche Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Management.
Betriebsvereinbarungen zur Digitalisierung wertet ein aktueller Report aus.
- Eine konzentrierte Darstellung zur Mitbestimmung in der Weimarer Republik findet sich auf unserem Portal gewerkschaftsgeschichte.de.
- Eine topaktuelle und ausführliche Analyse bietet die Publikation „Geschichte der Betriebsverfassung“ von Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Dr. Michael Kittner, welche in Kürze im Bund-Verlag erscheint. In einem Interview erläutert Prof. Dr. Wolfgang Däubler, ob das Betriebsverfassungsgesetz noch zeitgemäß ist.
- In der kommenden Ausgabe des Magazins Mitbestimmung stellt Wolfgang Däubler in einem Gastbeitrag fünf Ideen vor, wie das Betriebsverfassungsgesetz modernisiert werden könnte. Auch das Buch „Geschichte der Betriebsverfassung“ wird rezensiert.
- Johanna Wenckebach, die Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Insituts für Arbeitsrecht, meint, dass das Jubiläum des Betriebsrätegesetzes zum Anlass genommen werden sollte, um die Betriebsverfassung an die anstehenden Herausforderungen anzupassen.