Quelle: HBS
Stipendien: Stipendium für Promovierende
Gefördert werden wissenschaftlich besonders befähigte und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagierte Doktorand*innen aller Fachrichtungen.
Die Hans-Böckler-Stiftung vergibt jährlich etwa 100 Stipendien für Promovierende aller Fachrichtungen. Hier gibt es Infos zum Stipendium und rund um die Bewerbung.
Neben der wissenschaftlichen Eignung spielt auch die gesellschaftspolitische Bedeutung des Promotionsthemas bei der Vergabe der Stipendien eine Rolle.
Voraussetzungen
Gefördert werden wissenschaftlich besonders befähigte und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagierte Doktorandinnen und Doktoranden aller Fachrichtungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Die Altersgrenze liegt bei 40 Jahren.
Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen. Für die Bewerbung ist der offizielle Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des zur Promotion berechtigenden Studiums notwendig. Voraussetzung für die Förderung ist ein zügiges Studium. Das Promotionsvorhaben sollte nach Möglichkeit gesellschaftspolitische Relevanz aufweisen und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Wir fördern nicht:
- Kombinationen mit anderen nebenberuflichen Tätigkeiten, Teilzeitbeschäftigungen oder Ausbildungsgängen. Unsere Förderung versteht sich als materielle Absicherung einer Vollzeittätigkeit im Rahmen der Promotion und nicht zur Erlangung anderer Ausbildungsziele. Durch die Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (§ 1.8.2) sind die Förderwerke an eine enge Auslegung der Nebentätigkeiten gebunden. Sie sind insbesondere mit einer Psychotherapieausbildung unvereinbar.
- Abschlussförderungen im Sinne der Richtlinien des BMBF. Dazu gehört: Wenn zu Beginn der Förderung bereits eine zweijährige Förderung durch ein Stipendium bestanden hat, die Bewerberin oder der Bewerber 24 Monate eine Qualifikationsstelle hatte und/oder eine Projektstelle (Stichtag ist der jeweilige Bewerbungsschluss) oder die Promotion so weit fortgeschritten ist, dass sie innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann.
Auswahlverfahren
Die wissenschaftliche Güte des Antrags sowie die persönlichen Voraussetzungen der Bewerberin oder des Bewerbers gemäß den Auswahlrichtlinien der Stiftung sind die wesentlichen Entscheidungskriterien. Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits in der Grundförderung der Stiftung gefördert wurden, wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Eingehende Anträge werden in formaler Hinsicht und auf ihre Erfolgsaussicht geprüft. Anträge, die in die engere Wahl kommen, werden begutachtet. Am Begutachtungsverfahren beteiligt sind die je nach Thema zuständigen Vertrauensdozentinnen und -dozenten sowie die Vertretung der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Das stipendiatische Gutachten befasst sich vor allem mit Biografie und Engagement der Bewerberinnen und Bewerber. Es beruht grundsätzlich ebenfalls auf einem Gutachtengespräch.Die Vertrauensdozentinnen und -dozenten entscheiden nach der Durchsicht des Antrags, ob sie ein Gespräch für notwendig halten.
Hinweise
Hinweise zur Erstellung eines Exposés (pdf)
Notwendige Dokumente zum Beantragen eines Promotionsstipendiums (pdf)
Leitfaden zum Anfertigen der gutachterlichen Stellungnahme (pdf)
Für die Bewerbung ist der offizielle Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des zur Promotion berechtigenden Studiums notwendig.
Bei einer Zusage muss das Stipendium innerhalb von 4 Monaten angetreten werden.
Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.
Einmal abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können sich nicht erneut bewerben - auch dann nicht, wenn sie ein völlig neues Projekt verfolgen.
Bewerbungsbogen und eingereichte Gutachten verbleiben bei der Stiftung, die weiteren Unterlagen werden vernichtet.
Kontakt
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Mail an bewerbung[at]boeckler.de.
Ein Stipendium als finanzielle Unterstützung
Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Regelförderdauer beträgt drei Jahre und kann ggf. in begründeten Fällen verlängert werden.
Die materielle Förderung im Rahmen der Promotionsförderung
Promovierende erhalten ab dem Wintersemester 2023/2024
- 1.650 Euro (1.550 Euro Grundstipendium plus eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro).
Zusätzlich erhalten sie
- bis zu 100 € Zuschuss zur Krankenversicherung.
- ggf. Familienzulagen.
Im Herbst 2025 ist eine weitere Erhöhung des Grundstipendiums um 100 Euro vorgesehen.
