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Magazin Mitbestimmung

Lohndumping: Am unteren Ende der Skala

Ausgabe 05/2012

Reiche Länder wie Deutschland haben ständig mit Angriffen auf das Lohnniveau zu kämpfen. Indirekt auf den Gütermärkten, direkt durch Unterbietungs­konkurrenz im eigenen Land. Von Kay Meiners

Nicht immer sind Überfluss oder echte Innovationen die Ursache, wenn ein Gut billiger wird. Man kann Preise auch senken, indem man miserable Löhne zahlt oder Kosten externalisiert – also etwa die Allgemeinheit für Umweltschäden zahlen lässt, die der eigene Betrieb verursacht. Die Gewerkschaften fordern deshalb die Einhaltung tariflicher Standards und einen gesetzlichen Mindestlohn, dessen Höhe seit Anfang 2010 bei 8,50 Euro in der Stunde liegen soll. So soll ein destruktiver Lohnwettbewerb nach unten gestoppt werden.Interessanterweise stehen die Organisatoren des freien Welthandels vor dem gleichen Problem wie die Gewerkschaften. Auch sie kennen und fürchten den unlauterem Wettbewerb. Anti-Dumping-Gesetze und internationale Abkommen ächten deshalb den Verkauf von Waren unter den Herstellungskosten oder die Subvention von Exportindustrien. In Artikel 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) von 1947 heißt es: „Die Unterzeichner stimmen überein, Dumping, durch das die Güter eines Landes für weniger als den üblichen Preis in den Handel eines anderen Landes eingeführt werden, zu verbieten. Denn die dort vorhandene Industrie wird dadurch materiell geschädigt, die Entwicklung einer heimischen Industrie wird behindert.“ Den Austausch von Produkten, die mit unterschiedlichen Lohnniveaus hergestellt wurden, verbietet das GATT als Handelsabkommen natürlich nicht. Es fällt den Gewerkschaften zu, sich gegen Löhne zu wehren, die das übliche oder tarifliche Lohnniveau unterschreiten. Denn Lohndumping schädigt diejenigen Arbeitnehmer materiell, die bereits zu höheren Löhnen Beschäftigung gefunden haben, und es behindert die Entwicklung von Lohn- und Sozialstandards, die der Leistungsfähigkeit entwickelter Betriebe oder Volkswirtschaften angemessen sind.

Das „Dumping“, frei übersetzt „Verramschen“, war ursprünglich ein Begriff aus der Außenhandelstheorie. Analog dazu entstand der Begriff des „Lohndumpings“, der sich in Deutschland seit den 1920er Jahren einbürgerte. Die Lohndrückerei als Phänomen war natürlich schon vorher geläufig. Aber erst in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Begriff in Deutschland bekannt, als es von seinen europäischen Nachbarn bezichtigt wurde, Lohndumping zu betreiben. Noch jünger ist der weiter gefasste Begriff „Sozial­dumping“, der die Arbeitsstandards ingesamt zum Thema macht.

Doch der Vergleich ist nicht perfekt. Für den Arbeitslohn gibt es keine feste Untergrenze, wie sie die Herstellungskosten beim Warenpreis darstellen. Sie kann nur aus angemessenen Lebenshaltungskosten abgeleitet werden – etwa aus der Höhe der sozialen Grundsicherung oder aus der Pfändungsfreigrenze. Ein weiterer Unterschied zum Warenhandel ist, dass die Gewerkschaften nicht nur den unfairen Wettbewerb, sondern jeglichen Wettbewerb ausschließen wollen. Ihr Ziel ist die Kartellierung des Arbeitsangebotes, um einen möglichst hohen Lohn zu erzielen und so die strukturelle Unterlegenheit gegenüber dem Arbeitgeber wettzumachen. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ heißt das Ziel. Es lässt sich aber nur durchsetzen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Erstens müssen die Gewerkschaften über ausreichend Organisationsmacht verfügen, um zu verhindern, dass Einzelne aus der Solidarität ausscheren. Zweitens müssen sie Kriterien für die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Arbeit entwickeln. Drittens müssen sie dafür sorgen, dass möglichst die ganze Welt mitmacht.

GLOBALE ASYMMETRIEN

Die global unterschiedlichen Lohnniveaus sind für Gewerkschaften eine große Herausforderung. Denn selbst wenn es gelingt, Lohnkonkurrenz an einem Standort zu verhindern, wird die Konkurrenz zwischen Arbeitnehmern über die Gütermärkte ausgetragen. Wir alle kaufen Produkte aus Regionen, in denen Verstöße gegen elementare Arbeitnehmerrechte an der Tagesordnung sind und Stundenlöhne von weniger als 50 Cent gezahlt werden. Dies stellt ein ethisches Problem dar, auch für Kunden. Denn die globalen Ungleichgewichte beim Lohn lassen sich nicht vollständig durch Produktivitäts- und Preisunterschiede oder gar individuelle Leistung der Arbeitnehmer erklären. Wer hoch qualifiziert ist, der verdient zwar in der Regel mehr. Doch viele Leute verdienen nur deshalb schlechter als andere, weil sie arm sind, weil ihre Verhandlungsmacht schwächer ist.

