Medial ist das Thema Vorstandsvergütung immer wieder auf den Titelseiten vorzufinden. Auch drei Jahre nach dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) reißt die Kritik an überhöhten Boni nicht ab, sie nahm sogar im Frühjahr 2012 zu. Diese Fachtagung gibt einen Überblick über das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung und informiert dabei über die Rechten und Pflichten des Aufsichtsratsgremiums. Insbesondere wird vergleichend darauf eingegangen, wie die Struktur der Vergütung vor und nach dem VorstAG ausgestaltet wurde und welche Zielgrößen jeweils verwendet wurden. Darüber hinaus werden die einzelnen Vergütungsbausteine und deren mögliche Ausgestaltung dargestellt sowie neue Vergütungsmodelle der DAX 30 Unternehmen präsentiert. Dabei geht es um:
- die Angemessenheit der Vorstandsvergütung, insbesondere der Gesetzesinhalt des § 87 AktG (Komponenten der üblichen Vergütung, nachhaltige Unternehmensentwicklung, Herabsetzung bei Verschlechterung der Lage der Gesellschaft),
- die Einflussgrößen der Vergütungshöhe und Entwicklung der Bezüge im Zeitablauf,
- die Komponenten der Gesamtbezüge und Nebenleistungen (Neugestaltung der Jahrestantiemen, Suche nach aussagefähigeren Bezugsgrößen; stärkere Betonung des nachhaltigen Werteschaffens; Sinnhaftigkeit von Versorgungszusagen; Abfindungszusagen, Begrenzung für außerordentliche Entwicklungen), -Zielgrößenvielfalt für die variable Vergütung sowie Zielgrößen bzw. Ausgestaltungsformen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung,
- professionellere Vergütungspolitik durch Beteiligung des Gesamtaufsichtsrates und höhere Publizität
Besonderes Gewicht kommt dabei in allen Punkten der vergütungspolitischen Rolle der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu.
Referenten:
Dr. Heinz Evers, Unternehmensberater, ehem. Kienbaum Geschäftsführer, Gummersbach
Dr. Roland Köstler, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht.
Dr. Peter Wilke, wmp consult, Hamburg
Tagungsleitung:
Dr. Roland Köstler, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht
Teilnehmer:
Aufsichtsratsmitglieder
Kosten:
Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft
Anmeldung:
Roland Köstler
Stichwort: Fachtagung