Mindestlöhne

In Deutschland gibt es noch keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Beschäftigten gilt. Es bestehen verschiedene Formen von branchenbezogenen tariflichen Mindestlöhnen mit unterschiedlicher Reichweite und Verbindlichkeit.

 

Tariflöhne sind Mindestlöhne

Allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne

Tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Mindestarbeitsbedingungengesetz

WSI-Mindestlohndatenbank

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Die in Tarifverträgen vereinbarten Löhne, Gehälter und Entgelte sind Mindestvergütungen und gelten nur für die Mitglieder der jeweils vertragsschließenden Tarifparteien, also für die Gewerkschaftsmitglieder und die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes bzw. des Unternehmens, das den Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Tarifvergütungen nach Berufen
Tarifvergütungen nach Branchen
Unterste Tarifvergütungen nach Branchen

In einigen wenigen Branchen sind die tariflich vereinbarten Löhne und Gehälter durch den Bundes- bzw. die Länderarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gelten deshalb auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der betroffenen Branchen. Es gibt sie in einigen regionalen Tarifbereichen des Friseurgewerbes, des Wach- und Sicherheitsgewerbes, des Bäckerhandwerks und des Hotel- und Gaststättengewerbes. Das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht vierteljährlich ein aktuelles Verzeichnis der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
Übersicht (pdf) über allgemeinverbindliche Vergütungstarifverträge

In zwölf Wirtschaftszweigen gibt es tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Sie erfassen alle Betriebe, auch die aus dem Ausland, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen. Für den Bereich Leiharbeit/Zeitarbeit besteht ein abgeschlossener Mindestlohntarifvertrag. Er wurde als Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verbindlich für alle Betriebe der Branche festlegt.

Tabelle mit den gültigen Mindestlöhnen nach dem Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (pdf)

Das Gesetz erlaubt die Fesetzung von Mindestarbeitsentgelten, wenn in einem Wirtschaftszweig bundesweit die an Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber weniger als 50 Prozent der unter den Geltungsbereich dieser Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Ein siebenköpfiger Hauptausschuss  entscheidet, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Branchenbezogene Fachausschüsse legen die konkrete Höhe der Mindestentgelte fest. Die Bundesregierung kann auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers die Mindestentgelte als Rechtsverordnung erlassen. Bislang wurden noch keine Mindestentgelte auf Basis des Gesetzes festgelegt.

Mindestarbeitsbedingungengesetz (Wortlaut, pdf)

Gesetzliche Mindestlöhne gehören überall auf der Welt zu den selbstverständlichen Instrumenten bei der Regulierung des Arbeitsmarktes. Es gibt sie in 20 von 27 Ländern der Europäischen Union, geanuso wie in den meisten außereuropäischen Industriestaaten, wie z. B. Australien, Kanada, die USA oder Japan.

Die WSI-Mindestlohndatenbank gibt einen aktuellen Überblick über Entwicklung und Höhe des Mindestlohnes in insgesamt 28 Ländern. Eine Auswertung der aktuellen Mindestlohnpolitik findet sich im WSI-Mindestlohnbericht 2013.

WSI-Mindestlohndatenbank (pdf)
WSI-Mindestlohnbericht 2013 (pdf)


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