Recht und Gesetz zu Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Mehrere Gesetze und eine langjährige Rechtsprechung legen die Rahmenbedingungen für Betriebs- und Dienstvereinbarungen fest.


 

Rechtliche Grundbegriffe rund um Betriebsvereinbarungen

Ablösung, Kündigung, zwingende Wirkung mehr ...


 

Betriebsverfassungsgesetz: Das "kleine Grundgesetz der Betriebe"

Im Wortlaut: Bestimmungen im Betriebsverfassungsgesetz, die für Betriebsvereinbarungen wichtig sein können. mehr ...


 

Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen

Wichtige Leitsätze, Urteile und Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu den einzelnen Aspekten von Betriebsvereinbarungen. mehr ...


 

Rechtliche Grundbegriffe rund um Dienstvereinbarungen

Befristung, Nachwirkung, Salvatorische Klausel mehr ...


 

Bundespersonalvertretungsgesetz

Paragraphen im Wortlaut: Ausgewählte Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, die für Dienstvereinbarungen wichtig sein können. mehr ...


 

Landespersonalvertretungsgesetze

Paragraphen im Wortlaut: Bestimmungen der Landespersonalvertretungsgesetze, die die Zulässigkeit und den Abschluss von Dienstvereinbarungen vorgeben. mehr ...


 

Rechtsprechung zu Dienstvereinbarungen

Wichtige Leitsätze, Urteile und Beschlüsse der Arbeits- und Verwaltungsgerichte zu den einzelnen Aspekten von Dienstvereinbarungen. mehr ...


 

Tarifvertragsgesetz: Tarifverträge haben Vorrang

Der Gesetzgeber hat Tarifverträgen grundsätzlich Vorrang vor Betriebsvereinbarungen gegeben. Die wichtigsten Paragraphen. mehr ...


 

Nachweisgesetz: Information ist Pflicht

Nach § 2 Nachweisgesetz haben die Arbeitnehmer den Anspruch, über die wesentlichen Vertragsbedingungen von Betriebsvereinbarungen informiert zu werden. mehr ...


 

BGB: Betriebsübergang, fristlose Kündigung

Was geschieht mit Betriebsvereinbarungen, wenn der Betrieb den Besitzer wechselt? Diese und andere Fragen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. mehr ...


 

Einigungsstelle

Werden sich Arbeitgeber und Betriebsrat über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung nicht einig, haben beide Parteien die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen. mehr ...