Promotionsförderung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren, den Bewerbungsvoraussetzungen und der Förderung.



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Werden nur Promotionen in bestimmten Fächern oder Themengebieten angenommen?

Kann ich mich bewerben, wenn ich 40 Jahre oder älter bin?

Kann ich mich bewerben, auch wenn ich keinen deutschen Pass besitze oder nicht in Deutschland studiert habe?

Sind Promotionen im Ausland möglich?

Was ist, wenn ich mich zusätzlich bei einer anderen Stiftung beworben habe?

Was ist, wenn ich bei einer anderen Stiftung in der Studienförderung war?

Wie wichtig ist es, Gewerkschaftsmitglied zu sein?

Wie wichtig ist das gewerkschaftliche und gesellschaftspolitische Engagement?

Spielt es eine Rolle, wer mein wissenschaftlicher Betreuer bzw. meine Betreuerin ist?

Spielt es eine Rolle, ob ich an einem Doktorandenprogramm oder einer Graduate School teilnehme?

Kann ich mich bewerben, wenn ich noch nicht zur Promotion zugelassen bin?

 

Nein. Eine Ausnahme bilden Medizinerinnen und Mediziner, die nur in Sonderfällen gefördert werden und auch nur, wenn der zweite Ausbildungsabschnitt erfolgreich absolviert wurde. Die Stipendien, die im Rahmen von Promotionskollegs und NachwuchsforscherInnengruppen vergeben werden, unterliegen einer speziellen Auswahl und sind an Forschungsthemen gebunden, die der Auswahlausschuss festlegt.

Die BewerberInnen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Stiftung stellt aus Eigenmitteln allerdings jährlich bis zu vier Stipendien für Gewerkschaftsmitglieder zur Verfügung, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, wenn Biographie und Berufsperspektive dies rechtfertigen.

Eine Bewerbung ist dann möglich, wenn die Bewerberinnen bzw. Bewerber an einer deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen sie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben, da während des Bewerbungsverfahrens zwei Gutachtengespräche vor Ort durchgeführt werden.

Promotionen, die vollständig im Ausland durchgeführt werden, werden im Regelfall nicht gefördert. Ausnahmen werden in ganz wenigen Fällen für Bewerberinnen und Bewerber gemacht, die bereits während ihres Studiums von der Stiftung gefördert wurden. Während der Promotion an einer deutschen Hochschule sind zwischenzeitliche Forschungsaufenthalte im Ausland möglich.

Grundsätzlich sind Bewerbungen möglich, auch wenn parallel eine weitere Bewerbung bei einer anderen Stiftung läuft. Die Hans-Böckler-Stiftung entscheidet, wen sie aufnehmen möchte. Unter Umständen wird die Entscheidung der anderen Stiftung abgewartet. Eine vorherige Ablehnung des Promotionsstipendiums durch eine andere Stiftung wirft immer Fragen auf. Falls es eine Begründung gibt, die nicht gegen die Person oder das Vorhaben spricht, sollte diese deutlich werden.

Bei StudienstipendiatInnen anderer Stiftungen wird zunächst davon ausgegangen, dass diese auch bei dieser Stiftung promovieren. Daher sollte ersichtlich sein, warum sich jemand bei der Hans-Böckler-Stiftung und nicht der "eigenen" Stiftung bewirbt.

Bewerbungen von Gewerkschaftsmitgliedern haben größere Chancen, die Vorauswahlhürde zu nehmen. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, ob ein Gewerkschaftseintritt im zeitlichen Zusammenhang mit der Bewerbung um ein Stipendium steht. Ein solcher Eintritt wird nicht grundsätzlich positiv oder negativ gewürdigt. Vielmehr wird rekonstruiert, ob sich der Gewerkschaftseintritt überzeugend aus der bisherigen Biographie ergibt oder nicht. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, ob es in der bisherigen Biographie Anlässe für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft gegeben hat oder nicht. Ein Austritt aus einer Gewerkschaft ist kein Ausschlussgrund, allerdings muss ersichtlich werden, wie ein Austritt zu einer Bewerbung um ein Stipendium bei der Hans-Böckler-Stiftung passen kann.

Die Hans-Böckler-Stiftung ist eine gewerkschaftsnahe Stiftung, die sich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und insbesondere das Thema der Mitbestimmung einsetzt. Wir erwarten daher von den Bewerberinnen und Bewerbern, dass sie ein gewerkschaftliches oder gesellschaftspolitisches Engagement vorweisen können und auch während der Promotion fortsetzen. Ohne ein solches Engagement ist eine Bewerbung nicht aussichtsreich.

Innerhalb der Stiftung gibt es mitunter Erfahrungen, welche ProfessorInnen ihre DoktorandInnen gut betreuen. Dies fließt ggf. in die Enscheidung ein. VertrauensdozentInnen der Stiftung sind in der Regel besser bekannt, werden aber nicht privilegiert.

Die Hans-Böckler-Stiftung befürwortet und unterstützt strukturierte Promotionsprogramme. Die Einbindung in solche Strukturen wird begrüßt und berücksichtigt, sie werden jedoch nicht privilegiert.

