Die Sonderbefragung 2003 hatte zwei unterschiedliche thematische Schwerpunkte:
In die Auswertung kamen rund 2.500 Fragebögen aus Betrieben mit Betriebsrat und mehr als 20 Beschäftigten.
Themen des Spektrums der Geschlechterpolitik sind in den antwortenden Betrieben eher Randbereiche. Auffallend ist, dass Maßnahmen zugunsten der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf häufiger in Betrieben angesprochen werden und auch in Betriebsvereinbarungen niedergelegt werden als Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit. Allerdings haben nicht einmal 10 Prozent der antwortenden Betriebe Betriebsvereinbarungen zu diese Themen abgeschlossen.
Unterschiede zwischen Ost und West, Groß und Klein
Die Betriebsräte sind - nach eigenen Aussagen - die Akteure, die im Betrieb geschlechterpolitische Themen anstoßen und auch vorantreiben. Eine Betrachtung der aktiven Betriebe zeigt deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland und auch zwischen Groß- und Kleinbetrieben. Maßnahmen und Instrumente zur Chancengleichheit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden sich immer noch deutlich häufiger in Großbetrieben und auch in Westdeutschland. In Ostdeutschland allerdings gibt es etwas häufiger betriebliche Stellen zur Durchsetzung von Chancengleichheit.
2001 schloss die Bundesregierung eine freiwillige Vereinbarung mit den Betrieben der Privatwirtschaft, um die Chancengleichheit auf diesem Wege zu fördern. Sie kündigte damals an, dass der Entwurf des Gleichstellungsgesetzes wieder auf die politische Agenda kommt, wenn die Vereinbarung keinen Erfolg bringt. Die WSI-Betriebsrätebefragung 2003 zeigt, dass die freiwillige Vereinbarung, die ein Gleichstellungsgesetz ersetzen soll, nur wenigen Betrieben überhaupt bekannt ist. In noch weniger Betrieben hat diese Vereinbarung dann Aktivitäten ausgelöst, die die Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern sollen.
Daraus lässt sich folgern, dass die freiwillige Vereinbarung nicht ausreichend und ein Gleichstellungsgesetz notwendiger denn je ist. Flankierend zu einer gesetzlichen Gleichstellungsverpflichtung scheint es darüber hinaus notwendig zu sein, in Betrieben eine Diskussion über das Leitbild eines familien- und chancengleichheitsorientierten Betriebs anzustoßen. Die Mehrheit der inaktiven Betriebe begründet ihr mangelndes Engagement mit fehlendem Handlungsbedarf - ein Indiz dafür, dass das Thema "Gleichstellung im Betrieb" bisher noch nicht in den Betrieben angekommen ist.
Betriebliche Vereinbarungen nicht nur in der Krise
Die Befragung ergab weiterhin, dass 23 Prozent aller untersuchten Betriebe im Jahre 2003 ein Beschäftigungsbündnis praktizierten, wobei die zunehmende Öffnung der Flächentarifverträge die Verbreitung begünstigt hat. Im Tausch gegen befristete Beschäftigungs- und Standortzusagen vereinbaren Management und Arbeitnehmervertreter die betriebsspezifische Anpassung von Arbeitszeit, Entgelt und Arbeitsorganisation mit dem Ziel der betrieblichen Effizienzsteigerung einerseits bei gleichzeitiger Beschäftigungssicherung andererseits. Konzeptionell sind diese Abkommen zu interpretieren als beschäftigungspolitische Strategien zur Ausweitung der internen bei Einschränkung der externen Flexibilität.
Die Wahl der Anpassungsinstrumente wird dabei in hohem Maße von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes beeinflusst: Die Variation der Arbeitszeit wird entscheidend durch die Auftragslage des Betriebes bestimmt, wohingegen die Absenkung von Entgeltbestandteilen eher bei einer schlechten Ertragslage vereinbart wird. Betriebliche Beschäftigungsvereinbarungen bleiben allerdings nicht mehr allein auf Krisenbetriebe beschränkt. Sie werden gleichermaßen in prosperierenden Betrieben mit dem Ziel der langfristigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt. Betriebliche Bündnisse verlieren somit ihren Ausnahmecharakter, beschleunigen die Aufweichung etablierter Tarifstandards und gefährden damit aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive den langfristigen Bestand des Flächentarifvertragssystems in Deutschland.
Gender - Ein Fremdwort für Betriebsräte
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Freiwillige Initiativen sollen die Chancengleichheit fördern und voranbringen. Der folgende Beitrag gibt anhand ausgewählter Ergebnisse einer Betriebsrätebefragung einen Überblick über den Stand der Gleichstellungsaktivitäten in Betrieben, diskutiert Einflussfaktoren für betriebliches Engagement und nennt inhaltliche Schwerpunkte.
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Auf betrieblichen Bündnissen für Arbeit ruhen beschäftigungspolitisch große Hoffnungen. Sie sollen bedrohte Arbeitsplätze sichern, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und die Verlagerung von Arbeitsplätzen stoppen. In welchem Ausmaß diese Bündnisse bislang Verbreitung gefunden haben, zeigt der nachfolgende Beitrag.
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Tarifverträge sind kein Hemmnis für betriebliche Bündnisse. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans Böckler Stiftung erstellte Studie, die auf einer repräsentativen Befragung von rund 2.500 Betriebsräten basiert.
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Betriebliche Bündnisse für Arbeit stellen in der weit überwiegenden Mehrzahl (87%) eine Art Tauschgeschäft dar. Die Arbeitgeber sichern den Erhalt von Arbeitsplätzen oder des Standortes zu, wenn im Gegenzug die Belegschaften bereit sind, Konzessionen bei Arbeitszeit und/oder Einkommen zu machen. Solche Vereinbarungen existieren mittlerweile in fast jedem Vierten (23%) Betrieb mit Betriebsrat.
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Die regelmäßigen Befragungen des WSI: Betriebsräte, Mobilitätsbefragung, Lohnspiegel |