zurück
Magazin Mitbestimmung

Interview: „Die Kunden sollen wissen, bei wem sie essen.“

Ausgabe 06/2013

Michaela Rosenberger, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), über die Schikanierung der Belegschaften bei Burger King und darüber, wie die Gewerkschaft dagegen hält.

Frau Rosenberger, erst Anfang Mai hat die Yi-Ko Holding fast hundert Burger-King-Filialen übernommen in Deutschland übernommen. Seither schikaniert  sie die Belegschaften. Was ist das los? Das Vorgehen der Yi-Ko Holding ist beispiellos. Nach der Übernahme der Betriebe wurden sofort alle Betriebsvereinbarungen gekündigt. Weiter wird versucht, die Arbeit der Betriebsräte einzuschränken, indem ihr Lohn für die Betriebsratsarbeit vermutlich nicht bezahlt werden soll; zumindest soll sie laut Arbeitsanweisung nicht mehr in der Zeiterfassung dokumentiert werden. Zudem sollen für neue Beschäftigte neue Arbeitsverträge ausgegeben werden – zu wesentlich schlechteren Bedingungen als es der gültige Tarifvertrag zulässt. Die Yi-Ko Holding begeht hier sehenden Auges Tarif- und Gesetzesbruch auf Kosten der Beschäftigten.

Wie gehen Sie dagegen vor? Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sind unstrittig und vom Gesetzgeber geschützt. Betriebsräte und Beschäftigte werden mit unserer Unterstützung zu ihrem Recht kommen. Notfalls werden wir sie mit einer Klage durchsetzen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Rechte unserer Mitglieder. Tarifliche Leistungen, die sie nicht erhalten, werden mit unserer Unterstützung eingeklagt.

Gehen Sie bereits am Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber vor? Ja, Betriebsräte von Burger King haben die ersten Verfahren auf den Weg gebracht und gewonnen. Dabei ging es um die Festlegung von Arbeitszeiten. Die Mitbestimmung durch die Betriebsräte ist hier klar im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Der neue Geschäftsführer Ergün Yildiz hatte angeordnet, dass die Dienstpläne nicht mehr von den Betriebsräten genehmigt werden dürfen. Gerichtlich wurde Yildiz dieser Rechtsbruch untersagt.

Ist auch ein Streik denkbar? Die Möglichkeiten eines Streiks sind ja an rechtliche  Rahmenbedingungen gekoppelt. Sollte Yi-Ko jedoch aus dem Arbeitgeberverband austreten oder aufgrund des fortgesetzten Tarifbruches ausgeschlossen werden, sind wir ohne Probleme in der Lage, auch mit harten Arbeitskampfmaßnahmen die Arbeitsbedingungen zu sichern. Wichtig ist aber auch die politische und öffentliche Auseinandersetzung. Ist doch klar, dass wir die Öffentlichkeit gerade vor den 91 Burger-King-Restaurants von Yi-Ko nicht scheuen. Die Kunden sollen ruhig wissen, bei wem sie gerade essen gehen. 

Was empfehlen Sie Belegschaft und Betriebsräten? Gerade jetzt ist Solidarität eine starke Kraft. Es gilt, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen ihre Rechte zu sichern. Dazu gehört sowohl die Mitgliedschaft bei uns in der NGG als auch die Möglichkeit, in den Filialen ohne Betriebsrat Betriebsratsgremien zu gründen. Schon jetzt haben in einem Drittel aller Betriebe die Beschäftigten einen Betriebsrat gewählt. Persönlich kann ich nur jedem Beschäftigten raten, nichts zu unterschreiben und sich bei allen Fragen und Unstimmigkeiten an den Betriebsrat oder an das zuständige NGG-Büro zu wenden.

Das Gespräch führte Andreas Schulte

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen