Rechts- und Regelverstöße von Wirtschaftsunternehmen finden spätestens seit der Finanzkrise weltweit eine immer größere Aufmerksamkeit. Dies schädigt zum einen das jeweilige Unterneh-men. Zum Anderen wird aber auch die Frage der rechtlichen Verantwortung und Haftung von Organmitgliedern hinsichtlich dieser Verstöße diskutiert.
So zeigen die letzten Jahre: Auch Aufsichtsräte müssen sich zuweilen für ihr Verhalten im Kontrollgremium vor Gericht verantworten. So haben die Fälle zugenommen, bei denen Aktionäre und Insolvenzverwalter eher an die Haftung der Organe denken und nach gerichtlichen Wegen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen suchen. Haftpflichtversicherungen für Organmit-glieder (D & O Versicherungen) werden entsprechend nachgefragt.
Bausteine zur Haftungsvermeidung bilden die "Compliance"-Mechanismen, die Rechts- und Regel-verstöße verhindern sollen. Entsprechend fordert auch der Deutschen Corporate Governance Ko-dex, dass sich der Aufsichtsrat mit Compliance befasst.
Im ersten Teil vermittelt die zweitägige Tagung einen Überblick über die haftungsrechtlichen Risiken unter Bezug auf die aktienrechtliche Ausgangssituation. Dabei werden Leitlinien für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgezeigt, um das Risiko zu minimieren. Auf ihre haftungsrechtlichen Risiken hin werden untersucht:
- Aktienrechtliche Mitwirkungspflichten,
- Sorgfaltsmaßstab und Ermessensentscheidungen des Aufsichtsrats,
- Abstimmungsverhalten im Kollegialorgan,
- Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsratsmitglieds.
Der zweite Teil der Tagung befasst sich als ein Beitrag zur Haftungsvermeidung mit Compliance. Dabei werden exemplarisch der Aufbau eines Compliance-Systems und die Rolle und die Pflichten des Aufsichtsrats in diesem Zusammenhang aufgezeigt. Angesprochen werden u.a.:
- Der Begriff "Compliance",
- Bedeutung von Compliance für den Aufsichtsrat,
- Aufbau eines Compliance-Systems.
Referenten:
Lasse Pütz, Hans-Böckler-Stiftung, Referatsleiter Wirtschaftsrecht
Dr. Sebastian Sick, Hans-Böckler-Stiftung, Referatsleiter Wirtschaftsrecht
Tagungsleitung:
Lasse Pütz, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht
Dr. Sebastian Sick, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht
Teilnehmer:
Aufsichtsratsmitglieder
Kosten:
Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft.
Anmeldung:
Lasse Pütz
Stichwort: Fachtagung