Die Mitbestimmung der Betriebsräte

Elf Millionen Arbeitnehmer vertreten

Vor allem Großbetriebe mitbestimmt

Betriebsratswahlen 2010: 81% Prozent Beteiligung

Thema Nr. 1: Beschäftigungssicherung

Immer mehr Anforderungen an die Betriebsräte

 

Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb. Sie entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen oder grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation. Auch in vielen alltäglichen Fragen bestimmen Betriebsräte mit - ob es um Parkordnung oder Rauchverbot geht. Die Mitwirkungsrechte sind unterschiedlich ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum definitiven Vetorecht. 

Überblick: Aufgaben und Mitwirkungsrechte der Betriebsräte
Tabelle: Die Größe der Betriebsratsgremien - abhängig von der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer

45 Prozent aller Beschäftigten in der westdeutschen Privatwirtschaft werden von einem Betriebsrat vertreten, im Osten sind des 38 Prozent. Insgesamt setzten sich 2009 ertretungsgremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat) in rund 97.000 Betrieben für die Interessen von elf Millionen Arbeitnehmern ein, wie die Betriebsbefragung des IAB ergab. Die Zahlen sind repräsentativ für Betriebe ab fünf Beschäftigten.

Grafik: Alle wichtigen Zahlen zu Betriebs- und Personalräten sowie zur Tarifbindung
Grafik: Mehr Frauen vertreten

Je größer der Betrieb, desto eher verfügt er über einen Betriebsrat. Die "Kernzone im System der industriellen Beziehungen" sind Großbetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten: Sie haben in Westdeutschland zu 90 Prozent Betriebsräte, im Osten liegt die Quote bei 89 Prozent.

Grafik: Betriebsratsgremien nach Anzahl der Beschäftigten im Betrieb

Die Wahlbeteiligung bei den Betriebsratswahlen ist seit langem hoch und in 2010 sogar weiter gestiegen: Die Beteiligung der wahlberechtigten Arbeitnehmer lag bei 81 Prozent. Das zeigt eine Trendauswertung der Wahlergebnisse von 30.000 Betrieben.

Betriebsratswahlen: 81 Prozent Beteiligung, Böckler Impuls Ausgabe 10/2011
Trendreport Betriebsratswahlen 2010
Informationen zu den Betriebsratswahlen 2006

Fragen der Arbeitsplatzsicherheit stehen im Arbeitsalltag vieler Betriebsräte an erster Stelle. Bei der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung von 2007 gaben über 60 Prozent der Betriebsräte an, Personallabbau und Beschäftigungssicherung hätten sie besonders beschäftigt. Mehr als jede Siebte erklärte, dies sei das größte Problem seiner Betriebsratsarbeit gewesen. Auch in der Wirtschaftskrise befassten sich die Beschäftigten-Vertreter intensiv mit betriebsinternen Anpassungsstrategien zum Erhalt von Arbeitsplätzen, wie eine weitere Befragung von 2009 zeigt.

Beschäftigungssicherung in der Krise. Umfrageergebnisse des WSI 2009
Was die Betriebsräte beschäftigt. Umfrageergebnisse des WSI 2007

Öffnungsklauseln verlagern einen zunehmenden Teil der Tarifpolitik in die Betriebe. Was der Flächentarifvertrag nicht mehr verbindlich vorschreibt, muss auf Unternehmensebene ausgehandelt werden - zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Der Bogen reicht von Arbeitszeitregelungen bis zum Lohnverzicht zur Beschäftigungssicherung. Viele Arbeitnehmervertreter sehen diese Entwicklung mit Skepsis.

"Machtzuwachs für die Arbeitgeber" - WSI-Umfrageergebnis


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