Nein. Eine Ausnahme bilden Medizinerinnen und Mediziner, die nur in Sonderfällen gefördert werden und auch nur, wenn der zweite Ausbildungsabschnitt erfolgreich absolviert wurde. Die Stipendien, die im Rahmen von Promotionskollegs und NachwuchsforscherInnengruppen vergeben werden, unterliegen einer speziellen Auswahl und sind an Forschungsthemen gebunden, die der Auswahlausschuss festlegt.
Die BewerberInnen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Stiftung stellt aus Eigenmitteln allerdings jährlich bis zu vier Stipendien für Gewerkschaftsmitglieder zur Verfügung, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, wenn Biographie und Berufsperspektive dies rechtfertigen.
Eine Bewerbung ist dann möglich, wenn die Bewerberinnen bzw. Bewerber an einer deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen sie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben, da während des Bewerbungsverfahrens zwei Gutachtengespräche vor Ort durchgeführt werden.
Promotionen, die vollständig im Ausland durchgeführt werden, werden im Regelfall nicht gefördert. Ausnahmen werden in ganz wenigen Fällen für Bewerberinnen und Bewerber gemacht, die bereits während ihres Studiums von der Stiftung gefördert wurden. Während der Promotion an einer deutschen Hochschule sind zwischenzeitliche Forschungsaufenthalte im Ausland möglich.
Grundsätzlich sind Bewerbungen möglich, auch wenn parallel eine weitere Bewerbung bei einer anderen Stiftung läuft. Die Hans-Böckler-Stiftung entscheidet, wen sie aufnehmen möchte. Unter Umständen wird die Entscheidung der anderen Stiftung abgewartet. Eine vorherige Ablehnung des Promotionsstipendiums durch eine andere Stiftung wirft immer Fragen auf. Falls es eine Begründung gibt, die nicht gegen die Person oder das Vorhaben spricht, sollte diese deutlich werden.
Bei StudienstipendiatInnen anderer Stiftungen wird zunächst davon ausgegangen, dass diese auch bei dieser Stiftung promovieren. Daher sollte ersichtlich sein, warum sich jemand bei der Hans-Böckler-Stiftung und nicht der "eigenen" Stiftung bewirbt.
Bewerbungen von Gewerkschaftsmitgliedern haben größere Chancen, die Vorauswahlhürde zu nehmen. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, ob ein Gewerkschaftseintritt im zeitlichen Zusammenhang mit der Bewerbung um ein Stipendium steht. Ein solcher Eintritt wird nicht grundsätzlich positiv oder negativ gewürdigt. Vielmehr wird rekonstruiert, ob sich der Gewerkschaftseintritt überzeugend aus der bisherigen Biographie ergibt oder nicht. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, ob es in der bisherigen Biographie Anlässe für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft gegeben hat oder nicht. Ein Austritt aus einer Gewerkschaft ist kein Ausschlussgrund, allerdings muss ersichtlich werden, wie ein Austritt zu einer Bewerbung um ein Stipendium bei der Hans-Böckler-Stiftung passen kann.
Die Hans-Böckler-Stiftung ist eine gewerkschaftsnahe Stiftung, die sich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und insbesondere das Thema der Mitbestimmung einsetzt. Wir erwarten daher von den Bewerberinnen und Bewerbern, dass sie ein gewerkschaftliches oder gesellschaftspolitisches Engagement vorweisen können und auch während der Promotion fortsetzen. Ohne ein solches Engagement ist eine Bewerbung nicht aussichtsreich.
Innerhalb der Stiftung gibt es mitunter Erfahrungen, welche ProfessorInnen ihre DoktorandInnen gut betreuen. Dies fließt ggf. in die Enscheidung ein. VertrauensdozentInnen der Stiftung sind in der Regel besser bekannt, werden aber nicht privilegiert.
Die Hans-Böckler-Stiftung befürwortet und unterstützt strukturierte Promotionsprogramme. Die Einbindung in solche Strukturen wird begrüßt und berücksichtigt, sie werden jedoch nicht privilegiert.
Der Bewerbung muss die jeweils geltende Promotionsordnung (oder Link) beigefügt werden. Nicht erforderlich ist dies bei Bewerbungen im Rahmen von Promotionskollegs. Für die Bewerbung selbst muss die Zulassung noch nicht nachgewiesen werden. Sie ist aber Voraussetzung für die Zahlung des Stipendiums.