Die finanzielle Förderung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Hinweise zu Nebentätigkeiten im Rahmen der Promotionsförderung
Nebentätigkeiten sind nach den Richtlinien des BMBF (§ 1.8) nur in einem eng begrenzten Rahmengestattet. Demnach sind an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungsinstituten wie Fraunhofer-, Max-Planck- oder Leibniz-Instituten, deren Schwerpunkt in der Grundlagenforschung liegt, 10 Wochenstunden an Nebentätigkeiten zulässig. Bei einer regelmäßigen Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft sind nur maximal 5 Wochenstunden erlaubt.
Förderung im Ausland
Von besonderer Bedeutung ist die Unterstützung von Auslandsaufenthalten, die für einen erfolgreichen Einstieg in den Beruf und die weitere Karriere immer wichtiger werden. Dabei handelt es sich um studienbezogene Sprachkurse, kurze studienbezogene Auslandsaufenthalte oder um ein Auslandsstudium, das im Regelfall für ein akademisches Jahr gewährt werden kann. Anträge, die sich ausschließlich auf die Förderung eines Auslandsaufenthaltes beziehen, können nicht gestellt werden.
Kontakt:
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Schreibt an bewerbung[at]boeckler.de.
Die Hans-Böckler-Stiftung bietet ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten über die finanzielle Unterstützung hinaus noch viel mehr. Unsere vielfältige ideelle Förderung und die in der Stiftung vorhandenen fachlichen Kompetenzen tragen nachweisbar zum Erfolg unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten bei.
Unser vielfältiges studienbegleitendes Programm steht im Mittelpunkt unserer ideellen Begabtenförderung. Jedes Jahr werden mehr als 100 Seminare, Workshops und Reisen ins In- und Ausland angeboten. Die Bandbreite reicht von fachspezifischen Sujets über gesellschaftspolitische oder wissenschaftliche Themen bis hin zu Bildungsangeboten, die unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten Schlüsselqualifikationen vermitteln. Selbstverständlich gibt es auch Seminare zur beruflichen Orientierung und für einen guten Übergang vom Studium in den Beruf. Etwa Angebote für die eigene Entwicklung und das Umsetzen der persönlichen Ziele. Auf dieser Basis können sich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten sehr gut auf eine qualifizierte und von sozialer Verantwortung geprägte Berufstätigkeit vorbereiten.
Viele der Veranstaltungen entwickeln und führen die Stipendiatinnen und Stipendiaten gemeinsam mit der Stiftung durch und erwerben so weitere Qualifikationen für Studium, Hochschulkarriere oder andere Berufsbereiche. Die Hans-Böckler-Stiftung unterstützt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten also nicht nur mit einem Stipendium, sondern umfassend auf vielen verschiedenen Ebenen: Vernetzung, Austausch, Ausbau der eigenen Kompetenzen, Reisen, am Wissen anderer teilhaben und fachübergreifende Synergieeffekte für die eigene wissenschaftliche Forschung.
Beratung
Zum studienbegleitenden Programm gehört die Beratung zu Fragen der Förderung, des Studiums, des Berufseinstiegs und bei persönlichen Problemen.
Praktikaprogramm
Die Auseinandersetzung mit beruflichen Perspektiven und die konkrete Unterstützung beim Berufseinstieg spielen in der Studienförderung eine zentrale Rolle. Dem wird die Stiftung auch durch ihr Praktikaprogramm gerecht. Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Förderung können Praktika absolvieren, in denen die erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen mit berufspraktischen Erfahrungen verbunden werden. Auf diese Weise können sie sich besser auf den Übergang in den Beruf vorbereiten. Die Stiftung bezuschusst die Vergütung dieser Praktika.
Mentoringprogramm
Die Hans-Böckler-Stiftung unterhält seit 2010 ein bundesweites Mentoringprogramm für ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten, die sich am Ende ihres Studiums bzw. ihrer Promotion befinden. Sie werden von ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten beraten und unterstützt. Diese stehen mit beiden Beinen im Berufsleben, kennen den Alltag ihrer jeweiligen Branche und beherrschen die informellen Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb können sie hervorragend den erfolgreichen Berufseinstieg begleiten. Das Mentoringprogramm läuft über 12 Monate und besteht aus drei Workshops, die neben dem persönlichen Kontakt zu den Mentorinnen und Mentoren Kompetenzen für Bewerbungen und den persönlichen Auftritt vermitteln.
Projekte und Beratung
Zum studienbegleitenden Programm der Hans-Böckler-Stiftung gehören ebenfalls stipendiatische Projekte mit einem breiten thematischen Spektrum. Natürlich beraten wir auch umfassend zu Fragen der Förderung, des Studiums, des Berufseinstiegs und bei persönlichen Problemen.
Weitere Infos
Mehr zu unserer Ideellen Förderung mit O-Tönen von Stipendiat*innen.
Kontakt
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern: bewerbung[at]boeckler.de.
Die Hans-Böckler-Stiftung vergibt neben Einzelstipendien auch Plätze in Promotionskollegs und Nachwuchsforschungsgruppen.
