Das Gesetz erlaubt die Fesetzung von Mindestarbeitsentgelten, wenn in einem Wirtschaftszweig bundesweit die an Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber weniger als 50 Prozent der unter den Geltungsbereich dieser Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Ein siebenköpfiger Hauptausschuss entscheidet, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Branchenbezogene Fachausschüsse legen die konkrete Höhe der Mindestentgelte fest. Die Bundesregierung kann auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers die Mindestentgelte als Rechtsverordnung erlassen. Bislang wurden noch keine Mindestentgelte auf Basis des Gesetzes festgelegt.
Mindestarbeitsbedingungengesetz (Wortlaut, pdf)
Gesetzliche Mindestlöhne gehören überall auf der Welt zu den selbstverständlichen Instrumenten bei der Regulierung des Arbeitsmarktes. Es gibt sie in 20 von 27 Ländern der Europäischen Union, geanuso wie in den meisten außereuropäischen Industriestaaten, wie z. B. Australien, Kanada, die USA oder Japan.
Die WSI-Mindestlohndatenbank gibt einen aktuellen Überblick über Entwicklung und Höhe des Mindestlohnes in insgesamt 28 Ländern. Eine Auswertung der aktuellen Mindestlohnpolitik findet sich im WSI-Mindestlohnbericht 2013.
WSI-Mindestlohndatenbank (pdf)
WSI-Mindestlohnbericht 2013 (pdf)