Mitbestimmung auch bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften über die Grenzen hinweg


Die Angleichung des Gesellschaftsrechts in Europa ist mit der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) nicht abgeschlossen, sie stand und steht immer wieder zur Debatte, sei es mit weiteren supranationale Rechtsformen wie E.Genossenschaft oder grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften in Europa. Jedes Mal stellt sich bei der Frage der Unternehmensorgane, insbesondere natürlich aus der Sicht der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften, auch die der Beteiligung dieser an den Unternehmensorganen.

Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in Europa
Die Verschmelzungen regelt eine EU-Richtlinie vom Oktober 2005. Ihre Umsetzung in deutsches Recht ist besonders relevant wegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichts zur Niederlassungsfreiheit. Der Teil zur Mitbestimmung ist bereits seit Ende 2006 in Kraft; das Gesellschaftsrecht dazu hatte am 1.2.2007 seine dritte Beratung im Bundestag und trat am 25.4.2007 in Kraft.


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