Häufige Fragen rund um die Tarifverdienste

 

Habe ich Anspruch auf tarifliche Bezahlung?

Was regeln Tarifverträge?

Wenn für mich kein Tarifvertrag gilt, was bekomme ich dann?

 

Einen Rechtsanspruch auf tarifliche Bezahlung und sonstige tarifliche Regelungen und Leistungen haben ausschließlich die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft im jeweiligen Tarifbereich. Tarifgebunden sind die Arbeitgeber, die Mitglied im vertragsschließenden Arbeitgeberverband sind oder einen Haus- bzw. Firmentarifvertrag abgeschlossen haben. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten in einem tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen, weil kein Arbeitgeber sie durch schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen zum Gewerkschaftsbeitritt veranlassen möchte. Einen Rechtsanspruch haben sie allerdings nicht, es sei denn, im individuellen Arbeitsvertrag wird ausdrücklich auf die Tarifverträge Bezug genommen.

Tarifverträge regeln die Details der Arbeits- und Einkommensbedingungen. Dazu gehören Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zulagen und Zuschläge z.B. für Mehrarbeit, Nacht- und Schichtarbeit, Weiterbildungsansprüche, Kündigungsschutz und Kündigungsfristen und vieles andere. Tarifverträge werden für einzelne Branchen abgeschlossen, regional oder bundesweit ("Flächentarifverträge"), oder aber für ein einzelnes Unternehmen ("Haus- bzw. Firmentarifvertrag").

Wenn ein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, kann er mit seinen Beschäftigten die Arbeits- und Einkommensbedingungen frei aushandeln. Er ist nur an die gesetzlichen Mindestvorschriften gebunden (z.b. Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutz). Ansprüche aus Tarifverträgen bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern gibt es unter Umständen auf der Grundlage von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.