Anforderungsprofile für Aufsichtsratsmitglieder

Hans-Böckler-Stiftung / Arbeitskreis Mitbestimmung beim DGB-Bundesvorstand

Anlage Arbeitshilfe für Aufsichtsräte, H. 10. Reihe: Arbeitshilfen für Aufsichtsräte, H. 10 (Anlage).
Düsseldorf:  2011, 14 Seiten


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Kurzbeschreibung:


Die Anforderungen an eine gute Aufsichtsratsarbeit sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Als Folge dieser Entwicklung findet in Literatur und Praxis vermehrt eine Diskussion über die Erstellung von sog. „Anforderungsprofilen“ statt. Sie beschreiben dabei schriftlich die Anforderungsausprägungen einer Funktion im Aufsichtsrat und beziehen sich z.B. auf die Branchen- oder Führungserfahrung, die Kommunikationsfähigkeit oder die fachliche Kompetenz zukünftiger Aufsichtsräte. Diese unternehmensbezogenen Anforderungsprofile sind dabei zunächst begrüßenswert, können sie doch zur Steigerung der fachlichen Qualität auf der Seite der Anteilseignervertreter beitragen. Problematisch ist jedoch, dass diese Profile oftmals nicht ausreichend die Kompetenzen der Arbeitnehmervertreter und die Rolle der Mitbestimmung berücksichtigen. Um zu verhindern, dass Anforderungsprofile die Mitbestimmungsrechte (mittelbar) beschränken, z.B. weil falsche Anforderungen an einen Kandidaten der Arbeitnehmer gestellt werden, soll dieses Arbeitspapier Anhaltspunkte geben, was zulässigerweise Inhalt eines solchen Profils sein kann. Hierfür wird - neben einer allgemeinen Darstellung der Thematik - ein (typisches) in der Praxis anzutreffendes Anforderungsprofil dargestellt und kommentiert.