Überarbeitete Auflage, Februar 2009. Arbeitshilfen für Aufsichtsräte, H. 13.
Reihe: Arbeitshilfen für Aufsichtsräte, H. 13.
Düsseldorf:
2009,
44 Seiten
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Kurzbeschreibung:
Das Aktiengesetz verlangt vom Vorstand, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Diese Risikomanagement wird hier praxisnah erläutert.