Betriebsvereinbarungen

Das Archiv Betriebliche Vereinbarungen

Betriebliche Vereinbarungen gewinnen an Bedeutung: Zunehmend werden wichtige Regelungsthemen auf die betriebliche Ebene verlagert. Die Hans-Böckler-Stiftung, als gemeinnützige Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, ist der einzige Ort, an dem eine systematische Sammlung, Beobachtung und Auswertung betrieblicher Vereinbarungen erfolgt.


Welchen Sinn und Zweck hat das Archiv? Mit ihrem umfangreichen Archiv verfügt die Hans-Böckler-Stiftung über das einzige bedeutsame Archiv mit betrieblichen Vereinbarungen, die zwischen Unternehmen und Belegschaftsvertretungen abgeschlossen wurden. Es enthält etwa 14.000 Vereinbarungen zu ausgewählten betrieblichen Gestaltungsfeldern. Damit verfügen wir über eine breite Materialgrundlage, die Aussagen zu Trends betrieblicher Gestaltungspolitik und zu industriellen Beziehungen in deutschen Betrieben ermöglicht. Regelmäßig werten wir betriebliche Vereinbarungen in einzelnen Gebieten aus. Ziel ist es, betriebliche Regelungspraxis abzubilden, Trends aufzuzeigen, Gestaltungshinweise zu geben und damit konkrete Handlungsunterstützung für betriebliche Interessenvertretungen anzubieten.

Woher kommen die Vereinbarungen? Einmal im Jahr schreiben wir etwa 25.000 Betriebs- und Personalräte in Unternehmen und Verwaltungen mit über 150 Beschäftigten an und bitten um Zusendung von Vereinbarungen zu vorher festgelegten Themenfeldern. Außerdem erfolgen Aufrufe in der Gewerkschaftspresse und weiteren Medien. Lieferanten von Vereinbarungen erhalten nach Abschluss der Auswertung das fertige Buch mit CD-ROM kostenlos.

Wie werden die Vereinbarungen ausgewertet? Expertinnen und Experten sichten die vorliegenden Vereinbarungen, werten sie aus und erstellen ein Manuskript. Leitende Fragen der Analysen sind: Wie sind die wichtigsten Punkte in einem Gestaltungsfeld geregelt? Was wird konkret vereinbart? Ändern sich Prozeduren und Instrumente der Mitbestimmung? Welche Anregungen geben die Vereinbarungen für die Praxis? Existieren ungelöste Probleme? Anonymisierte Originalzitate vermitteln einen anschaulichen Eindruck zu den Regelungen und geben Hinweise für eigene Vorgehensweisen oder Formulierungen.

Sind die Auswertungen neutral? Wir bemühen uns stets um eine nicht wertende Darstellung, weil die jeweiligen Kräfteverhältnisse im Betrieb unbekannt sind und wir daher nicht wissen (können), unter welchen Bedingungen die jeweilige Vereinbarung zu Stande kam.

Bleiben die Betriebe anonym? Bei Auswertungen und Zitaten aus Vereinbarungen wird streng auf Anonymität geachtet. Die Code-Nummer am Ende eines Zitats bezeichnet den Standort der Vereinbarung in unserem Archiv und das Jahr des Abschlusses. So wird intern die authentische Quellenangabe gewährleistet, ohne Namen oder Einzelheiten des Betriebes preiszugeben. Zum Text der Vereinbarungen haben nur die Mitarbeiter/-innen des Archivs und der Auswertungen Zugang. Grundsätzlich ist die Weitergabe von Vereinbarungen nicht möglich. Ebenso wenig erstellen wir Mustervorlagen.

Wie bietet das Archiv die Auswertungen an? Die ausführlichste Darstellung der Auswertungen findet sich in den Bänden der Buchreihe "Betriebs- und Dienstvereinbarungen". Diesen Büchern ist in der Regel eine CD mit der erweiterten Sammlung von Textauszügen zu dem gewählten Thema beigefügt. Sie beinhaltet ein Tool, mit dem sich Interessenten - zum Beispiel für eigene Verhandlungen - gezielt Gestaltungshinweise und praktische Beispiele aus Vereinbarungen zusammenstellen können. Zusätzlich sind weitere praktische Arbeitshilfen im Internet abrufbar. Dazu pflegen wir Literaturlisten und Linkhinweise zu gewerkschaftlichen Angeboten.

Was ist die Online-Datenbank? Die Online-Datenbank enthält Textauszüge zu diversen Regelungsthemen. Sie wird ständig erweitert. Interessenten können aus einem speziellen Gestaltungsraster mit allen relevanten Punkten für das Thema anonymisierte Textbausteine abrufen. Sie zeigen verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Formulierungen und Schwerpunkten. Die Auswahl lässt sich in Merklisten speichern und in Word- oder Excel-Formaten zur weiteren Bearbeitung exportieren.

Welchem Zweck dienen die Fallstudien? Zu einigen Themen geben wir Fallstudien in Auftrag. Wir wollen wissen, wie die betrieblichen Vereinbarungen in der Praxis umgesetzt werden, warum sie abgeschlossen wurden, welche Regelungspunkte relevant sind und welche möglicherweise nur auf dem Papier existieren. In ausführlichen Interviews werden Betriebs- oder Personalrat und Arbeitgebervertreter/-innen dazu befragt. Anschließend veröffentlichen wir die betrieblichen Beispiele.


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Fragen zu Archiv, Auswertungen und Themen
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Tel.: 0211 - 7778 224
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