Der Bewerbung muss die jeweils geltende Promotionsordnung (oder Link) beigefügt werden. Nicht erforderlich ist dies bei Bewerbungen im Rahmen von Promotionskollegs. Für die Bewerbung selbst muss die Zulassung noch nicht nachgewiesen werden. Sie ist aber Voraussetzung für die Zahlung des Stipendiums.


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Was ist beim Exposé zu beachten?

Nach welchen Kriterien werden Bewerbungen direkt durch die Geschäftsführung abgelehnt oder aber an den Auswahlausschuss weitergeleitet?

Gibt es Quotierungen?

Kann man sich nach einer Ablehnung nochmals bewerben?

Kann ich mich wieder bewerben, wenn ich meine Bewerbung vor einer Entscheidung zurückziehe?

Werden die Informationen für die Gutachten vertraulich behandelt?

Habe ich bessere Chancen, wenn ich mich über ein Kolleg oder eine NachwuchsforscherInnengruppe bewerbe?

Muss ich sofort beginnen, wenn das Stipendium bewilligt wurde?

 

Das Exposé ist das Herzstück der Bewerbung. Es sollte gut durchdacht, mit dem Betreuer abgestimmt und sorgfältig ausgearbeitet sein. Es muss vor allem deutlich werden, was erforscht werden soll und wie. Es muss nachvollziehbar sein, dass der Forschungsgegenstand mit der/den Forschungsmethode(n) in der zur Verfügung stehenden Zeit auch tatsächlich erforscht werden kann. Der wissenschaftliche Innovationsgehalt des Themas und die Anknüpfung an den aktuellen Forschungsstand sollten deutlich gemacht werden. Die mangelnde wissenschaftliche Qualität ist ein K.O.-Kriterium.

Entscheidend ist der Gesamteindruck. Allerdings befasst sich der Ausschuss mit maximal 60 Bewerbungen pro Sitzung, so dass (bei teilweise 200 Bewerbungen pro Runde) oft nicht alle Bewerbungen in den Ausschuss gelangen, die die Kriterien erfüllen. Ausschlusskriterien sind: Studiendauer (bei einem Studienfach) von mehr als der doppelten Regelstudienzeit (20 Semestern oder mehr) und ein Alter ab 40 zum Bewerbungstermin.

Bewerbung
Informationsbroschüre Promotionsförderung (pdf)

Nein. In der Regel werden entsprechend der Verteilung bei den Bewerbungen mehr Frauen als Männer aufgenommen.

Eine Ablehnung durch den Ausschuss ist endgültig. Bei einer Direktablehnung durch die Geschäftsführung ist unter Umständen eine nochmalige Bewerbung möglich.

Ja.

Ja.

Des Öfteren haben Kollegs Schwierigkeiten, geeignete BewerberInnen zu finden, die den Kriterien insbesondere im Hinblick auf das gesellschaftspolitische bzw. gewerkschaftliche Engagement entsprechen. Kolleg-Interessierte mit großem Engagement könnten daher gute Chancen haben. Im ersten Schritt entscheiden allerdings die Kollegs und NachwuchsforscherInnengruppen, ob das Promotionsthema und sonstige Voraussetzungen passen. Die Bewerbung wird daher in der Regel direkt an die beteiligten HochschullehrerInnen gerichtet.

Das Stipendium muss nicht sofort nach Bewilligung angetreten werden. Die Zusage gilt für maximal zölf Monate. Innerhalb dieser Frist muss das Stipendium angetreten werden.


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Helfen mir Empfehlungsschreiben?

Wie weise ich Engagement, z. B. in selbst organisierten Gruppen nach?

Wie endgültig ist das Exposé für das tatsächliche Vorgehen?

Welche Vorarbeiten sollte ich bereits geleistet haben?

 

Empfehlungsschreiben eines/einer Vertrauensdozenten/in oder einer StipendiatInnengruppe  können unter Umständen helfen, sind jedoch keine Garantie dafür, dass die Bewerbung an den Ausschuss weitergeleitet wird. Empfehlungsschreiben dienen dem Referat Bewerberauswahl zur Vorauswahl. Sie werden dem Ausschuss nicht vorgelegt.

Wichtig ist die Rubrik "Engagement" im Bewerbungsbogen möglichst detailliert auszufüllen.

Es ist normal, dass sich das Forschungsprojekt im Promotionsverlauf verändert. Die Annahme als Doktorand/in an der Hochschule und die Bewilligung des Stipendiums beziehen sich auf das Promotionsthema. Änderungen im Forschungsverlauf sind mit dem wissenschaftlichen Betreuer/der Betreuerin zu besprechen und werden von den VertrauensdozentInnen im Zusammenhang mit den Arbeitsberichten begutachtet. Bei Unsicherheiten können die VertrauensdozentInnen auch konsultiert werden.

Es sollten diejenigen Vorarbeiten geleistet sein, die im Kriterienkatalog für das Exposé abfragt werden. Wer schon eine Weile an der Dissertation arbeitet, sollte das im Arbeits- und Zeitplan berücksichtigen.


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Eine umfassende Übersicht zu den Themen Armut, Verteilung und Gerechtigkeit