Betriebs- und Dienstvereinbarungen
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Entgelt
Die Gestaltung von Entgelt betrifft nicht nur die Tarifparteien. Auch für Betriebs- und Personalräte ist das Thema relevant. Dabei geht es einerseits um die Ausgestaltung von Leistungsentgeltsystemen unter den Regularien der Tarifverträge in die betriebliche Praxis. Andererseits nimmt die Zahl an außertariflich Beschäftigten zu. Da tarifliche Regelungen für AT-Beschäftigte definitionsgemäß nicht gelten, ist es Aufgabe der Betriebsräte, den komplexen Gegenstand der AT-Entgelte zu gestalten. Unsere Auswertungen zeigen auf, wie Mitbestimmungsakteure in der Praxis mit diesen komplexen Aufgaben umgehen.