Die Hans-Böckler-Stiftung fördert das Studium von jungen Menschen, die in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen möchten.
Gefördert wird das Studium an:
Das Studium an Abendgymnasien kann erst gefördert werden, wenn aufgrund der Richtlinien des betreffenden Instituts eine Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf. Auslandsstudien sind förderfähig nach Maßgabe der Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Wie lange wird gefördert?
Die Förderung wird zunächst für zwei oder drei Semester zugesagt. Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums, einzige Bedingung: das Examen muss in der durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden. Kurz vor Ablauf des ersten Förderzeitraumes wird von den zuständigen Referenten entschieden, ob die Förderung fortgesetzt werden kann. Die Entscheidung ist abhängig vom Studienverlauf, der weiteren Studienplanung und dem eigenen gewerkschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Engagement der Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (pdf)
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Eine umfassende Übersicht zu den Themen Armut, Verteilung und Gerechtigkeit |