zurück
Pressemitteilungen

Neuer internationaler Mindestlohnreport des WSI: Mindestlöhne: In Westeuropa meist über 9,40 Euro, im EU-Mittel nominal kräftige Zuwächse, Reallohnverlust in Deutschland

28.02.2018

Die Mindestlöhne in den 22 EU-Staaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind zuletzt im Mittel kräftig angehoben worden – nominal um 4,4 Prozent. 19 Staaten haben ihre Mindestlöhne zum 1. Januar 2018 oder im Laufe des Vorjahres angehoben, lediglich in Deutschland, Griechenland und Luxemburg gab es keine Erhöhung. Die nominalen Erhöhungen waren die zweitstärksten seit 2009. Da die Inflation wieder anzog, legten die Mindestlöhne real weniger kräftig zu – im Mittel um 2,8 Prozent nach 5,1 Prozent 2017. In den meisten EU-Ländern mit Erhöhungen gab es aber auch inflationsbereinigt Zuwächse. Das zeigt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der deutsche Mindestlohn ist mit 8,84 Euro pro Stunde spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten, die mindestens 9,47 Euro Stundenlohn vorsehen, in Luxemburg sogar 11,55 Euro.

Nachdem die Austeritätspolitik in zahlreichen EU-Staaten über längere Zeit auch die Mindestlöhne ausbremste, „knüpft die Lohnentwicklung wieder an das Vorkrisenniveau an“, schreiben die WSI-Tarifexperten Prof. Dr. Thorsten Schulten und Malte Lübker. Die höchste Dynamik beobachten die Wissenschaftler in den mittel- und osteuropäischen EU-Ländern, die die Lohnuntergrenzen zuletzt um mindestens fünf Prozent, zum Teil auch zweistellig erhöhten. In Rumänien wurde die Lohnuntergrenze sogar um 52 Prozent angehoben – allerdings von einem geringen Ausgansniveau aus. In den west- und südeuropäischen Mitgliedsländern reichen die Anhebungen von 1,2 Prozent in Frankreich bis mindestens 4 Prozent in Spanien, Portugal und Großbritannien.

Trotz der Erhöhungen sei in vielen Ländern der Mindestlohn gemessen am mittleren Lohnniveau nach wie vor niedrig, betonen die Forscher. Das gelte gerade auch für Deutschland, wo der Mindestlohn nicht einmal die Hälfte des Medianlohns erreicht und damit deutlich unter der Niedriglohnschwelle liegt. Mindestlöhne spielten eine wichtige und wissenschaftlich breit anerkannte Rolle bei der Stabilisierung des Lohngefüges nach unten, so Schulten und Lübker. „Ohne Unterstützung durch ein starkes Tarifvertragssystem“ könne der Mindestlohn aber „auf sich allein gestellt kaum die Verbreitung von Niedriglohnbeschäftigung eindämmen.“ Daher seien weitere Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung notwendig.

In Westeuropa fast überall mehr als 9,40 Euro
In den westeuropäischen Ländern mit Mindestlohn betragen die niedrigsten erlaubten Brutto-Stundenlöhne mit Ausnahme von Großbritannien und Deutschland mehr als 9,40 Euro (Übersicht in Abbildung 1 im Mindestlohnbericht; Link unten). In Belgien müssen mindestens 9,47 Euro gezahlt werden, in Irland 9,55 Euro, in den Niederlanden 9,68 Euro und in Frankreich 9,88 Euro. Den mit Abstand höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 11,55 Euro. Der Mindestlohn in Großbritannien liegt in Euro umgerechnet mit 8,56 Euro etwas unter dem deutschen, wäre ohne die starke Abwertung des Britischen Pfundes aber deutlich höher: Auf Basis des durchschnittlichen Wechselkurses 2015 betrüge er 10,33 Euro.

Die südeuropäischen EU-Staaten setzen Lohnuntergrenzen zwischen 3,39 Euro in Griechenland und 4,46 Euro in Spanien. Etwas darüber liegt mit 4,84 Euro Slowenien. In den meisten anderen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne noch deutlich niedriger. Allerdings haben sie weiter aufgeholt. So müssen etwa in Polen jetzt umgerechnet mindestens 2,85 Euro pro Stunde bezahlt werden, in Tschechien 2,78 Euro und in Rumänien 2,50 Euro. Zudem spiegeln die Niveauunterschiede zum Teil unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich das Verhältnis zwischen den EU-Ländern mit sehr niedrigem (Baltikum, Rumänien, Bulgarien) und den nordwesteuropäischen Staaten mit relativ hohem Mindestlohn von 1:4 auf 1:2,2 (siehe Abbildung 2 im Bericht). Mindestlohnempfänger in Deutschland profitieren etwas vom im westeuropäischen Vergleich niedrigeren Preisniveau. Allerdings bleibt ihre Kaufkraft trotzdem hinter den Benelux-Staaten und Frankreich zurück.

