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Wer verdient was? Berufe von A bis Z

Bei den Tarifangaben handelt es sich in der Regel um tarifliche Grundvergütungen aus Tarifverträgen der DGB-Gewerkschaften. Die Angabe "gültig ab" zeigt an, wann die tariflichen Regelungen in Kraft getreten sind. Dies kann in Einzelfällen einige Jahre zurückliegen, wenn die Tarifverträge am Ende der Laufzeit nicht neu abgeschlossen wurden.


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