Die Arbeit von Betriebs- und Personalräten gewinnt an Bedeutung. Ein Grund dafür ist die sogenannte "Erosion der Flächentarifverträge": Immer weniger Beschäftigte arbeiten im Rahmen eines Tarifvertrags. In den 1990er Jahren waren es noch rund 80 % aller Beschäftigten, heute sind es 60 %, in Ostdeutschland weit weniger. Regelungen, die zuvor zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden mittels Tarifverträgen getroffen wurden, müssen nun in den Betrieben zwischen Betriebsrat und Management vereinbart werden. Aber auch dort, wo eine Tarifbindung besteht, werden von den Tarifpartnern Regelungssachverhalte von der sektoralen auf die betriebliche Ebene verlagert.
Ein ähnlicher Prozess lässt sich im öffentlichen Dienst zu beobachten; auch dort ist eine faktische Verlagerung vieler Regelungssachverhalte von der sektoralen Ebene hin zur Ebene der Dienststellen zu verzeichnen. Insbesondere durch die Modernisierung des öffentlichen Tarifrechts steigt der Regelungsbedarf in den Dienststellen. Dieser Trend wird weiter durch die seit den 1990er Jahren anhaltende Binnenmodernisierung der öffentlichen Verwaltungen befördert.
Betrieblichen Problemen auf die Spur kommen
Wer die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verstehen möchte, kommt deshalb nicht umhin, die Arbeitsbeziehungen in den Betrieben genauer zu betrachten. Seit 1997 befragt das WSI daher regelmäßig Betriebs- und Personalräte aller Regionen und Wirtschaftsbereiche Deutschlands einschließlich des öffentlichen Dienstes zu den Beschäftigtenbeziehungen in ihren Betrieben bzw. Dienststellen. Ziel ist es, betrieblichen Problemen auf die Spur zu kommen - und den jeweils entsprechenden Lösungswegen der Interessenvertretungen - sei es durch Ausübung ihrer Mitbestimmungsrechte, oder auf anderen Wegen.
Welchen Schwierigkeiten sind Betriebs- und Personalräte ausgesetzt? Welche Erfolge können sie erzielen? Wie ist ihr Verhältnis zu Belegschaft, Arbeitgebern und Gewerkschaften? Wie steht es um die Umsetzung tariflicher Regelungen? Welche Bedeutung kommt Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu? All diesen Fragen geht die WSI-Befragung nach. Um die Einschätzungen und Bewertungen der Räte einordnen zu können, werden außerdem Eckdaten der Betriebe erhoben, wie der Wirtschaftszweig, die wirtschaftliche Lage, die Belegschaftsgröße und -struktur.
Hauptbefragungen im 2-Jahres-Rhythmus
Bis 2004 erfolgte die Befragung schriftlich, seither werden die betrieblichen Interessenvertreter telefonisch interviewt. Die Befragungsergebnisse sind repräsentativ für die Grundgesamtheit aller Betriebe ab 20 Beschäftigten mit Betriebs- oder Personalräten.
Neben der Hauptbefragung, die alle zwei Jahre zu ähnlichem Themengebieten stattfindet, gibt es in unregelmäßigen Abständen Sonderbefragungen zu speziellen betrieblichen Aspekten. So wird im Sommer 2009 ist eine Sonderbefragung zum Thema Beschäftigungssicherung in der Krise umgesetzt. Im Winter 2008/2009 wurden Betriebsräte zu den Themen Innovationsfähigkeit, Arbeitsbedingungen und Gesundheit im Betrieb interviewt.
Die Ergebnisse der Befragungen werden in den WSI-Mitteilungen, in weiteren wissenschaftlichen Zeitschriften, im Böckler-Impuls, auf der Homepage der Hans-Böckler-Stiftung und an anderen Stellen präsentiert. Die Befragungsergebnisse dienen der Betriebs- und Personalrätearbeit der Gewerkschaften, der gewerkschaftlichen Tarifpolitik, dem Gesetzgeber bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Betriebsverfassung sowie der wissenschaftlichen Wirkungsforschung. Nicht zuletzt dienen sie natürlich auch den Betriebs- und Personalräten selbst, indem sie ihnen Vergleiche mit andren Gremien liefern.
Kontakt:
Dr. Claus Schäfer
Wolfram Brehmer
Helge Baumann
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Die regelmäßigen Befragungen des WSI: Betriebsräte, Mobilitätsbefragung, Lohnspiegel |