Branchenzuschläge bei Leiharbeit

Tarifliche Branchenzuschläge tragen dazu bei, die Lücke zwischen den Tarifentgelten in der Leiharbeit und den Entleihbetrieben zu schließen.


In einigen Branchen wurden 2012 in den Tarifabschlüssen mit den Arbeitgeberverbänden der Leih/-Zeitarbeit BAP und iGZ Branchenzuschläge für die Leiharbeitsbeschäftigte in diesen Bereichen vereinbart. Auf diese Weise soll die Lücke zwischen den Tarifentgelten in der Leih-/Zeitarbeit und den Einsatzbranchen verringert werden. Muster der tariflichen Regelungen ist der erste Abschluss dieser Art zwischen der IG Metall und den Zeitarbeitsverbänden vom 22.05.2012. Danach haben Leiharbeitskräfte, wenn sie im Bereich der Metall- und Elektroindustrie arbeiten, einen Anspruch auf einen Branchenzuschlag in Höhe von 15/20/30/45/50 % nach 6 Wochen bzw. 3/5/7/9 Monaten Einsatzdauer im Kundenbetrieb. Darüber hinaus sichert der Abschluss Leiharbeitskräften zukünftig alle Ansprüche aus betrieblichen Regelungen im jeweiligen Entleihbetrieb. Der Tarifvertrag tratt zum 1. November 2012 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2017. Abschlüsse dieser Art gibt es mit unterschiedlichen Zuschlägen in folgenden Branchen:

  • Metall- und Elektroindustrie: 15 - 50 % Zuschlag
  • Chemische Industrie : 10 - 50 %
  • Kautschukindustrie: 3 - 16 %
  • Kunststoff verarbeitende Industrie: 3 - 25 %
  • Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: 7 - 31 %
  • Textil- und Bekleidungsindustrie: 5 - 25 %
  • Eisenbahn: 3 - 14 %
  • Druckindustrie: 8 - 45 %

Diese Übersicht dokumentiert die Einzelheiten von Höhe und Zeitpunkt der Branchenzuschläge in den genannten Branchen.


Tarifliche Branchenzuschläge bei Leiharbeit im Überblick (pdf)


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