Bewerbungen um ein Stipendium können jederzeit direkt bei der Stiftung eingereicht werden. Neben der wissenschaftlichen Eignung spielt auch die gesellschaftspolitische Bedeutung des Promotionsthemas bei der Vergabe der Stipendien eine Rolle.
Gefördert werden wissenschaftlich besonders befähigte und gewerkschaftlich oder gesellschaftspolitisch engagierte Doktorandinnen und Doktoranden aller Fachrichtungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Die Altersgrenze liegt bei 40 Jahren.
Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen. Voraussetzung für die Förderung ist ein zügiges Studium. Das Promotionsvorhaben sollte nach Möglichkeit gesellschaftspolitische Relevanz aufweisen und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Thema und Zeitplanung
Bewerberinnen und Bewerber sollten begründen, warum die Promotion eine notwendige und sinnvolle Qualifikation für die spätere Berufstätigkeit ist und die Motivation verdeutlichen, aus der heraus das jeweilige Promotionsthema gewählt wurde. Das Thema und seine methodische Bearbeitung sollten im Exposé auf der Basis bisheriger wissenschaftlicher Ergebnisse ausgeführt und begründet werden. Das Forschungsdesign ist so zu konzipieren, dass es im Förderzeitraum zu realisieren ist. Die Regelförderung beträgt zwei Jahre. In begründeten Fällen kann die Förderung auf maximal drei Jahre verlängert werden.
Bewerbung
Anträge auf Promotionsförderung können jederzeit direkt bei der Stiftung eingereicht werden.
Der Bewerbung sollten folgende Unterlagen in doppelter Ausfertigung enthalten (Gewerkschaftsmitglieder bitte dreifach!), darunter ein Satz mit beglaubigtem Zeugnis, die anderen Sätze in Fotokopien:
Die Bewerbungsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg an uns senden. Die Unterlagen bitte als lose Blattsammlung in einer Klarsichthülle zusenden, keine Bewerbungsmappen, Klammern, Laschen oder Ringbindungen
Fragebogen für Gutachter herunterladen (pdf)
Vereinbarung über eine gute Praxis der Promotionsförderung (pdf)
Exposé
Die Beschreibung des Promotionsvorhabens soll auf folgende Fragen eingehen und entsprechend gegliedert sein:
Die Beschreibung des Promotionsvorhabens darf einschließlich Arbeits- und Zeitplan sowie Gliederungsentwurf, jedoch ohne Literaturliste, 10 Seiten (jeweils 2 cm Rand, Schriftgröße 12p, 1,5zeilig, 32 Zeilen ohne Fußnoten) nicht überschreiten. Längere Exposés werden nicht angenommen. Im Exposé sollen Literaturverweise enthalten sein.
Auswahlverfahren
Die wissenschaftliche Güte des Antrages sowie die persönlichen Voraussetzungen der Bewerberin oder des Bewerbers gemäß den Auswahlrichtlinien der Stiftung sind die wesentlichen Entscheidungskriterien. Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits in der Grundförderung der Stiftung gefördert wurden, wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Eingehende Anträge werden in formaler Hinsicht und auf ihre Erfolgsaussicht geprüft. Anträge, die in die engere Wahl kommen, werden begutachtet. Am Begutachtungsverfahren beteiligt sind die je nach Thema zuständigen Vertrauensdozentinnen und -dozenten sowie die Vertretung der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Das stipendiatische Gutachten befasst sich vor allem mit Biografie und Engagement der Bewerberinnen und Bewerber, es beruht grundsätzlich auch auf einem Gutachtengespräch.
Die Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten entscheiden nach Studium des Antrages, ob sie ein Gespräch für notwendig halten. Der Auswahlausschuss für Promotionsförderung entscheidet viermal jährlich über die Anträge.
Termine
Im Normalfall muss ein Antrag 3 bis 4 Monate vor der Sitzung des Auswahlausschusses gestellt werden. Dennoch kann in Einzelfällen auch diese Frist nicht ausreichend sein.
Der nächste Stichtag (Posteingang!) für die Einreichung der Anträge ist:
06.02.2013
10.05.2013
05.08.2013
Ablehnungen werden grundsätzlich nicht begründet. Einmal abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können sich nicht erneut bewerben - auch dann nicht, wenn sie ein völlig neues Projekt verfolgen.
Bewerbungsbogen und eingereichte Gutachten verbleiben bei der Stiftung, die weiteren Unterlagen werden vernichtet.
Strukturierte Promotionen
Promotionsinteressierte können sich auch um einen Platz in einem der von der Stiftung geförderten Promotionskollegs, Nachwuchsforschergruppen oder institutionellen Kooperationen bewerben. Auch Einzelbewerbungen für Promotionsvorhaben in Graduiertenschulen sind möglich.
Für strukturierte Promotionen gelten die gleichen Auswahlkriterien und Anforderungen an Bewerbungen wie für Einzelstipendien. Abweichende Bewerbungstermine und Ansprechpartner sind jeweils in den Ausschreibungen vermerkt. Zudem erfolgt ein zweistufiges Auswahlverfahren: Interessierte richten ihre Bewerbungen zunächst an das jeweilige Graduiertenzentrum, das dann geeignete Kandidaten dem Auswahlausschuss der Hans-Böckler-Stiftung vorschlägt.
|
Eine umfassende Übersicht zu den Themen Armut, Verteilung und Gerechtigkeit |