Quelle: HBS
PressemitteilungenStudie: International verbreitetes Instrument: Gesetzliche Mindeststandards für Personalschlüssel in der Krankenpflege können Überlastung und Komplikationen reduzieren
09.02.2017
Rechtliche Vorgaben für die Personalbemessung in der Krankenpflege sind international verbreitet. Auch in Deutschland, wo die so genannte Nurse-to-Patient-Ratio oft schlechter ist als in vielen anderen Industrieländern, könnten gesetzlich festgelegte Mindestschlüssel Arbeitsüberlastung und Qualitätsmängel lindern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.
Der Arbeitsalltag in deutschen Kliniken ist oft enorm stressig. Ein wichtiger Grund: die dünne Personaldecke vieler Stationen. Dagegen helfen könnten feste Personalschlüssel für den Pflegedienst. Wie solche Konzepte funktionieren, zeigen Prof. Dr. Michael Simon und Sandra Mehmecke in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie. Die Wissenschaftler von der Hochschule Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover haben dokumentiert, welche rechtlichen Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung weltweit existieren. Der Analyse zufolge wären die untersuchten Regelungen in großen Teilen auf Deutschland übertragbar.
Die Relation zwischen Krankenschwestern und Patienten sei nicht nur ein wichtiger Gradmesser für die Qualität der Arbeitsbedingungen, sondern beeinflusse auch die Qualität der Pflege und damit die Patientengesundheit, so Simon und Mehmecke. Empirische Studien hätten gezeigt, dass sich die Personalbemessung unter anderem auf das Risiko von Infektionen, Thrombosen und Todesfällen durch zu spät erkannte Komplikationen auswirkt. Gesundheitspolitisch könne diesem Zusammenhang durch verbindliche Mindeststandards Rechnung getragen werden. Beispiele für entsprechende Vorgaben haben die Autoren mittels systematischer Literatur- und Onlinerecherche identifiziert.
Am stärksten ausgeprägt ist die Regulierung demnach in den USA und Australien. In Kalifornien sind sogenannte Nurse-to-Patient-Ratios für ein breites Spektrum an Krankenhausstationen, Notaufnahmen und Kreißsälen gesetzlich verankert, in Massachusetts für Intensivstationen. Dabei gelten je nach Versorgungsstufe und Schicht unterschiedliche Quoten. In Australien gibt es in zwei Bundesstaaten gesetzliche Vorgaben, in den übrigen Bundestaaten ist die Personalbemessung in tarifvertraglichen Vereinbarungen geregelt, die den Pflegedienst fast komplett abdecken.
Die gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssel sind lediglich ein Minimum, erklären die Forscher. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den individuellen Pflegebedarf jedes Patienten zu erheben und bei Bedarf zusätzliches Personal einzusetzen. Welche Instrumente bei der Bedarfsermittlung zum Einsatz kommen, darüber entscheiden in der Regel Vertreter der Klinikleitung und der Pflegekräfte in gemeinsamen Kommissionen. Ähnliche Gremien sind neben staatlichen Stellen auch dafür zuständig, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Bei Verstößen reichen die Sanktionen von Geldbußen bis hin zum Entzug der Betriebszulassung.
Insgesamt zwölf weitere US-Bundesstaaten haben der Auswertung zufolge ebenfalls Rechtsvorschriften zur Personalbemessung in der Krankenpflege erlassen. Mehrheitlich verpflichten sie die Krankenhäuser zur Einrichtung von paritätisch besetzten Kommissionen, die verbindliche Stellenpläne erarbeiten. Ansonsten sind die Wissenschaftler in Japan, Südkorea, Taiwan und Belgien fündig geworden. Anders als in den USA und Australien basieren die dortigen Regulierungsansätze allerdings auf Nurse-to-Bed-Ratios. Das heißt: Maßgeblich ist die Zahl der Personalstellen im Verhältnis zur Zahl der durchschnittlich belegten Betten. Da Durchschnittswerte wenig über das tatsächlich verfügbare Personal und die Bettenauslastung zu einem bestimmten Zeitpunkt aussagen, halten Simon und Mehmecke solche Vorgaben für nur begrenzt tauglich.
USA: 5,3 Patienten pro Fachkraft, Niederlande: 7, Deutschland: 13
Deutschland hinkt bislang hinterher: Lediglich für Intensivstationen für Neugeborene hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Klinikträgern und Krankenkassen einen Personalschlüssel festgelegt, der eigentlich ab Anfang 2017 gelten sollte. Die Allgemeinverbindlichkeit sei durch weitgehende Übergangsregelungen kurz vor Inkrafttreten allerdings faktisch wieder aufgehoben worden, so die Experten.
Dabei wären verbindliche Richtlinien hierzulande dringend nötig: Die Forscher zitieren die internationale Pflege-Vergleichsstudie RN4CAST aus dem Jahr 2012, der zufolge in den USA durchschnittlich 5,3 Patienten auf eine Pflegefachkraft kommen, in den Niederlanden 7, in Schweden 7,7 und in der Schweiz 7,9. In Deutschland müssen sich Krankenschwestern dagegen im Schnitt um 13 Patienten kümmern.
Die dokumentierten Regulierungsansätze böten eine Fülle von Anregungen, wie sich eine angemessene Personalausstattung in deutschen Kliniken sicherstellen ließe, schreiben Simon und Mehmecke. Da einheitliche Regelungen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen nur schwer zu erreichen seien, empfehlen sie den Weg über staatliches Recht – und plädieren dafür, Druck auf die Politik aufzubauen: Die gesetzlichen Vorgaben in den USA und Australien seien auf Kampagnen der in Gewerkschaften und Berufsverbänden organisierten Pflegekräfte zurückzuführen.
Weitere Informationen:
Michael Simon, Sandra Mehmecke: Nurse-to-Patient Ratios: Ein internationaler Überblick über staatliche Vorgaben zu einer Mindestbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser (pdf), Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 27, Februar 2017.
Kontakt:
Dr. Dorothea Voss
Leiterin Abteilung Forschungsförderung
Rainer Jung
Leiter Pressestelle