Die Böckler-Aktion Bildung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die ihren Studienwunsch nicht verwirklichen, weil sie glauben, sich ein Studium nicht leisten zu können.
Die Böckler-Aktion Bildung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die ihren Studienwunsch nicht verwirklichen, weil sie glauben, sich ein Studium nicht leisten zu können.
Es können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die sich für den Hochschulzugang qualifiziert haben oder auf dem Weg sind, ihr Abitur, Fachabitur oder die Fachhochschulreife zu erlangen. Das Studium darf noch nicht begonnen haben und zwischen der Erlangung der Studienberechtigung und dem Beginn des Studiums sollten nicht mehr als 12 Monate liegen. Wer bereits mit dem Studium begonnen hat, kann sich ggf. in einem unserer anderen Verfahren bewerben.
Fristen
Der Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist jeweils der 31. Mai des Jahres.
Der Bewerbungsschluss für das Sommersemester des nächsten Jahres ist der 31. Oktober des Vorjahres.
Wirtschaftliche Lage
Das Familieneinkommen und Vermögen muss so bemessen sein, dass ein voller BAföG-Anspruch besteht. Berechtigungsgrundlagen und Beispiele finden sich hier:
. BAföG-Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung
. BAföG-Rechner
Engagement
Wir fördern junge Menschen, die bereits ein ehrenamtliches Engagement haben oder bereit dazu sind, sich in Zukunft zu engagieren. Beispielweise in Gewerkschaften, in Hochschulgruppen oder Vereinen, die sich gesellschaftspolitisch im Sinne gewerkschaftlicher Grundwerte betätigen. Auch die Hans-Böckler-Stiftung selbst gibt dazu in Stipendiatengruppen Gelegenheit. Die Teilnahme an Angeboten der ideellen Förderung wird vorausgesetzt. Das Engagement der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird nach dem ersten Studienjahr überprüft.
Bewerbungsverfahren
Im Rahmen der "Böckler-Aktion Bildung" können sich interessierte Schülerinnen und Schüler direkt bei der Hans-Böckler-Stiftung bewerben. Die Bewerbung kann schon vor dem bestandenen Abitur/ Fachabitur/ Fachhochschulreife auf der Basis des Halbjahreszeugnisses erfolgen. Auch wenn der Schulabschluss bereits ein Jahr zurückliegt, kann man sich bewerben, sofern das Studium wegen Praktika oder einem Freiwilligendienst (Wehrdienst, BFD, FSJ etc.) erst in Zukunft aufgenommen werden soll. Entscheidend ist, dass das Studium noch nicht begonnen hat.
Bewerberinnen und Bewerber, die im direkten Anschluss an ihre Ausbildung das Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg (ZBW) abgelegt haben, können sich ebenfalls bewerben. Auch für Gewerkschaftsmitglieder, deren Familien die Einkommenskriterien für den Bezug des vollen BAföG-Satzes erfüllen und die das Studium noch nicht aufgenommen haben, ist eine Bewerbung im Rahmen der "Böckler-Aktion Bildung" möglich. Kinder aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte sollten sich ausdrücklich zu einer Bewerbung ermutigt fühlen ebenso wie aus Familien, in denen noch niemand einen Hochschulabschluss erlangt hat.
Die Bewerbung besteht aus dem digital ausgefüllten Bewerbungsbogen sowie folgenden Anlagen:
Die vollständige Bewerbung ist in doppelter Ausfertigung zu senden an:
Böckler-Aktion Bildung
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Die Bewerbungsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg an uns senden. Die Unterlagen bitte als lose Blattsammlung in einer Klarsichthülle zusenden, keine Bewerbungsmappen, Klammern, Laschen oder Ringbindung.
Auswahlverfahren
Jede Bewerberin oder jeder Bewerber hat auf seine Weise besondere Leistungen erbracht. Wir beurteilen das Leistungsvermögen dabei nicht abstrakt anhand der Noten, sondern beziehen die Umstände mit ein, unter denen die Leistungen erbracht wurden. Beurteilt wird die gesamte Persönlichkeit. Unser Begabungsbegriff ist dynamisch: Begabung ist danach nicht nur Voraussetzung für Lernen, sondern auch dessen Ergebnis.
Die Auswahl findet in einem gestuften Verfahren statt, daher sollten die Bewerbungen frühzeitig an die Stiftung gerichtet werden. Nach dem Bewerbungsschluss wählt ein Vorauswahlausschuss aussichtsreiche Kandidatinnen und Kandidaten aus den Bewerbungen aus. Anschließend findet ein Gespräch mit einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten und der örtlichen Gruppe der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung statt. Nach diesem Gespräch wird jeweils ein Gutachten erstellt. Ist alles positiv verlaufen, folgt ein persönliches Vorstellungsgespräch vor einer Auswahlkommission, die auch die Entscheidung trifft. Das ist alles sehr aufwändig, aber Kosten entstehen keine, denn die Hans-Böckler-Stiftung trägt gegebenenfalls die Reisekosten.
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Eine umfassende Übersicht zu den Themen Armut, Verteilung und Gerechtigkeit |