Deutscher Mindestlohn weiter moderat
Der deutsche Mindestlohn ist auch gemessen am allgemeinen Lohnniveau im Land moderat. Das zeigt ein Blick auf den Medianlohn. So wird der Verdienst bezeichnet, der genau in der Mitte der Verteilung liegt, bei dem also die eine Hälfte der Erwerbstätigen mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Hierzulande entsprach der Mindestlohn 2016, dem letzten Jahr, für das internationale Vergleichsdaten vorliegen, knapp 47 Prozent des Medianlohns. 13 EU-Länder kamen auf höhere Werte, darunter Portugal oder Polen. Weit vorne im EU-Vergleich liegt Frankreich, wo die Untergrenze bei 60,5 Prozent des Medians liegt. Nach Ansicht von Armutsforschern sollte ein Lohn, der zum Leben reicht, mindestens 60 Prozent des jeweiligen nationalen Medianlohns ausmachen. Auch der Europäische Gewerkschaftsbund fordert „Living Wages“ in dieser Höhe.

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 15 Ländern. Sie reichen von umgerechnet 68 Cent in Moldawien, 83 Cent landesweit in Russland und 1,26 Euro in Brasilien über 2,53 Euro in der Türkei, 6,42 Euro in den USA und 6,69 Euro in Japan bis zu 9,91 Euro in Neuseeland und 12,42 Euro in Australien. Insbesondere in den USA gibt es neben dem nationalen Mindestlohn aber höhere Untergrenzen in einzelnen Bundesstaaten. Der höchste regionale Mindestlohn gilt im District der Hauptstadt Washington (umgerechnet 11,06 Euro). Auch im Bundesstaat Washington (10,18 Euro) sowie in Kalifornien und Massachusetts (jeweils 9,03 Euro) konstatiert der WSI-Bericht ein mit Westeuropa vergleichbares Niveau.

Spielraum für stärkere Erhöhung
Wie wichtig Mindestlöhne für den sozialen Zusammenhalt in Europa sind, hat der französische Präsident Emmanuel Macron kürzlich in seiner europapolitischen Grundsatzrede herausgestellt. Dabei griff er auch die Idee einer gemeinsamen europäischen Mindestlohnpolitik auf, die im Kern darauf abzielt, überall in Europa ein angemessenes Mindestlohnniveau durchzusetzen. Auch im gerade ausgehandelten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet sich die Absicht, „einen Rahmen für Mindestlohnregelungen… in den EU-Staaten [zu] entwickeln.“ Gemeinsame europäische Kriterien für angemessene Mindestlöhne sind auch nach Ansicht der WSI-Forscher ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Lohnentwicklung in Europa.

Da Deutschland das einzige EU-Land ist, in dem der Mindestlohn lediglich alle zwei Jahre angepasst wird, mussten zum Mindestlohn bezahlte Beschäftigte hierzulande zuletzt einen leichten Reallohnverlust hinnehmen. Mitte 2018 wird die Mindestlohnkommission eine Empfehlung für die nächste Erhöhung aussprechen, die sich nach dem Mindestlohngesetz im Rahmen einer Gesamtabwägung auch an der durchschnittlichen Entwicklung der Tariflöhne orientiert. „Bereits heute ist dabei absehbar, dass der deutsche Mindestlohn bei einem bloßen Nachvollzug der Tarifentwicklung nach wie vor deutlich unterhalb des Niveaus anderer westeuropäischer Staaten bleiben wird“, schreiben die WSI-Forscher. Deshalb sollte „überlegt werden, ob die derzeit außerordentlich günstigen ökonomischen Rahmenbedingungen nicht dafür genutzt werden können, um das niedrige deutsche Mindestlohnniveau über die normale Anpassung hinaus auch strukturell zu erhöhen.“

Weitere Informationen:

Malte Lübker, Thorsten Schulten: WSI-Mindestlohnbericht 2018. Preisentwicklung dämpft reale Lohnzuwächse (pdf). WSI-Report 39, Februar 2018.

Kontakt:

Prof. Dr. Thorsten Schulten
Leiter WSI-Tarifarchiv

Malte Lübker
WSI-Tarifexperte

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen