Rufbereitschaft

Böker, Karl-Hermann

Reihe: Betriebs- und Dienstvereinbarungen / Kurzauswertungen.
Düsseldorf:  2010, ISSN: 1869-3032. 33 Seiten


betriebsvereinbarung@boeckler.de


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Kurzbeschreibung:


Rufbereitschaft leisten Beschäftigte außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit, um kurzfristig auf Anforderung, Arbeitsleistungen zu erbringen. In mehreren Branchen ist sie seit langer Zeit etabliert mit zunehmender Tendenz in weiteren Berufszweigen. Die Bedingungen unterscheiden sich sehr. Rahmenbedingungen für Rufbereitschaft sind in mehreren Branchen in Manteltarifverträgen geregelt. Dort werden auch wesentliche Aspekte zur Vergütung festgelegt. Berufs- und branchenabhängig gehen aber Vergütungssätze bzw. Freizeitausgleich weit auseinander. Das reicht von Rufbereitschaftsdiensten ohne Ausgleich bis hin zu monatlichen Pauschalen in Höhe von mehreren hundert Euro. Die Einsatzzeiten werden teilweise wie Normalarbeitszeit vergütet, in anderen Fällen mit erheblichem Freizeit- oder finanziellem Ausgleich.Viele betriebliche Regelungen sind äußerst knapp gehalten und gehen über allgemeine Schutzregelungen nicht hinaus. Detailreiche Betriebs- und Dienstvereinbarungen umfassen u.a. Fragen der Organisation von Rufbereitschaft und der Einsätze, genaue Regeln zu Fristen, Bereitschafts- und Einsatzzeiten, Anforderungen an die Beschäftigten und deren Rechte und Pflichten, Regelungen zu Fahr- und Wegezeiten sowie zur technischen Ausstattung. Die wesentlichen Informations- und Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte sind in einigen Vereinbarungen ausgeführt.



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