Zwei Ökonomen der US-Universität Princeton, Orley Ashenfelter und Štepán Jurajda, haben untersucht, was Berufsanfänger in McDonald’s-Filialen überall auf der Welt verdienen – und wie viele Hamburger sie sich für einen Stundenlohn leisten können. Das Ergebnis: Während ein Japaner sich nach einer Stunde Arbeit mit drei Stück sattessen kann und ein Deutscher mit 2¼ Stück, bekommt ein Taiwanese nur einen Hamburger, ein Chinese nur ein Drittel und ein Inder nur ein Fünftel – also fast gar nichts. Gegen alle, die darin einen Beweis für die schreiende Ungerechtigkeit der Welt sehen, könnte man einwenden, dass das niedrige Lohnniveau in Indien die niedrigere Produktivität der Wirtschaft widerspiegelt und McDonald’s, weil es in Indien produktiver ist als eine durchschnittliche Firma, davon zu Recht profitiert. Man könnte auch einwenden, dass ein McDonald’s-Job in Indien einen hohen Sozialstatus hat und dass ein Hamburger dort ein teures Luxusprodukt ist, das sich nicht zurBerechnung der Kaufkraftparität eignet. Aber wir ahnen, dass es nicht fair zugeht. Oder glauben wir, dass der Japaner seinen Job 15-mal so gut erledigt wie der Inder?

ANGRIFFE IM EIGENEN LAND

Niedriglöhne sind verlockend für Arbeitgeber. Auch in Deutschland versuchen täglich Unternehmen, sich dadurch Vorteile gegenüber Konkurrenten zu verschaffen. Lohndumping wird dann Teil der Unternehmensstrategie. Eine Möglichkeit besteht darin, die Tarifbindung zu umgehen. Im Jahr 2010 waren noch 63 Prozent der Arbeitnehmer in Westdeutschland und 50 Prozent der Arbeitnehmer in Ostdeutschland tarifgebunden. In Teilen Deutschlands sind Tarifverträge, die eigentlich Mindeststandards festschreiben sollen, mittlerweile eher zu Standards für die besseren Jobs geworden.

Auch Privatisierungen, Leiharbeit und Werkverträge werden dazu missbraucht, das erkämpfte Lohnniveau wieder abzusenken. Nach einer aktuellen Umfrage der Gewerkschaft NGG gibt es in der Nahrungsmittelbranche seit dem Jahr 2011 bereits mehr Werkvertrags-Arbeiter als Leiharbeiter, oft aus Osteuropa. Während Leiharbeiter im Schnitt fast sechs Euro in der Stunde weniger verdienen als die Stammbelegschaft, sind es bei Beschäftigten mit Werkverträgen noch einmal 60 Cent weniger. Andere Firmen nutzen Minijobs für Dumping-Strategien. Das nimmt bei einzelnen Unternehmen unvorstellbare Ausmaße an. Beim Discounter Netto sind rund 30 000 Mini-Jobber beschäftigt – fast die Hälfte der Beschäftigten. Offiziell sind das alles Aushilfen. Praktisch, dass sie statt sonst mindestens neun Euro nur 7,50 Euro verdienen und nur geringe Sozialabgaben fällig werden. Nach DGB-Berechnungen spart Netto so rund 40 Millionen Euro im Jahr.

Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss immer neu verteidigt werden. Das Arbeitsrecht kann die Arbeitnehmer nur vor den gröbsten Auswüchsen schützen, denn erst ein Lohn, der um 30 Prozent unter dem ortsüblichen Lohn oder dem Tariflohn liegt, gilt als sittenwidrig. Was aber, wenn die Sitten selbst verrohen?

Zwar sind dem Dumping in Deutschland andere Grenzen gesetzt als in einem Entwicklungsland. Der Lohn kann hierzulande nicht beliebig tief fallen. Denn die Sozialleistungen des ALG II wirken ökonomisch wie ein Reservationslohn – also wie ein Lohn, unter dem ein ökonomisch rationaler Mensch kein Arbeitsangebot annehmen muss. Es täte freilich dem sozialen Frieden gut, den Reservationslohn nicht ständig auszutesten.

Text: Kay Meiners, Redakteur des Magazins Mitbestimmung

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