Social Media Guidelines

Um Beschäftigten Informationen an die Hand zu geben, sie für Risiken zu sensibilisieren und zu motivieren sich zu beteiligen, erlassen immer mehr Unternehmen und Behörden so genannte Social Media Guidelines.


Sowohl an der Gestaltung als auch bei der Einführung von Social Media Guidelines im Unternehmen sollte sich die betriebliche Interessensvertretung aktiv beteiligen. Bei einzelnen Regelungsaspekten sind Mitbestimmungsrechte relevant. Häufig werden diese Regelungsaspekte betrachtet:

  • Nutzung von Social Networks während der Arbeitszeit
  • Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Einhaltung des Urheberrechts
  • Anzeigepflichten; Kenntlichmachung der Inhalte als private Meinung
  • Hinweise bzgl. Kommunikationsverhalten und Netiquette
  • Verfahrensweise bei Rechtsverstößen
  • Vermittlung bzw. Schulung der Regelungsinhalte

Derzeit werden Handlungshilfen zum Umgang mit Social Media Guidelines erarbeitet. Nachfolgende Links geben schon jetzt weiterführende Unterstützung:

Weitere Fundstücke:


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