Arbeitnehmerbeteiligung am Geschehen im Unternehmen gehört zur rechtlichen Grundausstattung von Europas Demokratien. Wie weit die Mitbestimmung reicht und wie sie ausgestaltet ist, unterscheidet sich jedoch von Land zu Land erheblich. Für länderübergreifend agierende Unternehmen gibt es gesonderte Regelungen auf europäischer Ebene, zum Beispiel die EU-Richtlinie zu Euro-Betriebsräten. Ebenfalls EU-weit gelten die Bestimmungen zur Arbeitnehmervertretung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE).
Die Angleichung des Gesellschaftsrechts in Europa steht immer wieder zur Debatte, sei es mit supranationale Rechtsformen wie E.Genossenschaft oder grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften in Europa. Jedes Mal stellt sich bei der Frage der Unternehmensorgane, insbesondere natürlich aus der Sicht der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften, auch die der Beteiligung dieser an den Unternehmensorganen.
Richtlinien und Gesetze zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Richtlinien und Gesetze zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften