Quelle: HBS
Böckler ImpulsLöhne: Niedrigtarife auf dem Rückzug
Die Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich ist erneut gesunken. Aktuell sehen 11 Prozent Stundenlöhne unter 8,50 Euro vor.
Das Tarifsystem hat in den vergangenen Jahren die Lohnentwicklung in Deutschland wesentlich stabilisiert, zeigen Untersuchungen des WSI-Tarifarchivs. So lagen die tariflichen Löhne 2012 real um knapp 7 Prozent höher als im Jahr 2000. Dagegen sanken die Bruttoverdienste, also die Größe, die unter anderem auch die Löhne von Beschäftigten ohne Tarifvertrag erfasst, inflationsbereinigt um 1,8 Prozent. Allerdings zeigen sich auch die Grenzen des Tarifsystems. Ein Indikator ist für die Forscher des Tarifarchivs die Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen mit Einstiegslöhnen im Niedriglohnbereich.
Für ihre aktuelle Auswertung haben die Wissenschaftler mehr als 4.700 Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen untersucht, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben. Dabei betrachteten sie 41 Branchen und Wirtschaftszweige. Die große Mehrheit der Vergütungsgruppen, rund 89 Prozent, sieht Stundenlöhne über 8,50 Euro vor. Insgesamt 78 Prozent beginnen mit mindestens 10 Euro. Letzteres gilt in großen Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, der Abfallwirtschaft, dem Bank- und dem Bauhauptgewerbe für alle oder nahezu alle Tarifgruppen. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen oberhalb der Niedriglohnschwelle.
In 528 Vergütungsgruppen, 11 Prozent der Stichprobe, ist das jedoch anders. Bei 6 Prozent liegen die Einstiegslöhne unter 7,50 Euro, bei weiteren 5 Prozent sind es zwischen 7,50 Euro und 8,50 Euro pro Stunde. Zwar dürften manche der unteren Tarifgruppen nur für recht wenige, gering qualifizierte Mitarbeiter gelten. Aber in etwa einem Dutzend Wirtschaftszweige seien tarifliche Niedriglöhne relativ weit verbreitet, erklärt Reinhard Bispinck, der Leiter des Tarifarchivs. Dazu zählen verschiedene Handwerks- und Dienstleistungsbranchen sowie die Landwirtschaft – Bereiche, in denen es oft viele kleinere Unternehmen und relativ wenig organisierte Arbeitnehmer gibt. Niedrige Tarifvergütungen fänden sich zudem in älteren Tarifverträgen, die die Gewerkschaften seit längerem nicht durch neue, bessere ersetzen konnten. Immerhin: Insgesamt ist der Anteil zurückgegangen. Im September 2011 lagen noch 13 Prozent aller Vergütungsgruppen unter der Lohnschwelle von 8,50 Euro im März 2010 waren es 16 Prozent.
„Gewerkschafter stehen in schwierigen Branchen bei Tarifverhandlungen immer wieder vor der Alternative, niedrigen Tarifen zuzustimmen oder ganz auf eine tarifliche Regulierung zu verzichten“, sagt Bispinck. „Umso wichtiger ist es, dass durch neue Tarifabschlüsse eine Verbesserung der Situation erreicht werden konnte. Im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Erwerbsgartenbau und im Friseurhandwerk konnte die Zahl der Vergütungsgruppen unter 7,50 Euro reduziert werden. In der Leiharbeit gibt es keine Gruppe in diesem Bereich mehr.“
Bispincks Analyse zeigt auch, dass sehr niedrige Tarifvergütungen besonders in Ostdeutschland ein Problem sind. Zudem sind auch bei Mindestlohntarifverträgen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einige Vergütungsgruppen unter 8,50 Euro angesiedelt.
Die Ergebnisse sprechen nach Auffassung des Tarifexperten für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. „Er würde auch für viele Tarifbeschäftigte eine effektive Erhöhung ihrer Einkommen bedeuten“, so Bispinck.
Reinhard Bispinck, WSI-Tarifarchiv: Tarifliche Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich 2012 (pdf), Elemente qualitativer Tarifpolitik 75, März 2013