Quelle: HBS
PressemitteilungenAktuelle Studie des WSI: Nur noch 53 Prozent werden in Bayern nach Tarif bezahlt – Tarifbindung im Freistaat besonders stark gesunken
13.06.2018
In Bayern werden nur noch 53 Prozent aller Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt. Damit ist der Freistaat das Schlusslicht unter den westdeutschen Bundesländern, die im Durchschnitt nach wie vor eine Tarifbindung von 59 Prozent aufweisen. Lediglich in Ostdeutschland liegt die Tarifbindung zumeist noch niedriger. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie über „Tarifverträge und Tarifflucht in Bayern“ des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf der Grundlage von Daten des IAB-Betriebspanels aus dem Jahr 2016. Sie wird heute auf einer Pressekonferenz in München vorgestellt.
„Die Tarifbindung in Bayern ist im Vergleich zu den anderen westdeutschen Bundesländern in den letzten Jahren besonders stark zurückgegangen“, erklären die Autoren der WSI-Studie, Prof. Dr. Thorsten Schulten, Dr. Malte Lübker und Dr. Reinhard Bispinck. „Während seit den 1990er Jahren die Tarifbindung in ganz Deutschland eine rückläufige Tendenz aufweist, war dieser Trend in Bayern zuletzt besonders ausgeprägt“ (Abbildung 2). Die besonders geringe bayerische Tarifbindung kann dabei nicht auf bestimmte Struktureffekte wie z.B. Branchenzusammensetzung oder Betriebsgrößen zurückgeführt werden. Im Gegenteil: Die bayerische Wirtschaftsstruktur sollte die Verbreitung von Tarifverträgen eigentlich begünstigen.
Es sind nach Analyse der Wissenschaftler also tatsächlich die Unternehmensführungen, die sich in Bayern deutlich häufiger als anderswo gegen eine Tarifbindung entscheiden. Dies wird auch durch die Tatsache belegt, dass beispielsweise beim bayerischen Metallarbeitgeberverband sogenannte „OT-Mitgliedschaften“ (OT = ohne Tarif) sehr viel häufiger sind als in allen anderen Bundesländern.
Die geringe Tarifbindung hat direkte Auswirkungen auf Löhne und Arbeitsbedingungen in Bayern. Beschäftigte in nicht-tarifgebundenen Unternehmen verdienen nach den IAB-Daten im Schnitt 24 Prozent weniger als Arbeitnehmer in Betrieben mit Tarifvertrag. Bereinigt um verschiedene Struktureffekte (Branche, Unternehmensgröße usw.) liegt der Rückstand immer noch bei 9 Prozent, zeigen die Berechnungen des WSI. Auch wenn Unternehmen angeben, sich an bestehenden Tarifverträgen „zu orientieren“, beträgt die bereinigte Tariflücke etwa 9 Prozent. Für die betroffenen Beschäftigten bringt eine unverbindliche Orientierung an Tarifverträgen also in der Regel keine messbaren Entgeltvorteile.
Auch bei den Arbeitszeiten gibt es in Bayern große Unterschiede zwischen Unternehmen mit und ohne Tarifvertrag. So arbeiten Beschäftigte in nicht-tarifgebundenen Unternehmen im Durchschnitt pro Woche eine Stunde und fünfzehn Minuten länger als Beschäftigte mit tariflich geregelter Arbeitszeit. Auch nach der statistischen Bereinigung verbleibt wöchentliche Mehrarbeit von einer ganzen Stunde.
Bayerische Löhne lediglich im westdeutschen Durchschnitt
„Ins Reich der Mythen und Märchen gehört schließlich auch die Behauptung, bayerische Unternehmen würden weit überdurchschnittlich hohe Löhne zahlen“, sagt Tarifexperte Schulten. Insgesamt liegen die Entgeltniveaus in Bayern gerade einmal 1,4 Prozent oberhalb der anderen westdeutschen Bundesländer. Bereinigt man diesen Vergleich um mögliche Struktureffekte, so ergibt sich sogar ein leichter Rückstand für bayerische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von -0,2 Prozent. In beiden Fällen ist der Unterschied so gering, dass er innerhalb der statistischen Fehlermarge liegt.
Für die Studie werteten die Forscher insbesondere die Daten des IAB-Betriebspanels sowie ergänzend der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes aus. Darüber hinaus wurden zahlreiche Expertengespräche mit Vertreterinnen und Vertretern mehrerer DGB-Gewerkschaften in Bayern geführt, die die Grundlage verschiedener Branchen- und Unternehmensfallstudien bilden. Letztere umfassen sowohl Unternehmen, die Tarifflucht begangen haben, als auch Unternehmen, bei denen es gelungen ist, die Tarifbindung (wieder) herzustellen.
Um die Tarifbindung wieder zu stärken, ist es nach Ansicht der Forscher zunächst von hoher Bedeutung, dass die Verbände wieder stärker werden und offensiv für Tarifverträge eintreten. Dabei sehen sie vor allem die Arbeitgeberverbände in der Pflicht, die Legitimation von Tarifflucht im Rahmen von OT-Mitgliedschaften zu beenden. Darüber hinaus halten die Autoren auch eine aktivere Rolle des Staates für notwendig, der durch eine größere Nutzung von Allgemeinverbindlicherklärungen und Tariftreuevorgaben bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung fördern kann. Schließlich plädieren sie dafür, den Wert von Tarifverträgen stärker in der öffentlichen Debatte zu verankern, so dass Tarifflucht nicht länger als ein Kavaliersdelikt, sondern als Verstoß gegen die Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft angesehen wird.
Weitere Informationen:
Thorsten Schulten, Malte Lübker und Reinhard Bispinck: Tarifverträge und Tarifflucht in Bayern (pdf), WSI-Study Nr. 13, Düsseldorf 2018.
Kontakt:
Prof. Dr. Thorsten Schulten
Leiter WSI-Tarifarchiv
Dr. Malte Lübker
Leiter des Referats „Tarif- und Einkommensanalysen“
Rainer Jung
Leiter Pressestelle