Aufsichtsratsmitglieder sind (spätestens) ab dem Zeitpunkt ihrer Wahl verpflichtet, sich aus- und weiterzubilden. Die Fachtagungen der Hans-Böckler-Stifung ermöglichen diese zur Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats erforderliche Weiterbildung.
"Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgabe erforderlichen Aus- und Fortbildungen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden." So der Deutsche Corporate Governance Kodex. Rechtliche Betrachtung zur Aus-und Weiterbildungsverantwortung der Aufsichtsräte. mehr...