Für strukturierte Promotionen gelten die gleichen Auswahlkriterien und Anforderungen an Bewerbungen wie für Einzelstipendien. Abweichende Bewerbungstermine und Ansprechpartner sind jeweils in den Ausschreibungen vermerkt. Zudem erfolgt ein zweistufiges Auswahlverfahren: Interessierte richten ihre Bewerbungen zunächst an das jeweilige Kolleg, das dann geeignete Kandidaten dem Auswahlausschuss der Hans-Böckler-Stiftung vorschlägt.
NFG 029: Merkmale von Vorlesungen als Bedingungsfaktoren für Studienerfolg im Fach Mathematik
Aus Mitteln der Hans-Böckler-Stiftung wird ein Promotionsstipendium für die Nachwuchsforschungsgruppe „Merkmale von Vorlesungen als Bedingungsfaktoren für Studienerfolg im Fach Mathematik“ (NFG 029) im Fachbereich Didaktik der Mathematik der Universität Potsdam ab Oktober 2025 vergeben.
Bewerbungsschluss: 28.April 2025 (einschließlich)
mehr Infos (pdf)
PK 057: Gebrochene Traditionen?
Jüdische Literatur, Philosophie und Musik im NS-Deutschland
Aus Mitteln der Hans-Böckler-Stiftung werden bis zu 6 Promotionsstipendien für das Promotionskolleg „Gebrochene Traditionen? Jüdische Literatur, Philosophie und Musik im NS-Deutschland“ (PK 057) an der Goethe Universität Frankfurt am Main zum frühesten Beginn im Oktober 2025 vergeben.
Bewerbungsschluss: 28. April 2025 (einschließlich)
PK 062: De-Globalisierung und Globale Entkopplung (DeGlobE)
Aus Mitteln der Hans-Böckler-Stiftung werden bis zu 11 Promotionsstipendien für das Promotionskolleg „De-Globalisierung und Globale Entkopplung (DeGlobE)“ (PK 062) an der Universität Erfurt zum frühesten Beginn im Oktober 2025 vergeben.
Bewerbungsschluss: 28. April 2025 (einschließlich)
Informationen zu den aktuellen Bewerbungsfristen auf unserer Seite
"Fristen & Termine"
Kontakt:
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Schreibt an bewerbung[at]boeckler.de.
- zur Zeit keine Ausschreibungen -
Kontakt:
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Schreibt an bewerbung[at]boeckler.de.
Die Hans-Böckler-Stiftung vergibt Stipendien für eine Promotion im Rahmen eines von ihr geförderten Promotionskollegs oder einer Nachwuchsforschungsgruppe.
Voraussetzungen
Gefördert werden wissenschaftlich besonders befähigte und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagierte Doktorandinnen und Doktoranden aller Fachrichtungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Die Altersgrenze liegt bei 40 Jahren.
Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen. Voraussetzung für die Förderung ist ein zügiges Studium. Das Promotionsvorhaben sollte nach Möglichkeit gesellschaftspolitische Relevanz aufweisen und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Auswahlverfahren
Für strukturierte Promotionen gelten die gleichen Auswahlkriterien und Anforderungen an Bewerbungen wie für Einzelstipendien.
Abweichende Bewerbungstermine sowie Ansprechpartnerinnen und -partner sind jeweils in den Ausschreibungen vermerkt.
Es erfolgt ein zweistufiges Auswahlverfahren: Interessierte richten ihre Bewerbungen zunächst an das jeweilige Graduiertenzentrum, das dann dem Auswahlausschuss der Hans-Böckler-Stiftung geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlägt.
Die wissenschaftliche Güte des Antrags sowie die persönlichen Voraussetzungen der Bewerberin oder des Bewerbers gemäß den Auswahlrichtlinien der Stiftung sind die wesentlichen Entscheidungskriterien. Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits in der Grundförderung der Stiftung gefördert wurden, wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Hinweis
Hinweise zur Erstellung eines Exposés
Notwendige Dokumente zum Beantragen eines Promotionsstipendiums
Leitfaden zum Anfertigen der gutachterlichen Stellungnahme
- Bei einer Zusage muss das Stipendium innerhalb von 4 Monaten angetreten werden.
- Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet.
- Einmal abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können sich nicht erneut bewerben - auch dann nicht, wenn sie ein völlig neues Projekt verfolgen.
- Bewerbungsbogen und eingereichte Gutachten verbleiben bei der Stiftung, die weiteren Unterlagen werden vernichtet.
Kontakt:
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Mail an bewerbung[at]boeckler.de.
Die Bewerbung für ein Stipendium läuft ausschließlich online.
Antworten auf die häufigsten Fragen auf unserer
FAQ-Seite Promotionsförderung